Berichtsvorlage - M/16/3554-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im con_sens Abschlussbericht zur „Evaluierung und Umsetzungsbegleitung der Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich 3-1“ (siehe Drucksachen M/16/3243-01; M/16/2755-01/ M/16/2962-01) aus dem Jahre 2017 wurden unter TOP 2 „Ausgangslage und Umsetzungsstand bis 02/2017“ die in den Jahren 2013 bis 2016 durchgeführten Maßnahmen beschrieben und gewürdigt.

„Im Zuge der Umsetzungsbegleitung wurden weitere zu bearbeitende Themen präzisiert, so die Verbesserung der Datenlage zur fiskalischen Steuerung der Hilfen zur Erziehung (HzE) unter Berücksichtigung der Interessen der Kämmerei und des Jugendamtes, die Erstellung eines Quartalsbericht zur politischen Berichterstattung sowie für die Kämmerei und das Jugendamt Aussagen zu geeigneten Planungsparametern, was die weitere Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung angeht“ (Seite 6/7). Weiter heißt es in TOP 4 „durchgeführte Maßnahmen Februar bis August 2017“, dass ein Quartalsbericht entwickelt und dem Jugendhilfeausschuss im Juni 2017 vorgestellt wurde (vgl. Seite 12).

Mit dem jetzt vorgelegten Quartalsbericht für das erste Quartal 2018 sollen diese Planungen und Anregungen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

 

Aufbau des Quartalsberichts

Der Quartalsbericht beinhaltet eine dreigliedrige Form der Darstellung. Ausgehend von einem Rückblick auf das Jahr 2017, sowohl in der Gesamtschau als auch im Vergleich des letzten Quartals 2017 mit dem ersten Quartal 2018, wird ein Ausblick auf das laufende Jahr 2018 vorgestellt und mit entsprechenden Prognosen versehen. In einem dritten Teil wird ein Zwischenfazit vorgenommen und auf weitere Handlungserfordernisse hingewiesen.

Um eine umfassende Transparenz herzustellen wird im Anhang exemplarisch die Fallzahlentwicklung in einzelnen Hilfearten auf unterschiedliche Art und Weise (tabellarisch/ graphisch) dargestellt.

 

Datengrundlage

Alle Fakten werden auf der Grundlage von Daten aus dem Fach-EDV-Verfahren der Fa. LoGoData ermittelt und dargestellt. Die Kostendaten beziehen sich auf das Erfassungsdatum 28.03.2018 für alle rückblickenden Informationen, insbesondere aus dem Jahre 2017. Dieses Datum wird im Jahre 2018 auch weiterhin als Basis für alle Daten der Jahre 2016 bis einschließlich 2017 Anwendung finden.

 

Fachliche Bewertung ausgewählter im Quartalsbericht vorgelegter Daten: Gesamtkosten

 

Auffällig im vorgelegten Bericht sind die prozentualen Veränderungen im Wechsel der Jahre 2016 / 2017. Die insgesamt relevanteste Kostenposition, die Hilfen zur Erziehung für Minderjährige ohne Berücksichtigung der Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), ist um nur 0,01% angestiegen. Die Gesamtsteigerung der Kosten von 2,76% (ohne UMA) erklärt sich hauptsächlich aus den Kostenanstiegen im Bereich Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII von über 30%.

 

Fachliche Bewertung ausgewählter im Quartalsbericht vorgelegter Daten: unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

 

Ein besonderes Augenmerk bei der Fallsteuerung im laufenden Geschäftsjahr 2018 wird die Arbeit mit der Zielgruppe der unbegleitet minderjährigen Ausländer (UMA) erfordern. Hier ist eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu identifizieren, die sich zwar auf unterschiedliche Weise erklären lässt, aber insgesamt ein gezieltes Entgegensteuern erforderlich macht. Dies gilt zum einen für die in Anspruch genommenen Hilfen für die UMA und die damit beauftragten Träger, die im Jahre 2017 durch neu abgeschlossene Entgeltvereinbarungen eine Umsatzsteigerung von bis zu 20% erfahren haben. Des Weiteren ist zu bemerken, dass bis April 2017 gut 50% der bis dahin betreuten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in der Hauptschule Eisenheim in Form einer Notunterkunft untergebracht waren und erst im Laufe des Jahres 2017 die erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfemaßnahmen erhalten haben. Seit diesem Zeitpunkt sind keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mehr in Oberhausen in Notunterkünften untergebracht worden.

