Antragsvorlage - A/16/3516-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Ausweisen öffentlicher Parkplätze und deren Gesamtzustand sind für die Attraktivität der Osterfelder Innenstadt unerlässlich. Am Parkplatz Im Wiedemhof ist der Unterstand für die Einkaufswagen seit Wochen geschlossen und der dazugehörige Abfallbehälter seit langer Zeit nicht mehr geleert worden. Zudem weist ein schlichter Ausdruck auf der Rückseite des Hauses Hans-Sachs-Straße 6 auf ein Halteverbot hin.

 

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob das Halten und Parken an der Rückseite des beschriebenen Hauses tatsächlich untersagt ist, in welchem Eigentums- und Pflichtenbereich Unterstand für Einkaufswagen und Abfallbehälter liegen sowie um entsprechende Maßnahmen um den Gesamtzustand wieder angemessen herzurichten.

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