Beschlussvorlage - B/16/3529-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von 7 Vertrauenspersonen für einen Ausschuss, der für die Wahlzeit 01.01.2019 bis 31.12.2023 die Schöffinnen und Schöffen auswählt.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Jürgen Ludwiczak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt wählt folgende 7 Vertrauenspersonen zu Beisitzerinnen und Beisitzern eines Ausschusses, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste für die Wahlzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 wählt:
01: Emmerich, Karl-Heinz
02: Jacobs, Silke
03: Boos, Regina
04: Blanke, Andreas
05: Lenz, Eugen
06: Nakot, Werner
07: Wischermann, Hermann
Sachverhalt
Begründung
Nach einer Allgemeinverfügung des Justizministeriums und einem Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 04. März 2009 i. d. F. vom 07. Dezember 2017 tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Er besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer
beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (§ 40 GVG).
Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.
Als beamtete Person der Verwaltung gehören den Ausschüssen die Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamten der Kreise und kreisfreien Städte an, in deren Bezirk die Amtsgerichte ihren Sitz haben. Im Falle der Verhinderung tritt an deren Stelle die Person, die allgemein die Vertretung wahrnimmt. Die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte kann sich auch durch andere Beigeordnete oder durch eine beamtete Person mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (Verordnung über die Bestimmung der Verwaltungsbeamten für die Ausschüsse nach § 40 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 15. April 1987 - GV. NW. S. 156 / SGV. NW. 311 -).
Als beamtete Person mit Befähigung zum Richteramt sollen für die Stadt Oberhausen Herr Jochen Düllmann, im Vertretungsfall Herr Heinz Witt, beide Bereich Recht, an Stelle des Hauptverwaltungsbeamten an der Ausschusssitzung teilnehmen.
