Beschlussvorlage - B/16/3559-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2018/ 2019 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

KTE Grashüpfer mobil, Lothringer Str. 133

- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/ Styrum -

 

 

KTE Löwenzahn, Ottilienstr./Rombacher Str. 25

- Sozialraum 73 Alstaden/ Lirich -

 

 

Kath. KTE St. Antonius, Klosterhardter Str. 12

- Sozialraum 76 Osterfeld -

 

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2018/2019 beim Auftrag 310006010103 – Familienzentren unter der Kostenart 414101 – Zuwendungen vom Land – Familienzentren eine Zuwendung in Höhe von 42.000 EUR wovon 21.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2018 entfallen, und entsprechend unter der Kostenart 531821 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Familienzentren zu verausgaben sind.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.

Unter der Kostenart 531821 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Familienzentren sind für das Haushaltsjahr 2018 26.000 Euro veranschlagt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a)      Finanzielle  ja siehe Begründung

b)      Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit dem KJ 2006/07 werden Kindertageseinrichtungen (KTE) mittels eines Zertifizierungsverfahrens auf den Weg gebracht, sich zu einem Familienzentrum (FZ) weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, neben den drei Säulen Bildung, Erziehung und Betreuung in KTE kinder- und familienunterstützende Angebote zu bündeln und niederschwellig in der Institution anzubieten, zu der Familien in der Regel den frühesten Kontakt haben. Über die konzeptionelle Grundausrichtung von Familienzentren hat die Verwaltung bereits ausführlich in mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet.

 

Mit Rundschreiben vom 19. Februar 2018 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 28 Familienzentren in Oberhausen für das KIndergartenjahr 2018/19 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Darüber hinaus steht der Stadt Oberhausen ein zusätzliches Kontingent aus dem Jahr 2017 zur Verfügung, welches hätte nachträglich vergeben werden müssen. Die Abstimmung über die Auswahl einer weiteren Kindertageseinrichtung war zu diesem Zeitpunkt durch den zeitlichen Rahmen der Beschlussfassung über die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zum KJ 2017/18 nicht mehr möglich. Laut Schreiben des Ministeriums vom 12. Juli 2017 kann das im Nachgang zugewiesene  Kontingent jedoch in das KJ 2018/19 übertragen werden. Somit können für das KJ 2018/19 insgesamt drei Standorte ausgewählt, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln werden. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15. Juni 2018.

 

Seit 2012 fordert das Land von den Kommunen einen Ausbau unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen die Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Focus genommen werden. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Erfordernisse war in Oberhausen bereits vor 2012 wesentliches Entscheidungskriterium für die Standortfestlegung von Familienzentren, so dass die Fachverwaltung sich in ihrem bisherigen Handeln durch das Land bestätigt sieht.

 

Nach Überprüfung der aktuellen Datenlage durch den Bereich 3-1/ Kinder, Jugend (Besondere Lebenssituation - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, Kinderreiche Familien, Kinder von Alleinerziehenden, Wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit – im Verhältnis zur Anzahl der FZ) besteht aktuell in den Sozialräumen Oberhausen-Mitte/ Styrum (SR 71), Alstaden/ Lirich (SR 73) sowie Osterfeld (SR 76) ein Ausbaubedarf an Familienzentren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, nach einstimmiger Beratung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 12. April 2018, die

 

KTE Grashüpfer mobil, Lothringer Str. 133

- im Sozialraum Oberhausen Mitte/ Styrum -

 

 

KTE Löwenzahn, Ottilienstr./Rombacher Str. 25

- im Sozialraum Alstaden/ Lirich -

 

 

Kath. KTE St. Antonius, Klosterhardter Str. 12

- im Sozialraum Osterfeld -

 

mit der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 zu betrauen.

 

Von den o. g. Familienzentren wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden KJ - orientiert an dem vorgegebenen Gütesiegelkatalog - zu zertifizieren.

 

Die Landesförderung für Familienzentren beträgt 13.000 Euro. Für Familienzentren in so genannten Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf beträgt die Förderung 14.000 Euro. Die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen KTE Grashüpfer mobil, KTE Löwenzahn sowie die kath. KTE St. Antonius befinden sich in Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf und erhalten somit eine Förderung von 14.000 Euro für das KJ 2018/2019 aus Landesmitteln. Auf das Haushaltsjahr 2018 bezogen beträgt die Förderung der drei FZ somit 21.000 Euro.

 

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Anlagen

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