Beschlussvorlage - B/16/3432-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung von zwei städtischen Birken im Bereich des Bahnhofs Sterkrade zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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19.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von zwei städtischen Birken im Bereich des Bahnhofs Sterkrade zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Bezirksbürgermeister, Herr Real und das Mitglied der Bezirksvertretung Sterkrade, Herr Ingendoh gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Unterzeichner stimmen der Empfehlung des Fachbereichs 2-2-10 und der nachstehenden Begründung zu.
Aufgrund der anstehenden Errichtung einer Fahrradabstellanlage auf einer städtischen Grünfläche im Bereich des Bahnhofs Sterkrade müssen zwei Birken gefällt werden.
Es werden sechs Bäume als Ersatz in einer Qualität von 20/25 cm Stammumfang geleistet.
Sachverhalt
Begründung
Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung hat im Zuge der Förderung von Nahmobilität eine Fahrradabstellanlage im Bereich des Sterkrader Bahnhofs geplant. Die Errichtung dieser Anlage soll auf einer städtischen Grünfläche erfolgen, auf der zwei Birken stehen.
Da bei der Planung der Fahrradabstellanlage der notwendige Stromanschluss nicht berücksichtigt wurde, der seitlich in die Fahrradabstellboxen eingeführt werden muss und eine weiträumigere Verlegung des Kabels nach Aussage des planenden Fachbereichs nicht möglich ist, muss die an dieser Stelle vorhandene Birke gefällt werden.
Zusätzlich wurde in der Planung nicht der Standort der Schließfächer für die Fahrradhelme berücksichtigt. Diese würden direkt vor dem Stamm auf den Wurzeln der Birke stehen. Der Bereich muss ca. 50 cm tief ausgeschachtet werden. Dadurch würden die Wurzeln des Baumes freigelegt und durch die Baumaßnahme geschädigt.
Ebenso betroffen ist eine weitere Birke, die sich südwestlich der oben beschriebenen Birke befindet. Diese ist aufgrund der notwendigen Rangierflächen vor den geplanten Fahrradabstellboxen (in Richtung Gleis) nicht zu halten.
Daher beantragt der Fachbereich 5-6-40/Straßen- und Kanalbau kurzfristig die Fällung der beiden Birken.
Die Bauarbeiten sind Anfang der 8. Kalenderwoche aufgenommen worden.
Ein Umsetzen der Abstellbox an der Stirnseite des Gebäudes ist aus Sicht des Fachbereichs 5-6-40/Straßen- und Kanalbau nicht möglich. Genauso wie die Einfassung der Pflasterfläche (Kantenstein und Fundament), die für die Wegeflächen und deren Aufbau erforderlich sind. Die für den Wegebau erforderlichen Erdbauarbeiten befinden sich im vollen Umfang im Wurzelbereich der in Rede stehenden Bäume. Dadurch bedingte Wurzelkappungen beeinträchtigen sowohl die Standsicherheit der Bäume als auch die notwendige Nährstoffversorgung derselben. Die so entstehenden Wurzelwunden stellen zusätzlich Eintrittspforten für Pilze und Bakterien dar.
Die Eröffnung der Fahrradabstellanlage ist für den 11.04.2018 vorgesehen, sodass keine Zeit für eine spätere Ausführung der Baumfällungen bleibt. Hinzu kommt, dass die Fällungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bis zum 28.02. ausgeführt sein müssen.
Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um die Bauarbeiten nicht zu verzögern und um die Fällung vor Bildung von Brut- und Niststätten durchführen zu können. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen nicht zu erwarten.
Als Ersatz für die gefällten Bäume schlägt die Fachverwaltung in Abstimmung mit der Beigeordneten Frau Lauxen eine Pflanzung von sechs Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20/25 cm vor. Die Baumarten und Standorte werden in örtlicher Nähe durch die Fachverhaltung bestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nun vorhandene Dringlichkeit von Seiten des Antragstellers herbeiführt wurde, sodass die Einholung eines Votums der Baumkommissionsmitglieder zeitlich bedingt nicht möglich war. Die Mitglieder der Baumkommission wurden mit E-Mail vom 22.02.2018 über den Sachverhalt informiert.
Die Bezirksvertretung Sterkrade wird daher gebeten, der Fällung der zwei Birken zuzustimmen.
