Beschlussvorlage - B/16/3574-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die vorgestellte Umsetzung einer Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger im Zugangsbereich des Luchscenters über die Luchsstraße.

 

Mittel stehen bei dem Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen -, Sachkonto 521144 – Aufwendungen für Straßenbaupro-
gramm, zur Verfügung

 

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Konsequenzen

Bezug

 

A/16/2585-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade hat am 11.05.2017 die Überprüfung einer Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger im Ausgangsbereich des Luchscenters über die Luchsstraße beschlossen (Drucksache Nr. A/16/2585-01). Dadurch wird nicht nur das Luchscenter für Fußgänger besser zugänglich, sondern auch die Nutzer der Haltestelle Alsfeldstraße und des angrenzenden Wohngebietes profitieren von der Maßnahme. Es wird die Wegeverbindung der Dachsstraße aufgenommen.

 

Am Montag, den 15.01.2018 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Stadt Oberhausen (Verkehrsplanung und Tiefbau sowie Büro für Chancengleichheit) und der AG Oberhausen Barrierefrei statt. Dabei wurde über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Verbesserung gesprochen. Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeit wurden von der AG Oberhausen Barrierefrei ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder eine Fußgängerampel vorgeschlagen. Beide Querungsmöglichkeiten sind im Nachgang straßenverkehrsrechtlich geprüft worden. Eine Tempo 30-Zone wird zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs und des Querungsbedarfes angeordnet. Deshalb sind weitergehende Maßnahmen zur Abwicklung des Fußgänger- und Querungsverkehrs straßenverkehrsrechtlich nicht möglich. Als Ergebnis des Zusammentreffens wurde ein Absenken der Bordsteine verabredet. Der querende Fußgänger soll dabei bis zum Straßenrand herantreten können, ohne zwischen parkenden Autos hindurch gehen zu müssen. Die Eigentümer der Immobilie Luchscenter wurden gebeten zu prüfen, wie die Ladenzeile von Fußgängern besser erreicht werden kann.

 

Am Montag, den 29.01.2018 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksvertretung Sterkrade, dem Bereich Verkehrsplanung und Tiefbau sowie Eigentümer der Immobilie Luchscenter. Dabei wurde vom Termin am 15.01.2018 berichtet.

 

Folgende Ergebnisse wurden bei dem zweiten Ortstermin erzielt: Um den Querungsbereich für den Autofahrer deutlich sichtbar zu gestalten, wird die vorhandene graue Pflasterung durch eine rote Pflasterung ausgetauscht. Damit wird der Autofahrer auch ohne Zebrastreifen für die Belange der querenden Fußgänger sensibilisiert. Ein straßenverkehrsrechtlicher Vorrang ist dadurch nicht gegeben.

 

Der Fußgänger wird aus der süd-westlichen Richtung über die vorhandene Feuerwehrzufahrt an den Straßenrand herangeführt. Der hier vorhandene Bordstein ist bereits abgesenkt. Durch diese Führung entfallen keine öffentlichen Stellplätze und eine wichtige Wegeverbindung von der Dachsstraße kann aufgenommen werden. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite wird eine Bordsteinabsenkung vorgenommen.

 

Die Verwaltung wird nach dem Beschluss durch die Gremien Kontakt mit den Eigentümern der Immobilie Luchscenter aufnehmen, um weitere Planungen abzustimmen.

 

Die Kosten für die Einrichtung der Querungsmöglichkeit belaufen sich auf eine Summe von 5.000 Euro inkl. MwSt.

 

 

Sachkonto: 521144 (Aufwendungen für Straßenbaumprogramm)

 

Auftragsnummer: 560012010190 (Gemeindestraßen und sonstige

öffentliche Verkehrsflächen)

 

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Anlagen

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