Beschlussvorlage - B/16/3678-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Wunderstraße von Siebenbürgenstsraße bis Ulmenstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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13.06.2018
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Sachverhalt
Begründung
Im Straßenbauprogramm 2018 ist der Vollausbau der Wunderstraße von der Siebenbürgenstraße bis zur Ulmenstraße für das Jahr 2018 vorgesehen. Fahrbahn und Gehwege weisen aufgrund der vorhandenen stark wurzelnden Bäume erhebliche Schäden auf. Zudem ist die Oberflächenentwässerung gestört und der Unterhaltungsaufwand für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unverhältnismäßig hoch.
Der Straßenabschnitt hat eine Länge von ca. 450 m bei einem variierenden Straßenquerschnitt von ca.14 m bis 14,50 m. Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 7,60 m und entspricht damit für die Funktion der Straße nicht mehr dem Richtlinienwerk. Die Gehwege haben im Durchschnitt eine Breite von ca. 2,40 m auf der Nordseite und ca. 4,40 m auf der Südseite. Die Gehwege werden vom ruhenden Verkehr mitgenutzt, indem die Fahrzeuge heute ungeordnet halbseitig Hochbord auf der Nordseite und vollständig Hochbord zwischen den Bäumen auf der Südseite parken. Dadurch wird die Mindestbreite unterschritten.
Die Planung sieht für die Wunderstraße als Sammelstraße die Beibehaltung des Separationsprinzips mit einer neuen Querschnittsaufteilung vor. Die Fahrbahn wird auf 6,50 m eingeengt, der Begegnungsverkehr der Buslinien ist damit den Richtlinien entsprechend gewährleistet. Das Parken wird in Längsaufstellung niveaugleich neben den verbreiterten Gehwegen angeordnet. Hierdurch entstehen breite Nebenanlagen, die durch einen Rundbord mit 5 cm Höhe abgetrennt werden. In dem Abschnitt sind auch zwei abgesenkte Gehwegbereiche für eine direkte Fußgängerquerung vorgesehen. Die Bushaltestellen Siebenbürgenstraße und Wunderstraße werden im Rahmen des Straßenausbaus nach barrierefreiem Standard ausgebaut.
Im Zuge des Straßenausbaus ist die Fällung von insgesamt 22 Platanen, 3 Ulmen und 2 Silberahornen vorgesehen. Als Ersatz für die Bäume, die im Zuge des Straßenausbaus gefällt werden müssen, sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. So sind neue Baumbeete auf der Südseite und Strauchbeete auf der Nordseite geplant.
Der Baumschutzkommission wurde die Planung am 11.10.2017 vorgestellt. Hierbei wurde festgelegt, die Beschlussfassung im Rahmen des Maßnahmenbeschlusses für den Straßenbau vorzunehmen, um den Zeitraum zwischen den Baumfällungen und dem Beginn der Straßenbauarbeiten möglichst gering zu halten.
Den Anwohnern und Eigentümern wurde die Baumaßnahme am 16.05.2018 vorgestellt und im Anschluss mit ihnen diskutiert. Die Anregungen und konstruktiven Vorschläge wurden durch die Verwaltung geprüft und in der Planung berücksichtigt. Dazu gehören eine geringfügige Verschiebung der Bushaltestelle Siebenbürgenstraße (in Fahrtrichtung Westen) und die Reduzierung der Anzahl der geplanten Strauchbeete auf der nördlichen Seite zugunsten der Erweiterung der Parkmöglichkeiten.
Die heute bestehenden Parkverbote in dem südlichen Straßenabschnitt 122 bis 82 und 52 bis 32 werden durch den Ausbau gegenstandslos. Die Anregung für ein Tempolimit von 30 km/h in dem betroffenen Abschnitt prüft die Verwaltung in Abstimmung mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben und der Straßenverkehrsbehörde noch.
Die Baukosten betragen ca. 1,35 Mio. Euro brutto und werden über das Budget des Straßenbauprogramms (Finanzstellen 560012010190000, 560112010190000 und 560212010190000 – Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen) finanziert. Die Abrechnung erfolgt nach KAG (Kommunalabgabengesetz für das Land NRW).
Der Baubeginn soll im letzten Quartal dieses Jahres erfolgen. Die Bauzeit beträgt ca. 9 Monate.
Die Anwohnerinnen und Anwohner und die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vor Baubeginn durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Planungsdetails und die Bauabläufe informiert.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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621,6 kB
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(wie Dokument)
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581 kB
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