Berichtsvorlage - M/16/3619-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ – Zwischenbericht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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07.06.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Auf der Grundlage des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes hat die Stadt Oberhausen nach einer Förderzusage Ende Dezember 2017 einen Auftrag zur Erstellung eines Masterplans „Saubere Luft für Oberhausen“ an die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) vergeben. Hierüber wurde zuletzt im Umweltausschuss am 01.03.2018 berichtet (Drucksache M/16/3342-01). Im Zeitraum von Februar bis Ende Juli 2018 soll ein entsprechendes Maßnahmenbündel für die Bereiche Digitalisierung des Verkehrs, Vernetzung im öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs und urbane Logistik erarbeitet werden, um die Stickstoffdioxidbelastung in Oberhausen zu senken und den entsprechenden Grenzwert einzuhalten und somit drohende Fahrverbote zu vermeiden. Unterstützt wird PwC in Sachen Verkehrsplanung und -technik dabei von der brenner BERNHARD ingenieure GmbH (bBi).
Maßnahmenentwicklung
In Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung wurden insgesamt zwanzig Maßnahmen ausgearbeitet und konkretisiert. Beispielhaft sind die Maßnahmen Umweltorientiertes Verkehrsmanagement im Umfeld der Mülheimer Straße, ÖPNV-Beschleunigung, die Weiterentwicklung und Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur, das Konzept zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur und das Pilotvorhaben „City-Logistik-Letzte Meile“ genannt. Eine Gesamtliste der Maßnahmen befindet sich in Anlage 1. Unter Berücksichtigung der Auswertung der in Oberhausen bereits durchgeführten und umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan „Mülheimer Straße“ (2006) und den Luftreinhalteplänen (2008, 2011) werden von PwC und bBi weitere ergänzende Maßnahmen in Abstimmung mit der Fachverwaltung entwickelt.
Bürgerbeteiligung
In der Zeit vom 27. April bis zum 25. Mai 2018 erfolgte eine Online-Befragung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oberhausen. Im Rahmen eines Fragebogens konnten die bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten Maßnahmen der Anlage 1 bewertet und weitere Maßnahmenwünsche geäußert werden. Am 14. Mai 2018 hat zudem im Rahmen der Reihe „Stadtgespräche“, welche von der Volkshochschule und dem Deutschen Gewerkschaftsbund veranstaltet wird, eine Bürgerveranstaltung unter dem Titel „Fahrverbote auch für Oberhausen?! Wie kann unsere Luft sauberer werden?“ stattgefunden. Sämtliche Eingaben aus der Veranstaltung und der Online-Befragung werden durch PwC ausgewertet. Die bestehenden Maßnahmen können in der Folge angepasst oder ergänzt und neue Maßnahmen mit aufgenommen werden. Da die endgültigen Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vorlagen, werden diese in der Sitzung mündlich nachgereicht.
Maßnahmenwirkung und -bewertung
Der vollständige Maßnahmenkatalog (20 Ausgangsmaßnahmen, Maßnahmen PwC und bBi, Maßnahmen Bürger-Befragung) werden hinsichtlich der Wirkung, der Kosten und der Umsetzbarkeit bewertet. Die Wirkung wird für jede Maßnahme prognostiziert, und für insgesamt drei Hotspots in Oberhausen (Mülheimer Straße, Duisburger Straße, Friedrichstraße) wird die Auswirkung der Umsetzung für die zwei Zeithorizonte der kurz- und mittelfristigen Wirkung berechnet. Somit kann abgeschätzt werden, welche Stickstoffdioxidreduktionen an den Hotspots durch die Umsetzung der Maßnahmen erreicht werden können. Die Kosten und der Umsetzungszeitraum werden für jede Maßnahme in Abstimmung mit der Fachverwaltung abgeschätzt. Ergebnis der Gesamtbewertung wird eine Maßnahmenpriorisierung in Form einer Matrix. Die finanzielle Unterstützung durch den Bund bzw. das Land wird nach dem Stand der aktuellen Förderkulisse mit beurteilt.
Weiterer Umgang mit den Ergebnissen
Die Ergebnisse des Masterplans werden genutzt, um direkt im Anschluss weitere Fördermittel zu beantragen, die die Erstellung eines Masterplans voraussetzen. Für jede der Maßnahmen sind im Masterplan die nächsten notwendigen Schritte zur Umsetzung festgehalten. In einigen Fällen können Maßnahmen direkt umgesetzt werden. In anderen Fällen müssen zunächst Voruntersuchungen durchgeführt oder weitere Umsetzungskonzepte in Auftrag gegeben werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist von den aktuellen Entwicklungen der Förderkulisse abhängig. Bis einschließlich 2020 sollen Fördergelder im Rahmen des Sofortprogramms durch den Bund bereitgestellt werden. Die Erfahrung bei der Antragstellung im Rahmen des Sofortprogramms haben bislang allerdings gezeigt, dass die Förderquoten bei einzelnen Förderprogrammen ein Abrufen durch die Stadt Oberhausen nicht möglich machen, da der zu erbringende Eigenanteil zu hoch ist. Dies wurde bereits in der jüngsten Vergangenheit in Richtung des Fördergebers und auch in Richtung des Deutschen Städtetages kommuniziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,3 kB
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