Antragsvorlage - A/16/3528-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Oberhausener Gymnasien die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere zusätzliche Raumbedarfe und die Ausstattung mit Unterrichtsmaterial, Schulbüchern, Medien etc. zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung zu prüfen, in welcher Höhe die Kosten, die für die Stadt Oberhausen als Schulträger durch die Umsetzung des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes entstehen, durch das Land erstattet werden.
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Sachverhalt

Begründung

 

Am 6. März 2018 hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet, der voraussichtlich noch im Frühjahr im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wird. In diesem Gesetzentwurf wird die Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium neu geregelt, so dass eine Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren ermöglicht wird.

Alle fünf Oberhausener Gymnasien haben bereits signalisiert, vorbehaltlich der Entscheidung durch die jeweilige Schulkonferenz, dass sie zum Abitur nach 9 Jahren zurückkehren möchten.

Da die Umstellung bereits zum Schuljahr 2019/2020 in den Klassen 5 und 6 umgesetzt werden soll, ist es dringend erforderlich, frühzeitig gemeinsam mit den Schulen den Planungsprozess zu beginnen und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

Weitere Begründung mündlich.

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