Berichtsvorlage - M/16/3671-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung eines Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Rechenacker/ Samlandstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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13.06.2018
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12.09.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2018
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Geplant
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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29.08.2018
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
1.Grundlage Ratsbeschluss
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 03.07.2017 den Spielraumentwicklungsplan beschlossen (Drucksachsen-Nummer: B/16/2671-01).
2.Sozialraumbetrachtung
2.1Gesamtstädtische Betrachtung
Für die Spielraumentwicklungsplanung ist eine differenzierte Betrachtung der Sozialräume und der Sozialquartiere erforderlich, da die Entwicklung in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ist.
2.2 Betrachtung des Sozialraums Alstaden Lirich
Im Rahmen der Spielraumentwicklungsplanung ist das Neubaugebiet Nr.655 Rechenacker / Samlandstraße relevant. Hier wird die ehemalige Sportanlage von Rot-Weiß Oberhausen zurückgebaut und einer Wohnbebauung zugeführt. Im nördlichen Abschnitt des Plangebiets, westlich der Sporthalle ist eine großzügig bemessene Grünfläche mit Kinderspielplatz und Spielwiese vorgesehen, die auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern der benachbarten Wohnquartiere genutzt werden kann.
2.3 Betrachtung auf Quartiersebene
Aufgrund der Neubebauung am Rechenacker ist im Rahmen des städtischen Sanierungsprogramms ein neuer Spielplatz zu errichten, der auch im Bebauungsplan vorgesehen ist. Im April 2017 hat es eine erste Bürgerbeteiligung im Neubaugebiet gegeben
2.4 Spielraum- und Umfeldanalyse
Am 13.04.2017 fand eine erste Befragung der Anwohner statt, um zu klären, ob ein Ausbau des Spielplatzes „Rehmer“ eine Alternative zu einem Neubauspielplatz im Wohngebiet Rechenacker sein könnte. Dies wurde abgelehnt.
Ein Neubau in diesem Gebiet deckt nach Analyse der Sozialraumdaten den wachsenden Bedarf an Spielflächen durch den Zuzug von Familien mit Kindern ab. Berücksichtigung bei der Analyse fand auch der Wunsch nach einem „eigenen“ Spielplatz im Neubaugebiet Rechenacker. Der Spielplatz Rechenacker wird in der Spielraumentwicklungsplanung 2017 unter Punkt 3.2.5 Bebauungspläne OB -Mitte / Styrum (S.18) Neubaugebiet Nr. 655 Rechenacker/Samlandstraße aufgeführt.
3. Inklusion in Oberhausen
Um den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen, sollen im zweiten Spielraumentwicklungsplan die Belange von Kindern mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden.
3.1 Bestandsanalyse inklusive Spielgeräte auf Spielflächen in Oberhausen
Nach einer ersten Bestandsanalyse (Drucksachen-Nummer: M/16/3232-01) hat sich gezeigt, dass auf vielen Spielflächen bereits Spielgeräte vorhanden sind, die von Kindern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können. Zudem sind Wege und Plätze teils bereits barrierearm gestaltet. Um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, sollen zukünftig neben der Einbindung des Beirats für Menschen mit Behinderung auch Institutionen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen aus der Arbeit von und mit Menschen mit Behinderungen bei Umbauten und Neuplanungen angeschrieben und zur Beteiligung eingeladen werden.
Langfristiges Ziel muss es sein, alle Spielflächen so zu gestalten, dass sie von Kindern mit und ohne Behinderungen gemeinsam genutzt und bespielt werden können.
Vor Erstellung des zweiten Spielraumentwicklungsplans soll eine Auftaktveranstaltung zur Sensibilisierung der Thematik unter Einbeziehung aller für das Themenfeld wichtigen Akteure, darunter Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, stattfinden. Es sollen gemeinsam Besonderheiten und Bedürfnisse aller Kinder erarbeitet werden, mit deren Hilfe sich die unterschiedlichen Beeinträchtigungen ausgleichen lassen, um somit die Zugänglichkeit für alle zu gewähren.
Darüber hinaus wird vor der Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ein Beteiligungsprojekt initiiert.
Im Sinne der Inklusion bedeutet das, nicht einzelne Gruppen oder Einschränkungen (Sinnesbeeinträchtigung, Mobilitätsbeeinträchtigung oder kognitive Beeinträchtigung), in den Fokus zu stellen, sondern vielmehr das gemeinsame Spiel mit einer vielfältigen Gestaltung zu ermöglichen. Dabei geht es nicht darum, alles für alle gleichermaßen nutzbar zu machen, sondern für jedes Kind etwas entstehen zu lassen. Der Fokus liegt dabei auf Erreichbarkeit und vielfältigen, multifunktionalen Spielstrukturen.
3.2 Ziele der Bestandsanalyse
Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, soll mittelfristig in jedem Sozialraum eine Schwerpunktspielfläche inklusiv, d.h. von Kindern ohne Beeinträchtigung und Kindern mit verschiedenen Beeinträchtigungen gemeinsam nutzbar, gestaltet werden.
Zudem soll in jedem Sozialraum zusätzlich jeweils eine weitere Spielfläche vorgehalten werden, die sich insbesondere auch für Kinder mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen eignet.
Die Förderung der unterschiedlichen Wahrnehmungsbereiche, der Grob- und der Feinmotorik sowie des Kontakt- und Kooperationsverhaltens betrifft alle Kinder und sollte daher immer betrachtet werden.
