Beschlussvorlage - B/16/3666-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 FRL 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld – Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld“.

 

Drucksache B/16/2413-01: Stadtteilprojekt Sterkrade: Beschluss der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Programmgebiet Oberhausen Sterkrade.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    ja   [x]

 

Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 setzt sich der Verfügungsfonds zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung inkl. Eigenanteil der Kommune und zu 50 % aus Mitteln der privaten Akteure vor Ort zusammen. Die öffentlichen Mittel werden ausschließlich für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet.

 

Die Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Die Stadt Oberhausen hat einen Eigenanteil von 20 % der jährlich zu beantragenden Fördermittel für den Verfügungsfonds in Oberhausen Osterfeld zu tragen. Mit dem Förderantrag für das STEP 2016 wurde ein Zuwendungsvolumen von 16.000 € beantragt und bewilligt. Zur Fortführung des Fonds wurde im Rahmen des STEP 2018 ebenfalls diese Summe beantragt. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wird noch erwartet. Für die folgenden Jahre soll weiterhin ein jährliches Zuwendungsvolumen beantragt werden.

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.

 

Im Integrierten Handlungskonzept ist mit Nr. 35 die Einrichtung des Verfügungsfonds nach Nr. 14 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 (FRL 2008) vorgesehen. Nach den zugrundeliegenden  Förderrichtlinien bedarf es der Aufstellung einer kommunalen Richtlinie.

 

Im Sinne der gesamtstädtischen Einheitlichkeit sollen die im Rahmen der Stadterneuerungsprojekte aufgestellten kommunalen Richtlinien soweit wie möglich aneinander angeglichen werden.  Mit der Abstimmung der kommunalen Richtlinien wird eine wesentliche Verbesserung der Antragsverfahren und der Umsetzung von Fördermaßnahmen des Verfügungsfonds in den Stadtteilen ermöglicht. Bezüglich der Einrichtung der Verfügungsfonds betrifft dies derzeit:

 

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren:  Richtlinie Verfügungsfonds nach Nr. 14 FRL 2008

Soziale Stadt Osterfeld:   Richtlinie Verfügungsfonds nach Nr. 14 FRL 2008

     Richtlinie Verfügungsfonds nach Nr. 17 FRL 2008

 

Im Sinne der gesamtstädtischen Einheitlichkeit wurde die neu aufzustellende Richtlinie des Verfügungsfonds Nr. 14 FRL 2008 der Sozialen Stadt Osterfeld in Anlehnung an die am 22.05.2017 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossene Verfügungsfondsrichtlinie des Stadtteilprojektes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Oberhausen Sterkrade entwickelt. Zur reibungslosen Etablierung des neuen Verfügungsfonds wurde das bekannte Antragsverfahren des Verfügungsfonds nach Nr. 17 FRL 2008 übernommen.

 

Ziele

Auf der Grundlage Nr. 14 FRL 2008 beabsichtigt die Stadt Oberhausen mit Unterstützung des Stadtteilmanagements Osterfeld innerhalb des Stadterneuerungsgebietes Oberhausen Osterfeld einen Verfügungsfonds zur Aufwertung und Attraktivierung der zentralen Versorgungsbereiche Osterfelds einzurichten. Die Stadt Oberhausen verfolgt dabei im Wesentlichen die folgenden Ziele:

 

Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel,

Belebung und Stärkung der Innenstadt,

Belebung des Einzelhandels und Stärkung der lokalen Ökonomie,

Qualitätssicherung und Aufwertung von Wohn- und Arbeitsumfeld,

Schaffung von Identität und Imagebildung,

Stärkung der Stadtteilkultur,

Öffentlichkeitsarbeit,

Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt von Osterfeld.

 

Projekte, die im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzt werden, zielen im Wesentlichen darauf ab, die weiteren Projekte des Integrierten Handlungskonzeptes Osterfelds sinnvoll zu ergänzen und in besonderem Maße die Mitwirkung der Stadtteilakteure sowie der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstützen.

 

 

Umsetzung

Über die Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds entscheidet der Beirat Osterfeld auf der Grundlage der zu beschließenden Richtlinie. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet. Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Osterfeld in Kraft. Vor einem ersten Mittelabruf ist die Richtlinie der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen.

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Anlagen

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