Berichtsvorlage - M/16/3518-01
Grunddaten
- Betreff:
-
RWE AG Neustrukturierung hier: Übernahme von innogy SE (innogy) durch E.ON SE (E.ON) – potentielle Auswirkungen auf die Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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19.04.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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02.05.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
- Verkauf von innogy an E.ON
Am 12. März 2018 gaben die RWE AG und E.ON bekannt, dass E.ON von RWE deren 76,8 %-Anteil an innogy, welche erst am 1. April 2016 gegründet worden war, erwirbt. RWE erhält im Rahmen eines Tauschs von Geschäftsaktivitäten alle wesentlichen erneuerbaren Energieaktivitäten von E.ON und das erneuerbare Energiegeschäft von innogy, eine Minderheitsbeteiligung von 16,67 % an der erweiterten E.ON sowie weitere Assets (die Minderheitsbeteiligungen von E.ON an den RWE-Kernkraftwerken Gundremmingen (25,0 %) und Emsland (12,5 %), innogys Gasspeichergeschäft in Deutschland und Tschechien sowie den Anteil von innogy am österreichischen Energieversorger Kelag von 37,9 %). RWE wird neben dem 76,8 %-Anteil an innogy rund 1,5 Mrd. € an E.ON zahlen. E.ON beabsichtigt den Inhabern der restlichen Anteile ein Ankaufsangebot zu unterbreiten, so dass innogy vollständig von E.ON übernehmen werden soll.
- Aktienbesitz der Stadt Oberhausen an der RWE AG
Die Stadt Oberhausen hält unmittelbar keine RWE-Aktien.
Der ursprünglich städtische Aktienbesitz wurde in die 100% städtische Tochtergesellschaft STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH eingebracht, welche nunmehr 1.133.800 Stammaktien sowie 43.030 Vorzugsaktien hält. Neben den o.g. RWE Aktien ist die STOAG mittelbar an der RWE AG über 257.400 Aktien an der RW Holding AG beteiligt.
Der Eigentümerwechsel bei der innogy hat keinen Einfluss auf die städtische Möglichkeit über die RWE-Aktien zu verfügen. Die Option eines Verkaufs der Aktien, welche im Jahr 2004 über die STOAG realisiert worden ist, besteht weiterhin, solange die Bindungsverpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft der Stadt im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) ergeben, eingehalten werden. Der VkA sieht u.a. folgende Gründe für ein Halten von RWE-Aktien aus Sicht der Kommunen:
- Ein starkes kommunales Aktien-Engagement erlaubt erst eine Interessenwahr-nehmung der Kommunen bei Standortentscheidungen der RWE AG.
- Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf den E.ON-Konzern ergeben sich aufgrund der zukünftigen RWE-Beteiligung von 16,67 % an der erweiterten E.ON, wodurch RWE nach der Transaktion größter Aktionär der E.ON wird. Durch kommunale Zusammenschlüsse, wie den VkA, werden hierbei die Interessen der Kommunen gegenüber dem E.ON-Konzern gebündelt.
- Eine positive Kursentwicklung sowie eine attraktive Dividendenhöhe in den kommenden Jahren werden bei der RWE-Aktie erwartet. Die Erwartung der Dividendenhöhe gründet sich vor allem durch die Konsolidierung der für Strom erzielbaren Marktpreise nach Abschaltung der letzten Kernkraftwerke und der Ausschüttungen von E.ON. Somit würde ein wichtiger Ergebnisbeitrag für die kommunalen Haushalte erreicht werden.
- Beteiligung der innogy an der Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo)
Die innogy und die STOAG halten jeweils 50 % der Kommanditanteile an der FSO GmbH & Co. KG (FSO). Die FSO ist zu 80 % an der evo beteiligt; die restlichen jeweils 10 % der Aktien der evo werden von der STOAG und der innogy direkt gehalten, so dass die STOAG und die innogy mittelbar zu jeweils 50 % an der evo beteiligt sind.
Nach Ablauf einer erfolgreich abgeschlossenen Fusionskontrolle sowie regulatorischen Prüfungen und Genehmigungen werden die Gesellschaftsrechte an der evo von innogy auf den E.ON-Konzern übergehen. Auf der Grundlage der Satzung der evo, des Konsortialvertrages zwischen der STOAG und RWE aus dem Jahr 1971 sowie der Konzessionsverträge ergeben sich keine Rechte wie etwa eine Möglichkeit zur Kündigung, wenn die Kontrolle über innogy sich verändert (sogenannte Change of Control-Klausel).
Eine direkte Energiebeschaffung über den RWE-Konzern wird von der evo nicht realisiert; der Zugang zu den Beschaffungsmärkten des Energie-Großhandelsmarktes für Strom und Gas erfolgt über die Quantum GmbH (Quantum). Durch die Bündelung der Einkaufsmengen und von Spezialkenntnissen zur Abbildung der komplexen Regulierungsanforderungen bei der Quantum können die örtlichen Energieversorger, wie z.B. die evo, wettbewerbsfähige Preise für den Vertrieb erreichen und damit auch optimierte Endverbraucherpreise anbieten. Da keine direkten Vertragsbeziehungen bei der Energiebeschaffung mit dem RWE-Konzern bestehen, hat der Eigentümerwechsel bei der innogy keinen unmittelbaren Einfluss auf die evo.
Beim Smart Meter Roll-Out, also der Verbreitung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, erfolgt eine Zusammenarbeit mit der innogy Metering GmbH. Der Eigentümerwechsel bei der innogy sollte bei dieser Zusammenarbeit keinen Einfluss haben.
- Beteiligung der innogy an der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerks-gesellschaft mbH (RWW)
Die innogy ist über die innogy Aqua GmbH mit 79,78 % der größte Gesellschafter der RWW, welche als regionaler Trinkwasserdirektversorger zu den größten deutschen Wasserversorgungsunternehmen gehört und u.a. in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen sowie Bottrop ca. 750.000 Einwohner als Direktversorger mit Trinkwasser versorgt. Die Stadt Oberhausen hat dagegen nur eine Beteiligung von 0,0039 % Aufgrund des Eigentümerwechsels bei der innogy ist nicht absehbar, dass sich für die Stadt Oberhausen Auswirkungen bei der RWW ergeben.
- Bewertung und Ausblick auf die weitere Entwicklung
Die in Aussicht genommene Transaktion ist auf dem Markt der Energieversorgung eine strategisch völlig neue Maßnahme, weil die europaweit üblich vertikale Integration von Energieerzeugung über Verteilung bis zum Vertrieb in einem Unternehmen aufgegeben und auf zwei selbstständige Unternehmen verteilt wird. Daraus können sich insbesondere bei der RWE AG durch die Ausweitung der Erzeugung Chancen aus Skaleneffekten ergeben, allerdings können Risiken sich schwerwiegender auswirken, da Erträge aus dem relativ sicheren Netzgeschäft wegfallen. Für E.ON wirken die Erträge aus dem regulierten Entgelt stabilisierend, andererseits ist E.ON mangels eigener Erzeugungskapazitäten den Schwankungen der Preise auf dem Energiemarkt in vollem Umfang unterworfen.
Für die evo sind wie dargestellt im operativen Geschäft keine Auswirkungen zu erwarten. Hinsichtlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ist allein wegen des Anteilverhältnisses von 50 % damit zu rechnen, dass E.ON ähnlich wie RWE bzw. innogy den Aktienbesitz an der evo in erster Linie als Finanzbeteiligung betrachtet.
Kurzfassung
entfällt
