Berichtsvorlage - M/16/3447-01
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFG);1) Deckenerneuerung Steinbrinkstraße von Postweg bis Hildegardstraße und Hospitalstraße bis Brandenburger Straße2) Deckenerneuerung Friesenstraße von Mecklenburger Straße bis Bachstraße3) Deckenerneuerung Buschhausener Straße von Bachstraße bis HOAG Radwegüberführung. Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Straßenbauprogrammes 2018 finanziert
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Anke Kontorowitz
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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19.04.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Rahmen des Lärmaktionsplanes der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen. Die Straßen sind vom Büro LK Argus auf Straßenzustand und Lärmsituation bewertet worden.
Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10 eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen, die bis 2020 mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen, erarbeitet. Die Baumaßnahmen werden vom Land NRW aufgrund des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) gefördert.
Die Prioritätenliste ist mit dem damaligen Fachbereich 5-6-20/Städtebauliche Sondermaßnahmen und dem Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung, Signalwesen abgestimmt worden und wird auch so mitgetragen. In diesem Jahr werden in Sterkrade die Steinbrinkstraße und die Friesenstraße mit dem lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut.
1) Die Steinbrinkstraße wird in den Sommerferien mit dem lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut. Im Zuge dieser Deckenerneuerung wird der heutige gepflasterte Radweg zwischen Hospitalstraße und Brandenburger Straße zurückgebaut. Zukünftig wird ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn markiert werden. Die Baumaßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt.
Die Umleitung erfolgt in nördlicher Richtung von der Brandenburger Straße über die Robert-Koch-Straße / Hildegardstraße auf die Steinbrinkstraße und dann über die freilaufende Busspur in Richtung Holtener Straße.
Die Umleitung aus südlicher Richtung erfolgt für den Individualverkehr über die Holtener Straße / Bahnhofstraße und Eugen-zur-Nieden-Ring. Der Personennahverkehr erfolgt über die Holtener Straße / Eichelkampstraße / Propst-Denkhoff-Weg auf den Eugen-zur-Nieden-Ring.
2) Die Friesenstraße wird ebenfalls in den Sommerferien mit dem lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut. Im Zuge des Ausbaus müssen vier Straßeneinläufe einschl. Anschlussleitungen erneuert werden. Die Baumaßnahme wird unter einer Vollsperrung durchgeführt.
Die Umleitung in Richtung Süden erfolgt über die Thüringer Straße / Skagerrakstraße / Bachstraße bis Buschhausener Straße. Der Personennahverkehr wird über die Thüringer Straße / Lehmbachstraße / Bachstraße bis Buschhausener Straße geführt. Der Verkehr aus Richtung Süden wird über die Umleitungsstraßen für die nördliche Richtung entgegengesetzt umgeleitet. Die Seitenstraßen werden für die Durchfahrt gesperrt. Die Anlieger können über die Jakobstraße / Paulsenstraße bzw. über die Lehmbachstraße die Baumaßnahme umfahren.
3) Straßen NRW baut in diesem Jahr die Fahrbahn der Buschhausener Straße von der Radwegüberführung HOAG-Brücke bis DB-Brücken in eigener Zuständigkeit aus. Zu dieser Baumaßnahme zählt nicht der Straßenabschnitt der Buschhausener Straße von der Bachstraße bis zur Radwegüberführung HOAG-Brücke.
Der Straßenbelag in diesem Bereich ist sehr schlecht. Um eine spätere Belastung der Anlieger und des Individualverkehrs zu vermeiden, ist es sinnvoll, diesen Straßenabschnitt im Zuge der Baumaßnahme Friesenstraße mit zu erneuern. Diese Maßnahme kann nur an zwei Wochenenden durchgeführt werden, da im Anliegerbereich Gewerbebetriebe ansässig sind. Die Kosten hierfür werden aus dem Straßenbauprogramm finanziert.
Die Anlieger werden vor Baubeginn über die Baumaßnahmen informiert.
Die Baumaßnahmen sind mit den Versorgungsunternehmen und der STOAG abgestimmt.
Ob Beiträge nach KAG-NRW erhoben werden können, wird zurzeit vom Fachbereich
5-6-30/Erschließungsbeiträge geprüft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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