Beschlussvorlage - B/16/3592-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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07.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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18.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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Sachverhalt
Begründung
Auf der Grundlage des § 50 Wasserhaushaltsgesetz und insbesondere des § 38 Landeswassergesetz haben die Gemeinden in ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Dies schließt die Vorhaltung von Anlagen zur Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ein.
Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW zum 16.Juli 2016 wurden die Gemeinden erstmals verpflichtet, zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept soll die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen, nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Oberhausen wurde seitens der Verwaltung in enger Abstimmung mit der Rheinisch-Westfälische Wassergesellschaft mbH (RWW) erarbeitet, die die Versorgung im Oberhausener Stadtgebiet sicherstellt. Die Wassergewinnung erfolgt ausschließlich außerhalb des Oberhausener Stadtgebietes.
Entsprechend einer Vorgabe der Bezirksregierung beschreibt das Konzept im Wesentlichen folgende Inhalte:
• Beschreibung des Gemeindegebiets
• Aktuelle Versorgungssituation
• Entwicklungen und Prognosen
• Gefährdungsanalyse
• Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung
Das Konzept ist der Bezirksregierung erstmalig zum 30. Juni 2018 (Fristverlängerung der im Gesetz genannten Frist 1. Januar 2018) vorzulegen. Teilt die Bezirksregierung innerhalb von sechs Monaten keine Beanstandungen mit, kann die Stadt davon ausgehen, dass sie ihre Pflicht zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erfüllt hat.
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ist das Konzept dann alle sechs Jahre - beginnend mit dem 1. Januar 2024 - fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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