Beschlussvorlage - B/16/3568-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsbeschluss des Straßenbauprogramms 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Anhörung
|
|
|
|
13.06.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Anhörung
|
|
|
|
14.06.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.06.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.06.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung bzw. Ergänzung des Straßenbauprogramms 2018 sowie die Realisierung der zusätzlichen Straßenbaumaßnahmen
- Badenstraße von Neumühler Straße bis Leibnitz-/Hessenstraße
- Werdener Straße von Mühlenstraße bis Nathlandstraße
- Im Mattensfeld von Waldhuckstraße bis Ende
- Buschhausener Straße von Bachstraße bis zur Radwegüberführung HOAG-Brücke
Entsprechendes Auszahlungsbudget in Gesamthöhe von 3.371.000,00 EUR steht bei den Finanzstellen 560012010190000, 560112010190000, 560212010190000 – Straßenbauprogramm (Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen) -, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Den Bezirksvertretungen Alt-Oberhausen und Sterkrade, dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt wird die Änderung bzw. Ergänzung des Straßenbauprogramms 2018 zur Vorberatung bzw. zur Anhörung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.
Der Rat der Stadt beschloss am 27.11.2017 das investive und konsumtive Straßenbauprogramm 2018 (Drucksache Nr. B/16/3010-01) mit einem Gesamtvolumen (incl. Verpflichtungsermächtigung und kanalbaubegleitende Straßenbaumaßnahmen) in Höhe von 5.479.000,- EUR.
Zur Optimierung der Umsetzung der Straßenbaumaßnamen des Straßenbauprogramms wurden erstmalig mit dem Straßenbauprogramm 2018 auch die für das Jahr 2019ff geplanten notwendigen Straßenbaumaßnahmen aufgeführt.
U. a. wurden die Baumaßnahmen
Alt-Oberhausen
- Werdener Straße von Mühlenstraße bis Nathlandstraße
Sterkrade
- Badenstraße von Neumühler Straße bis Leibnitz-/Hessenstraße
- Im Mattensfeld von Waldhuckstraße bis Ende
für eine Durchführung im Jahre 2019 geplant. Zwischenzeitlich ist jedoch der Planungsstand bei diesen Maßnahmen so weit fortgeschritten, dass eine Vergabe der Bauleistungen bzw. Realisierung im Jahre 2018 angestrebt wird.
Die Baumaßnahme „Buschhausener Straße von Bachstraße bis zur Radwegüberführung HOAG-Brücke“ (Fahrbahnerneuerung) soll in Verbindung mit der Baumaßnahme „Friesenstraße von Mecklenburger Straße bis Bachstraße“ (Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW) durchgeführt werden, um somit eine spätere Belastung der AnliegerInnen und des Individualverkehrs zu vermeiden.
Die für die Durchführung der o. g. Maßnahmen benötigten Auszahlungen werden über das Budget des Straßenbauprogramms 2018 finanziert, da einige Baumaßnahmen erst im Herbst vergeben werden können. Dadurch ist im Jahre 2018 eine kostenneutrale Darstellung ohne weitere Inanspruchnahme des vorgegebenen Investitionsbudgets gewährleistet.
Nach der Fertigstellung sind im Einzelfall eventuell Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben, soweit Beitragstatbestände der Erneuerung bzw. Verbesserung erreicht werden.
Vor Ausführung der Maßnahmen erfolgt eine Information der AnliegerInnen über die beauftragten Arbeiten, das ausführende Unternehmen und die Beitragsfähigkeit, sowie die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner.
