Berichtsvorlage - M/16/3601-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftqualität gibt es in NRW ein Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) mit ortsfesten Messstationen, an denen die Konzentration vor allem von Feinstaub, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon erfasst wird. Betrieben wird es durch das für die Überwachung der Luftqualität in NRW zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Das LANUV verfügt darüber hinaus über weitere mobile Messeinrichtungen, die insbesondere an Belastungsschwerpunkten des Verkehrs und der Industrie eingesetzt werden.

 

In Oberhausen befindet sich eine Station zur kontinuierlichen Luftqualitätsmessung an der Mülheimer Straße auf der westlichen Seite in Höhe der Hausnummer 117. Hier werden die Konzentrationen von Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (PM10) gemessen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Höhe Hausnummer 116 befindet sich darüber hinaus ein sogenannter Passiv-Sammler zur Messung von NO2.

 

Die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen werden vom LANUV nach Abschluss eines Messjahres zunächst validiert und ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung der Messungen von 2017 wurden am 13. März 2018 durch das LANUV veröffentlicht. Der jährliche „Bericht zur Luftqualität in NRW“, in dem die Messergebnisse für das ganze Land interpretiert und gewichtet werden, steht noch aus. Für die Erstellung dieser Vorlage hat die Verwaltung daher im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts Gespräche mit dem LANUV zur Situation der Luftqualität in NRW und in Oberhausen geführt. Endgültige Aussagen sind erst dem veröffentlichten Bericht zu entnehmen.

 

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 20. März 2018 hat die Umweltministerin Frau Schulze-Föcking die Ergebnisse kommentiert und das Ziel bestätigt, Fahrverbote zu vermeiden. Dazu müssten alle Maßnahmen und Potenziale ausgeschöpft werden, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote. Den Kommunen wurde von der Ministerin an dieser Stelle die Unterstützung des Landes über Förderprogramme zugesagt.

 

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Messungen vorgestellt.

 

Feinstaub-Belastung 2017

 

Bei der Belastung mit Feinstaub (PM10) betrug der Jahresmittelwert an der Mülheimer Straße 26 µg/m³, so dass der EU-Grenzwert von 40 µg/m³ - wie auch schon in den Vorjahren - eingehalten wurde. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Eine solche Überschreitung trat an der Mülheimer Straße im Jahr 2017 nur noch an 13 Tagen auf, so dass auch dieser Grenzwert eingehalten wurde. Trotz der Wetterlage in 2017 mit überwiegend gutem Luftaustausch wurden im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöhte Werte gemessen.

 

Auch wenn ein leichter Anstieg der Feinstaubwerte beim Jahresmittelwert und den Überschreitungstagen in diesem Jahr zu erkennen ist, wurden die entsprechenden Grenzwerte in NRW auch im Jahr 2017 an allen Messstationen eingehalten. Wie in den letzten Jahren kann eine Entwarnung bezüglich der Feinstaubbelastung der Luft dennoch nicht ausgesprochen werden. Auch wenn die Weiterentwicklung entsprechender Verordnungen bei Industrieanlagen mit Wirkung auf die „großen Quellen“ und damit auf die Hintergrundbelastung vorangetrieben wurde und auch der Einsatz von Partikelfiltern bei den Kraftfahrzeugen positive Wirkungen auf die Feinstaubbelastungen hat, können mögliche ungünstige meteorologische Bedingungen jederzeit diesen Entwicklungen entgegen laufen.

 

 

Stickstoffdioxid-Belastung 2017

 

An der Mülheimer Straße betrug der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) für 2017 an der kontinuierlichen Messstation 49 µg/m³ und am Passiv-Sammler 46 µg/m³. Gegenüber dem Vorjahr kam es zu einem leichten Anstieg der Belastung an der kontinuierlichen Messstation (2016: 48 µg/m³) und zu einem leichten Rückgang der Belastung am Passiv-Sammler (2016: 48 µg/m³). Somit kommt es zu keinem einheitlichen Bild in der Mülheimer Straße. Die NO2-Luftbelastung liegt mit Überschreitungen von 6 bzw. 9 µg/m³ nach wie vor deutlich über dem Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³.

