Antragsvorlage - A/16/3519-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beauftragt die Verwaltung der Stadt:

 

  1. Den Eigentümer des Grundstücks zu kontaktieren und dazu anzuhalten, bestehende Gefahrenquellen und Müll auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

  1. Die Säuberung des öffentlichen Fußweges vor dem Grundstück zu veranlassen, so dass eine Nutzung wieder möglicht ist.
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Sachverhalt

Begründung

 

Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass auf einem Grundstück an der Duisburger Straße (angrenzend Haus Nr. 328) aus einem mit Ästen und einer blauen Plane errichteten Unterstand heraus der Verkauf von Betäubungsmittel betrieben wurde. Dieser Unterstand existiert noch immer. Auf dem stark vermüllten Grundstück befindet sich zudem ein verwahrlostes und aufgebrochenes Pförtnerhaus. Ein angrenzender Parkplatz ist übersät mit Müll. Neben dem unzumutbaren Erscheinungsbild weist das Grundstück ein erhebliches Gefahrenpotential auf. So befindet sich auf dem von allen Seiten zugänglichen Grundstück unter anderem ein nicht gesicherter Schacht.

 

Der öffentliche Fuß- und Radweg vor dem Grundstück an der Duisburger Straße ist aufgrund der Beeinträchtigungen durch Müll und Straßenabsperrungen sowie des wuchernden Grüns nur in dem Bereich des Radweges nutzbar.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

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