Beschlussvorlage - B/16/3410-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:Auslegungsbeschlüsse für die Änderungsverfahren 23 HER und 25 BO
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.04.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zu folgenden RFNP-Änderungsverfahren zur Kenntnis:
23 HER (Dienstleistungspark Schloss Strünkede)
25 BO (Quartier Feldmark)
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes für das Änderungsverfahren zum RFNP:
23 HER (Dienstleistungspark Schloss Strünkede)
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes für das Änderungsverfahren zum RFNP:
25 BO (Quartier Feldmark)
Sachverhalt
Begründung
Für die jeweiligen Änderungsverfahren werden separate Auslegungsbeschlüsse gefasst. Die Zusammenfassung in dieser gemeinsamen Beratungsvorlage erfolgt aus Effizienzgründen.
Änderung Nr. 23 HER (Dienstleistungspark Schloss Strünkede)
Die Räte der Städte der Planungsgemeinschaft haben nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 08.04.2016 im Zeitraum vom 09.05. bis 07.07.2016 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 23 HER beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 23.08. bis 23.09.2016 durchgeführt.
Der Änderungsbereich des Verfahrens 23 HER „ Dienstleistungspark Schloss Strünkede“ umfasst eine Fläche von brutto ca. 10 ha. Die Fläche wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan überwiegend als Gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich, im Westen und Süden als Grünfläche und überlagernd Regionaler Grünzug dargestellt. Die Darstellung soll in Gemischte Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich geändert werden.
Auf der Fläche des ehemaligen Baukauer Kirmesplatzes soll ein gemischt genutztes Quartier mit einem gewerblichen Campus im Nordosten, einem – mit Wohnnutzung durchmischten – Nahversorgungsstandort im Nordwesten und Wohnnutzung im Süden des Änderungsbereichs entstehen. Im vorliegenden Änderungsentwurf wurde die Darstellung gegenüber dem Vorentwurf im nordwestlichen Bereich des geplanten Nahversorgungsstandorts geändert. Im Vorentwurf war hier eine Darstellung als SO großflächiger Einzelhandel vorgesehen. Da die konkretisierte Planung nunmehr eine bauliche Integration mit der Wohnnutzung vorsieht, erfolgt im Auslegungsentwurf eine Darstellung als Gemischte Baufläche wie im übrigen Plangebiet.
Änderung Nr. 25 BO (Quartier Feldmark)
Die Räte der Städte der Planungsgemeinschaft haben nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 23.09.2016 im Zeitraum vom 23.11. bis 19.12.2016 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 25 BO beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 23.01. bis 23.02.2017 durchgeführt.
Das Änderungsverfahren 25 BO „Quartier Feldmark“ umfasst ein ca. 3,6 ha großes Plangebiet und erstreckt sich auf den östlichen Teil einer ehemaligen Stadtgärtnerei. Für das Gesamtareal der ehemaligen Stadtgärtnerei werden auf Basis der Rahmenplanung "Ostpark – Quartier Feldmark" seit einigen Jahren Wohnquartiere geplant und nun schrittweise umgesetzt, die ein breit gefächertes Angebot an Wohnraum schaffen sollen.
Der Änderungsbereich wird im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan derzeit als „Grünfläche / Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Die Darstellung / Festlegung soll in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich" geändert werden. Die übrigen Bereiche des „Quartiers Feldmark“ werden im RFNP bereits als "Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt. Bei dem jetzigen Änderungsverfahren handelt es sich somit um eine Arrondierung der Wohnbauflächen.
Bei dem Änderungsverfahren 25 BO haben sich die Planungsziele und Inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Von Seiten der Behörden wurden u. a. Aspekte des Schutzes von Natur und Landschaft und des Stadtklimas thematisiert. Vor diesem Hintergrund wurde in den jetzt vorliegenden Unterlagen zur öffentlichen Auslegung vertieft auf die umfangreichen Untersuchungen zum Thema Klimawandelanpassung (Vermeidung von Hitzeinseln, Umgang mit Starkregen) hingewiesen, die begleitend zu der Rahmenplanung und der städtebaulichen Planung des „Quartiers Feldmark“ durchgeführt und in den Bebauungsplänen Nr. 900 und 932 berücksichtigt werden.
Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz.
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.
Die umweltrelevanten Gutachten werden im Rahmen der weiteren Behördenbeteiligung zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zu den Änderungsverfahren 23 HER und 25 BO die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte werden die Planänderungen zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Anlagen
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2,7 MB
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