Berichtsvorlage - M/16/3600-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Lärmsanierungsmaßnahmen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Rolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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07.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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13.06.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Um den Schienenverkehrslärm entlang hochbelasteter Streckenabschnitte im bestehenden Netz deutlich zu reduzieren, hat der Bund 1999 das freiwillige Lärmsanierungsprogramm aufgelegt. Für die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ stellt der Bund seit dem Jahr 2016 bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes handelt, kann die Deutsche Bahn die daraus finanzierten Maßnahmen nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel umsetzen.
Die Regeln für die Umsetzung sind in der „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene“ des Bundesverkehrsministeriums festgelegt. In Wohngebieten können beispielsweise bei Überschreitung der Immissionspegel von 67 dB(A) am Tag bzw. 57 dB(A) in der Nacht Lärmschutzmaßnahmen gefördert werden. Ein weiteres Kriterium für die Finanzierung von Lärmsanierungsmaßnahmen ist das Alter der von den o.g. Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude (Errichtung vor 1974 bzw. Rechtskraft des zugrundeliegenden Bebauungsplans vor dem 1.4.1974). Darüber hinaus muss mit den Maßnahmen ein bestimmtes Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht werden.
Die schalltechnische Untersuchung für den Bereich der Stadt Oberhausen wurde jetzt abgeschlossen, und die DB Netze AG plant die Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen im Zeitraum von 2020 – 2022. Zur Erlangung des Baurechts wird ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt, das nach den für 2018 vorgesehenen Informationen und Abstimmungen voraussichtlich 2019 eingeleitet werden wird.
Alle für die Lärmsanierung vorgesehenen Streckenabschnitte befinden sich in Alt-Oberhausen. Nach derzeitigem Stand sind insgesamt ca. 11 km Lärmschutzwände vorgesehen, die in zwei Etappen gebaut werden sollen: zunächst Abschnitt I (Hauptbahnhof bis Stadtgrenze Duisburg bzw. Mülheim sowie Hausmannsfeld), dann Abschnitt II (Lirich, Ripse, Borbeck). Es sind 2 bis 3 m hohe Aluminium-Wände vorgesehen, über deren Farbgestaltung die Stadt Oberhausen entscheiden kann. Die passiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Fenstern, Wandlüftern, Optimierung der Schalldämmung (z.B. Dach) o.ä. werden auf Antrag der Eigentümer mit 75% gefördert. Für die aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen ergibt sich insgesamt eine Fördersumme von 17,5 Mio. €.
In den beiden Lageplänen in der Anlage zu dieser Vorlage sind die geplanten Standorte und jeweiligen Höhen der Lärmschutzwände abgebildet.
Über die geplanten Maßnahmen aus dem Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ informiert die Bahn interessierte Anwohnerinnen und Anwohner am Dienstag, 3. Juli 2018, im Bert-Brecht-Haus, Langemarkstraße 19 - 21, Raum 330, 46045 Oberhausen. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr.
Die Ingenieure der Bahn stellen die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens vor und erläutern den weiteren Ablauf. Im Anschluss haben die Gäste die Möglichkeit, ihre Fragen an die Projektleitung zu richten. Von Seiten der Fachverwaltung werden ebenfalls Vertreter an der Bürgerinformation teilnehmen.
In den Sitzungen des Umwelt- und des Planungsausschusses sowie der Bezirksvertretung werden die Lärmsanierungsmaßnahmen für Oberhausen durch einen Vertreter der DB Netze AG ebenfalls in einem kurzen Vortrag vorgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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