Ziel einer ersten Analyse war es, bereits vorhandene Spielflächen und Spielgeräte hinsichtlich ihrer Eignung für Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zu überprüfen und eine Aufstellung dieser zu erstellen.
Dabei stellte sich heraus, dass viele Spielflächen ein oder mehrere Spielgeräte aufweisen, die für die Nutzung geeignet sind. Die Erreichbarkeit der Spielflächen und Spielgeräte war ein weiteres Kriterium der Analyse, welches, wie sich aufzeigte, die Nutzbarkeit vieler Flächen und Geräte wiederum einschränkte.
Um die Teilhabe von Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen zu berücksichtigen, wird ein KSP im Neubaugebiet am Rechenacker / Fritz-Eickelen-Straße vorgeschlagen. Bei der Neugestaltung sollen insbesondere Orientierungshilfen zur Überwindung von visuellen-, sprachlichen- und taktilen Einschränkung integraler Bestandteil der Planungsarbeiten sein.
4. Beteiligungsprojekt Rechenacker
Aufbauend auf der Spielraumanalyse wurde ein Beteiligungsprojekt in der Zeit vom 23. April 2018 bis zum 25. April 2018 durchgeführt. Diese Form der Partizipation macht es möglich, Kindern ein Mitspracherecht bei Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen zu verschaffen.
Zu dem Beteiligungsprojekt wurden Kinder, Eltern, Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten, interessierte Anwohnerinnen und Anwohner sowie Institutionen aus dem Umfeld eingeladen, um ihre Wünsche und Ideen für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes einzubringen.
4.1 Umsetzung des Beteiligungsprojektes
Am ersten Tag kamen ca. 41 Erwachsene und 27 Kinder, am zweiten Tag beteiligten sich ca. 36 Erwachsene und ca. 39 Kinder und am drittenTag besuchten ca. 31 Erwachsene und 29 Kinder das Beteiligungsprojekt. Einige Eltern und Kinder waren an zwei oder allen drei Tagen anwesend.
Sie informierten sich zunächst bei den Mitarbeiter/innen des Kinderbüros über das Projekt und die Möglichkeiten der Beteiligung bei der Auswahl der Spielgeräte.
Zur Information wurden zwei Pinnwände eingesetzt, an denen der finanzielle Rahmen und erste Kostenschätzungen für die oben genannten Arbeiten und Investitionen, die Fläche (300qm), die Spielraumanalyse sowie eine erste Auswahl von Geräten dargestellt wurden.
Am ersten Tag konnten die Besucher und Besucherinnen ihre Wünsche und Ideen für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes einbringen. Eine Methode der Beteiligung von Kindern war eine Malaktion. Zudem gab es jeweils einen Fragebogen für Eltern und Kinder, in dem nach dem Alter der Kinder und Anregungen und Vorschlägen für den Spielplatz gefragt wurde. Auch Spielangebote, die kritisch gesehen werden, sollten benannt werden.
Für den zweiten Tag wurde eine Auswahl an Geräten zur Verfügung gestellt, die den Wünschen der Beteiligten entsprachen. Über diese Spielgeräte konnten die Kinder und Erwachsenen, mit jeweils fünf Stimmen, abstimmen.
Am dritten Tag wurde das Ergebnis der Abstimmung vom Vortag vorgestellt. Ein Wunsch vieler waren ein großes Kletter- und Rutschgerät, eine Partnerschaukel, ein Spielhaus, eine Sandbaustelle, ein Wippgerät, eine Tischtennisplatte und ein Drehteller mit Meeresrauschen.
Die Auswertung des Beteiligungsprojektes fand am 26.04.2018 statt. Hierbei konnten nach dem bisherigen Planungsstand die oben genannten Wünsche berücksichtigt werden.
Die Rückmeldungen zum Beteiligungsprojekt waren sehr positiv. Für die Beteiligten war es besonders wichtig, Teil des gesamten Prozesses gewesen zu sein. Als sehr positiv wurden zudem der zeitliche Aufwand und die transparente Aufklärung, hinsichtlich der anfallenden Kosten, angesehen
Die Ausschreibung der Spielgeräte ist für Mai/Juni 2018 geplant. Eine Bestellung der Geräte durch die OGM, erfolgt nach Prüfung der Angebote und Beauftragung durch das Kinderbüro.
4.2 Kostenrahmen und Bauplanung
Die Kosten von 80.000,00 EUR (brutto) werden aus bestehenden Haushaltsmitteln bei der Finanzstelle 310006010290400 (Spielplätze/-geräte) bei der Finanzposition 785110 - AiB Hochbau OGM gedeckt. Die Planungskosten von 8.100,00 EUR (brutto) werden aus der gleichen Finanzstelle bei der Finanzposition 785120 - AiB Hochbau Ingenieurleistungen OGM aus bestehenden Haushaltsmitteln gedeckt.
Für die Errichtung des Spielplatzes inklusive Erd- und Grünarbeiten, Bänken und Mülleimern sowie einem Container für mobile Spielgeräte hat das Kinderbüro 80.000,00 Euro aus dem städtischen Sanierungsprogramm, für das Jahr 2018 eingeplant.
Die Umsetzung der Baumaßnahem ist für 2019 geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,8 kB
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