Beschlussvorlage - B/16/3521-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreier Umbau der Stufenanlage auf dem Ebertplatz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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13.06.2018
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Bereit
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen spricht sich gegen die Herstellung eines zusätzlichen barrierefreien Zuganges zum Ebertplatz aus. Bereits heute sind zwei barrierefreie Zugänge vorhanden. Für eine Absenkung der Stufenanlagen für die Rampen würden Kosten in Höhe von 85.000 € brutto anfallen. Zudem würde diese Umgestaltung im Widerspruch zum architektonischen Gesamtkonzept des Ebertplatzes stehen.
Sachverhalt
Begründung
In der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wurde am 10.05.2017 der Beschlussantrag der CDU-Fraktion zur Stufenanlage auf dem Ebertplatz (A/16/2587-01, zurückgezogen) diskutiert. Daraufhin fand am 24.05.2017 ein Ortstermin mit Vertretern der Verwaltung und der Bezirksvertretung mit dem Ergebnis statt, dass eine Benutzung der vorhandenen Stufenanlage von der Ebertstraße kommend nicht direkt möglich sei, weil zwei Stufenelemente in ein dortiges Grünbeet führen (Abbildung 1).
Aus diesem Grund entschieden sich die Teilnehmer für die Anordnung zweier symmetrischer Rampen und der Absenkung der Stufenanlage. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der am 21.06.2017 in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen berichteten Ergebnisse (Vorlage M/16/2710-01) keine Vermessung des Ebertplatzes vorlag, um den tatsächlich erforderlichen Umfang dieser Maßnahme bestimmen zu können. Die Verwaltung wurde daher damit beauftragt, auf Basis der Vermessung den tatsächlichen Umfang einer Umgestaltung und deren Realisierbarkeit fachtechnisch zu untersuchen und hierfür die Kosten zu ermitteln.
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Abbildung 1: Luftbild des Ebertplatzes
Für Rampenanlagen gilt nach DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ ein maximales Längsgefälle von 6%, um von mobilitätseingeschränkten Personen und Rollstuhlfahrern verkehrssicher genutzt werden zu können. Die lichte Breite zwischen den beidseitigen Handläufen sollte mindestens 1,20 m betragen und bei einer Länge von mehr als 6,00 m sind Zwischenpodeste anzulegen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und den Ergebnissen der Geländevermessung müssen auch die angrenzenden Wegeverbindungen in die Planung einbezogen werden, um die erforderlichen Rampenlängen zu reduzieren und die vorhandenen Höhenunterschiede zu überwinden. Dabei liegt der kritische Anschlusspunkt an der Ebertstraße (kürzeste Entfernung zum Ebertplatz). Die in Abbildung 2 gelb eingefärbten Wegebereiche (ca. 120 qm) müssen tiefer gelegt und an das Gelände angepasst werden, damit sich die Wege harmonisch in das Gesamtbild einfügen und die Stufenanlage verkehrssicher mit möglichst kurzen Rampen wiederhergestellt werden kann.
Dabei muss die Entwässerungsanlage der Wegeverbindungen durch die veränderte Höhenlage ebenfalls angepasst werden, die Straßenabläufe sind zu versetzen und die Grünflächen sind mit L-Steinen einzufassen. Zusätzlich sind die Rampenanlagen zur Absicherung beidseitig mit L-Steinen einzufassen.
Abbildung 2: Umbau der Wegeverbindungen und Herstellung zweier Rampen
Bedingt durch die vorhandenen Höhenverhältnisse würde das architektonische Gesamtkonzept des Ebertplatzes durch die Anordnung der zwei Rampen städtebaulich erheblich gestört werden, da der südliche Platzabschnitt durch die Rampenanlagen optisch zerschnitten wird. Weiterhin hätte der Umbau auch Auswirkungen auf die angrenzenden Wegeverbindungen und die Oberflächenentwässerung.
Da der Ebertplatz heute schon über zwei barrierefreie Zugänge sowohl von der Grillo- als auch von der Sedanstraße verfügt (Abbildung 1) und an diesen Zugängen auch je zwei behindertengerechte Stellplätze (Abbildungen 3 und 4) angelegt sind, sieht die Verwaltung einen weiteren Zugang als nicht zwingend notwendig an.
Abbildung 3: Behindertenstellplätze Grillostraße |
Abbildung 4: Behindertenstellplätze Sedanstraße |
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Umbau der Stufenanlage grundsätzlich technisch zwar möglich, aber sehr aufwendig und kostenintensiv (nach aktueller Kostenschätzung rund 85.000 € brutto) und steht im Widerspruch zum städtebaulichen Gesamtkonzept des Ebertplatzes. Da zudem alternative barrierefreie Zugänge vorhanden sind, ist die angedachte Umsetzung deshalb nicht zu empfehlen.









