Beschlussvorlage - B/16/3583-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung von investiven Veranschlagungen im Haushaltsplan 2018 und Anpassung der Haushaltssatzung 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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02.05.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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14.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.
- Der Rat der der Stadt beschließt die Aktualisierung der
- Dringlichkeitsliste für Investitionen 2018 in der vorliegenden Fassung gemäß
Anlage 1;
- Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 2;
- Reserveliste für Investitionsmaßnahmen 2018 in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 3.
Sachverhalt
Begründung
Alle nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2018 durch den Rat der Stadt am 27.11.2017
vom Rat gefassten Einzelbeschlüsse
Genehmigungen des Stadtkämmerers
bezüglich der über- bzw. außerplanmäßigen Durchführung von Investitionsmaßnahmen auch im Rahmen der Reserveliste sind nunmehr in den originären Haushaltsplan 2018 (Dringlichkeitsliste für Investitionen 2018) aufzunehmen. Diese Maßnahmen sind von der Reserveliste zu streichen. Durch die Aufnahme der Maßnahmen in den Haushaltsplan 2018 ergeben sich Änderungsbedarfe hinsichtlich der Beträge in §§ 1 und 2 der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018. Hierbei wird sichergestellt, dass die Vorgabe der Bezirksregierung zur Neuverschuldung bei den Investitionskrediten beachtet und die Kreditlinie entsprechend eingehalten wird.
Ein Beschluss über die Aktualisierung der Dringlichkeitsliste für Investitionen 2018 (Anlage 1, ab Maßnahme 95 zusätzliche Investitionen), der Haushaltssatzung der Stadt Oberhausen für das Jahr 2018 (Anlage 2) sowie der Reserveliste für Investitionsmaßnahmen 2018 (Anlage 3) ist erforderlich. Eine Aktualisierung ist möglich, solange die Genehmigung des Haushaltes von Seiten der Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Düsseldorf) noch nicht erfolgt ist. Nach Genehmigung und Veröffentlichung des Haushaltes sind Investitionen, die nicht in der Dringlichkeitsliste für Investitionen oder der Reserveliste stehen nur im Rahmen einer Nachtragssatzung möglich.
Bei entsprechendem Beschluss der o.g. aktualisierten Listen und der aktualisierten Haushaltssatzung, werden diese der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Haushalts 2018 mit vorgelegt. Somit entfällt die Notwendigkeit der Erstellung einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 solange keine darüber hinausgehenden Maßnahmen in 2018 kassenwirksam durchgeführt werden. Nach Genehmigung des Haushalts 2018 werden dann entsprechend auch nur die aktualisierten Listen und die aktualisierte Haushaltssatzung veröffentlicht.
In der Haushaltssatzung haben sich entsprechend nur Änderungen in § 1 zu den Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit geändert und in § 2 die Kreditermächtigung für Investitionen:
§ 1 ..…im Finanzplan mit vorher neu
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
auf 789.474.660 EUR 789.474.660 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
auf 760.774.060 EUR 760.774.060 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 34.547.510 EUR 40.622.120 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 61.196.730 EUR 69.392.910 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 35.867.530 EUR 37.989.100 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 30.264.780 EUR 30.264.780 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen vorher neu
Gesamtbetrag der Kredite zur
Finanzierung von Investitionen auf 31.549.220 EUR 33.670.790 EUR
festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,1 kB
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2
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16,6 kB
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41,6 kB
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