 

Fachliche Bewertung ausgewählter im Quartalsbericht vorgelegter Daten: Eingliederungshilfe (SGB VIII)

 

Neben der Entwicklung der Kosten insgesamt, bedarf es einer Betrachtung der Entwicklung im Bereich der Eingliederungshilfen. Während die Kosten der ambulanten Hilfen für minderjährige Kinder um 0,41% zurückgegangen sind, stiegen die Kosten für die gleiche Zielgruppe um 5,07%, wenn die Kosten für die Eingliederungshilfe in die Berechnung mit einbezogen werden (vgl. Folie 6).

 

Kostenprognosen

Ab Folie 7 wird der Ausblick auf die Kostenentwicklung für das Jahr 2018 dargestellt. Die vorgestellten Prognosen wurden auf zwei unterschiedlichen Rechenwegen ermittelt und basieren in einem ersten Modell auf den Kosten des Vorjahres 2017 plus 3% Steigerung. Nähme man den Jahresschnitt der Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre (2015 bis 2017) müsste diese Steigerung 6,73% betragen. Aufgrund der positiven Gesamtentwicklung sollte eine Kostensteigerung von drei Prozent jedoch kalkulatorisch angemessen sein, um eine Prognose abgeben zu können.

 

In einem zweiten Modell wird die Prognose auf der Grundlage einer linearen, quartalsweisen Fortschreibung der im laufenden Jahr angefallenen Ist-Kosten ermittelt. Dieser Rechenweg liefert zum Jahresbeginn noch wenig belastbare Zahlen, wird sich aber im Laufe des Jahres der prozentualen Steigerung weitestgehend anpassen und ist insofern ein gutes Vergleichsmoment im laufenden Jahr zur Transparenz der Haushaltsentwicklung.

 

Handlungsfeld Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII

Auffällig ist die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Eingliederungshilfe (SGB VIII). Hier kommt der Arbeit der Fachstelle 35a eine besondere Bedeutung zu und die Schnittstelle zwischen den Maßnahmen der Jugendhilfe und den Erfordernissen der Jugendhilfe insbesondere im schulischen Kontext muss weiter analysiert werden und mit entsprechenden Maßnahmen qualifiziert und weiterentwickelt werden. Hier lagen die Schwächen in der Vergangenheit bisher sicher auch an der fehlenden organisatorischen Anbindung an den Fachbereich in Form einer Arbeitsgruppenleitung, sowie an der noch laufenden Konstituierung der Fachstelle und den damit verbundenen noch nicht gefestigten Arbeitsroutinen und etablierten Systemen der Fallbearbeitung bzw. der Teilhabeüberprüfung.

 

Handlungsfeld UMA

Ebenso bleibt der erforderliche Steuerungsbedarf bei der Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMA) auf der Agenda des Fachbereichs 3-1-40/Erzieherische Hilfen. Auch hier ist eine arbeitsorganisatorische Anbindung und Leitungsstruktur zu schaffen und eine externe Begleitung (bspw. durch den LVR oder im interkommunalen Kontext) bezüglich der erforderlichen Standards zur Kostenerstattung in den Fokus zu nehmen.

 

 

Hinweis:

Der in der Anlage beigefügte Bericht in Form der PowerPoint-Präsentation mit den verschiedenen zahlenmäßigen Darstellungen befindet sich in der Entwicklung. Anregungen und Hinweise für zukünftige exemplarische Berichtsschwerpunkte können aufgenommen werden

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Anlagen

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