Beschlussvorlage - B/16/3659-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderpreis 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Musische Bildung und Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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12.06.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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21.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschließt, den Jugendförderpreis 2018 unter dem Titel
„Liebe“ mit einem Gesamtförderbetrag von 4.000,-- EUR auszuschreiben.
Finanzmittel stehen im Haushalt 2018 in entsprechender Höhe bei Produkt 040703 -Musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 - Kulturbüro - Sachkonto 531823 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten - zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Liebe
Oberhausener Jugendförderpreis 2018
In der Sitzung des Kulturausschusses am 20.06.2017 wurde angeregt, die Themenfestlegung des Förderpreises im Jahr 2018 dem Jugendparlament zu übertragen. Das städtische Kulturbüro hat die Anregung aufgenommen und mit Vertreterinnen und Vertretern des Jugendparlamentes ein Treffen zur Themenfindung durchgeführt. Das Jugendparlament hat sich auf das Thema „Liebe“ geeinigt und dazu folgenden Text verfasst:
Was ist Liebe eigentlich?
Es gibt Liebe in der Familie, zwischen Freunden und natürlich auch in der Partnerschaft. Es lieben sich Männer und Frauen, Frauen und Frauen, Männer und Männer. Wir lieben unsere Haustiere. Wir finden Liebe im Internet und sozialen Netzwerken, Dating-Plattformen, aber auch in der Schule, auf der Arbeit, überall. Liebe sprengt Grenzen und Geschlechter. Liebe kennt keine Grenzen, oder?
Kreative Beiträge können in folgenden Sparten eingereicht werden können:
- Film/Foto
- Tanz
- Texte/Radiobeiträge
- Musik
- Malerei/Zeichnungen/Mangas
- offene Kategorie
Die Ansprache der Jugendlichen soll besonders über die Vertreterinnen und Vertreter des (neu gewählten) Jugendparlaments in den Schulen erfolgen; die Werbung soll aber auch über die Kulturbeauftragten der Schulen, in Jugend- und soziokulturellen Zentren über die Presse und sozialen Netzwerken platziert werden. Es sollen Flyer und Plakate gedruckt werden .
Bewerben können sich Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Bei Gruppeneinreichungen ist das Durchschnittsalter maßgebend.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann bis zu fünf Beiträge einreichen. Grundsätzlich kann jedoch nur ein Beitrag mit einem Preis ausgezeichnet werden.
Es stehen Preisgelder in Höhe von 2.500,-- EUR und weitere 1.500,-- EUR für Förderpreise zur Verfügung.
Die noch zu benennende Jury verteilt die Preise nach den besetzten Kategorien und entscheidet über die Sonderpreise.
Der Einsendeschluss und die weitere Vorgehensweise wird mit dem neuen Jugendparlament abgesprochen. Dessen konstituierende Sitzung wird kurz vor den Sommerferien 2018 stattfinden, so dass mit einer Durchführung des Wettbewerbs und Preisverleihung im letzten Quartal des Jahres 2018 gerechnet wird.
Das städtische Kulturbüro empfiehlt, den Jugendförderpreis in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.
