Beschlussvorlage - B/16/3667-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“Anpassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Regional-, Stadt- und Quartiersplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Rainer Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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12.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Anpassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16. November 2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld - Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld“.
Drucksache B/16/2413-01: Stadtteilprojekt Sterkrade: Beschluss der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Programmgebiet Oberhausen Sterkrade.
Drucksache B/16/3042-01: Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“ hier: Änderung der Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ vom 13.09.2016.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [x]
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.
Im Integrierten Handlungskonzept ist mit Nr. 37 die Einrichtung des Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 (FRL 2008) vorgesehen. Nach den zugrundeliegenden Förderrichtlinien bedarf es der Aufstellung einer kommunalen Richtlinie.
Im Sinne der gesamtstädtischen Einheitlichkeit sollen die im Rahmen der Stadterneuerungsprojekte aufgestellten kommunalen Richtlinien soweit wie möglich aneinander angeglichen werden. Mit der Abstimmung der kommunalen Richtlinien wird eine wesentliche Verbesserung der Antragsverfahren und der Umsetzung von Fördermaßnahmen des Verfügungsfonds in den Stadtteilen ermöglicht. Bezüglich der Einrichtung der Verfügungsfonds betrifft dies derzeit:
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: Richtlinie Verfügungsfonds nach Nr. 14 FRL 2008
Soziale Stadt Osterfeld: Richtlinie Verfügungsfonds nach Nr. 14 FRL 2008
Richtlinie Verfügungsfonds nach Nr. 17 FRL 2008
Im Zuge dieser Angleichung soll die am 13.09.2016 beschlossene und am 14.11.2017 geänderte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 FRL 2008 textlich geändert und neu gegliedert werden.
- Inhaltliche Änderungen dienen der Herausstellung der unterschiedlichen Zielsetzungen der jeweiligen Verfügungsfonds bzw. zur Konkretisierung von bereits bestehenden Aussagen. Wesentliche Änderungen sind:
Präambel:
Die Präambel wird textlich angepasst und gekürzt.
Anpassung der Fördergrundsätze: Ziffer 1 (5)
Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Verfügungsfonds Nr. 14 und Nr. 17 werden herausgestellt.
Ergänzung der Charakterisierung des Fördergegenstandes: Ziffer 2 (4)
Zur Konkretisierung der förderfähigen Maßnahmen und Kosten werden die Charakteristika der Fördergegenstände ergänzt.
Ergänzung der Förderbedingungen: Ziffer 3 (2) und Ziffer 3 (3)
Bereits geltende Vorgaben, wie die öffentliche Zugänglichkeit der Maßnahmen, werden explizit aufgenommen.
- Förmliche Anpassungen sind zur Zwecke des einheitlichen Aufbaus und der Lesbarkeit notwendig. Kapitelüberschriften werden angeglichen und Textpassagen neu zugeordnet (siehe Synopse). Textliche Formulierungen der Verfügungsfondsrichtlinie Nr. 14 FRL 2008 werden an sinnvollen Stellen übernommen, ohne inhaltliche Änderungen zu bewirken.
Zur reibungslosen Etablierung des neuen Verfügungsfonds wird das bekannte Antragsverfahren des Verfügungsfonds nach Nr. 17 FRL 2008 beibehalten und in die Richtlinie des Verfügungsfonds Nr. 14 FRL 2008 übernommen.
Die geänderte Richtlinie ist als Anlage 1 beigefügt. Alle Änderungen sind der angefügten Synopse zu entnehmen (Anlage 2). Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Osterfeld in Kraft. Vor einem ersten Mittelabruf ist die Richtlinie der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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400,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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200,3 kB
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