Beschlussvorlage - B/16/3445-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Antrag nach § 24 GO NRW zur Kenntnis.

 

  1. Der Hauptausschuss beschließt, dem Antrag derzeit nicht zu entsprechen.
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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

   -

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Schreiben vom 08.11.2017 bittet Herr Walter Reißner von der „geplanten“ Erhöhung der Grundsteuer-B um 14% abzusehen.

 

Der Antrag richtet sich gegen die vom Rat der Stadt Oberhausen am 27.11.2017 beschlossene Maßnahme lfd. Nr. 153 (siehe Drucksache Nr.: B/16/2957-01), den Hebesatz für die Grundsteuer-B- um 35-Punkte von 670 auf 705 Punkte zu erhöhen, falls im Laufe des Jahres 2018 durch die Verwaltung keine alternative Kompensationsmöglichkeit gefunden wird, die Hebesatzerhöhung zu vermeiden.

 

Die Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer-B ist eine von vielen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Mit den bereits durchgeführten Erhöhungen ab 2012, 2015, 2017 und der möglichen Erhöhung 2019 bleibt die Stadt Oberhausen jedoch nach wie vor unter den Hebesätzen anderer am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden. Bei der Anhebung der Hebesätze wurde zum einen dem Vorschlag der Gemeindeprüfungsanstalt gefolgt, zum anderen wurde die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme beachtet. Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen stellte die Rechtmäßigkeit der Hebesatzerhöhung einer Gemeinde von 600% auf 825% in seinem Beschluss vom 16.07.2013 (Aktenzeichen 14 A 2761/12) fest.

 

Es wird seitens der Verwaltung weiterhin nach Einsparpotenzialen gesucht, um die Steuererhöhung zu vermeiden.

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Anlagen

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