 

Im Jahr 2017 wurde die Stickstoffdioxid-Belastung an 127 Messstellen in NRW gemessen. Der Grenzwert für das Jahresmittel wurde dabei an 49 Messorten überschritten (Vorjahr 60). Der Kurzzeitgrenzwert (18 erlaubte Überschreitungen des 1-Stunden-Mittelwertes oberhalb 200 µg/m³) wurde im gesamten NRW-Messnetz eingehalten. Wie auch in den vergangenen Jahren traten Grenzwertüberschreitungen des Jahresmittelwertes ausschließlich an verkehrsbelasteten Standorten auf. Nach wie vor sind der Kfz-Verkehr und insbesondere die Dieselfahrzeuge als Hauptverursacher der hohen NO2-Belastung anzusehen. Nach Einschätzung des LANUV ist eine absehbare Einhaltung des Immissionsgrenzwertes ohne Reduktion der Kfz-bedingten Emissionen nicht möglich.

 

 

Entwicklung der Luftqualität an der Mülheimer Straße

 

Zur Veranschaulichung, wie sich die Luftqualität an der Mülheimer Straße im Zeitvergleich entwickelt hat und wie sie im regionalen Vergleich einzuschätzen ist, sind im Anhang zwei Grafiken beigefügt. Darin werden die Messergebnisse für die PM10-Belastung (Anlage Diagramm 1) und die NO2-Belastung (Anlage Diagramm 2) der Oberhausener und auch der Messstationen anderer Städte im Ruhrgebiet im Zeitablauf dargestellt.

 

Bei den Feinstaubwerten im Jahr 2017 wird deutlich, dass an der Messstation an der Mülheimer Straße dem Trend entsprechend ein leichter Anstieg gegenüber den Vorjahren ermittelt wurde. Die Grenzwerte wurden hier wie im gesamten Ruhrgebiet eingehalten, und die Belastung an der Mülheimer Straße war im regionalen Vergleich relativ niedrig. Wie bereits in den Vorjahren waren auch im Jahr 2017 die meteorologischen Bedingungen sehr günstig, was sich für die Luftqualität positiv bemerkbar machte. Warum es trotz der günstigen meteorologischen Bedingungen zu einem Anstieg der gemessenen Werte kommt, konnte vom LANUV nicht begründet werden. Deshalb kann wie erwähnt trotz der Einhaltung der Grenzwerte keine Entwarnung ausgesprochen.

 

Bei der Entwicklung der NO2-Belastung an der Mülheimer Straße kam es an den beiden Messstellen im Jahr 2017 zu keinem einheitlichen Bild. Während am Passiv-Sammler dem allgemeinen Landestrend folgend im Vergleich zum Jahr 2016 ein Rückgang um 2 µg/m³ ermittelt wurde, kam es an der kontinuierlichen Messstation zu einem leichten Anstieg um 1 µg/m³. Der längerfristige Trend der NO2-Belastung zeigt nach Auswertungen des LANUV einen kontinuierlichen Rückgang, der in Bezug auf über 50 Verkehrsmessstationen in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich bei einer Rate von etwa 2 % entsprechend 1 µg/m³ pro Jahr liegt. Dies trifft auch auf die Messstationen in Oberhausen zu.

 

Mit 46 bzw. 49 µg/m³ wird der Grenzwert von 40 µg/m³ an beiden Stationen weiterhin nicht eingehalten und es besteht für die Mülheimer Straße nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Die höchsten Überschreitungen in NRW wurden in Köln (62 µg/m³), Düren (58 µg/m³) und Düsseldorf (56 µg/m³) gemessen. Die Tatsache, dass die Überschreitungen in ganz NRW ausschließlich an Verkehrsmessstationen auftreten, zeigt, dass insbesondere weitere Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs notwendig sind.

 

Die Stadt Oberhausen erarbeitet einen vom Bund geförderten Masterplan mit entsprechenden Maßnahmen zur Reduzierung der NO2-Belastung und beantragt im Anschluss über das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes entsprechende Fördermittel für die Maßnahmenumsetzung. Der Umweltausschuss wird über die weiteren Aktivitäten in der Zukunft laufend informiert.

 

 

Kurzfassung

 

Der Bericht informiert über die Messergebnisse für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die vom LANUV an der Messstation Oberhausen-Mülheimer Straße für das Jahr 2017 erfasst wurden. Da der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Belastung an der Mülheimer Straße wie auch an vielen anderen Messstationen nach wie vor nicht eingehalten wird, sind landesweit weitere Maßnahmen zur NO2-Reduzierung notwendig. Die Verwaltung plant entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Masterplans „Saubere Luft für Oberhausen“. Die Finanzierung der Maßnahmenumsetzung ist im Rahmen der Förderung des Bundes über das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ vorgesehen.

 

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Anlagen

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