Beschlussvorlage - B/16/3486-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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18.04.2018
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 22.03.2018
1) Christian-Steger-Str. 29/Saarstr. 4
Antrag: Fällung von 1 weiblichen Ginkgo
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung 1 Amberbaumes durch OGM GmbH
Sachverhalt:
Die Antragstellerin beklagt die Geruchsbelästigung eines vermutlich weiblichen Ginkgos. Die Früchte dieses Baumes stellen eine starke Geruchsbelästigung dar, da die Samen weiblicher Ginkgos unter anderem Buttersäure enthalten. Die OGM GmbH wurde gebeten, das Geschlecht des Baumes kurzfristig zu prüfen.
Baumkommission:
Zum Zeitpunkt der Baumbereisung lag das Ergebnis vor. Laut Aussage eines Mitarbeiters der OGM GmbH handelt es sich um einen weiblichen Ginkgo.
Ergebnis:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich der Fällung zu. Als Ersatz soll ein Amberbaum an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
2) Schulhofzufahrt des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums
Antrag: Fällung von 1 Pappel
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung 1 Feldahorn durch OGM GmbH
Sachverhalt:
Die OGM GmbH stellt im Rahmen der Baumbereisung die Pappel im Zufahrtsbereich des Schulhofes vor. Der Baum hat massive Astausbrüche auch im Starkastbereich. Die Verkehrssicherheit ist eingeschränkt und dauerhaft nicht mehr zu gewährleisten. Um einen Gefahrenbaum handelt es sich jedoch nicht.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort den schlechten Zustand des beklagten Baumes fest.
Ergebnis:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich der Fällung zu. Als Ersatz soll ein Feldahorn im direkten Umfeld der Pappel gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
3) Nordseite des Großspielfeldes Sportanlage Tiroler Straße
Antrag: Fällung von 21 Pappeln
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 11 Spitzahornen und 10 Hainbuchen durch OGM GmbH
Sachverhalt:
Der Bereich Sport beantragt die Fällung von 21 Pappeln auf dem Gelände der Sportanlage. Bei der Baumkontrolle wurden an vielen Bäumen Mängel in Bezug auf Stammmorschungen festgestellt. Eine selektive Entnahme einzelner Pappeln stellt verbleibende Pappeln frei, die dann besonders standgefährdet sind.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort den schlechten Zustand der Bäume fest.
Ergebnis:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich der Fällung zu. Als Ersatz sollen 11 Spitzahorne und 10 Hainbuchen an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die Baumkommission erwartet umfangreiche Bürgerinformationen in Form von einer Pressemitteilung vor Fällung durch den Antragsteller.
4) Romgesweg 28
Antrag: Rückschnitt von 2 Roteichen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt, dass die Anwohner unter einer unzumutbaren Verschattung leiden würden. Auch bei Tageslicht müssen die Räume künstlich beleuchtet werden. Weiterhin befürchtet er, dass das Gebäude durch abgebrochene Äste und den geringen Abstand Schaden nehmen könnte.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort fest, dass die OGM GmbH Anfang Dezember 2017 bereits eine Kronenpflege durchgeführt hat. Ein weiterer Rückschnitt sei den Bäumen nicht zuzumuten und aus ihrer Sicht auch nicht erforderlich. Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der guten Vitalität der Roteichen überzeugen. Die Bäume wurden im Rahmen der Baumkontrolle am 09.03.2018 zuletzt gesehen und der Vitalitätsstufe II, also einer guten Vitalität, zugeordnet. Der Abstand zwischen den Bäumen und dem Gebäude wurde als ausreichend empfunden. Es ragen weder Äste des beklagten Baumes an die Fassade, noch überragen diese das Dach des Hauses. Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u.a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen einen weiteren Rückschnitt an den Roteichen aus.
5) Spielplatz Im Heidefeld hinter Hausnummer 40
Antrag: Fällung von 1 Erle
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Entfernung des Astes in Richtung Privatgrundstück
Sachverhalt:
Die Antragstellerin befürchtet, dass der Baum bei Sturm umstürzen könnte. Sie zweifelt die Vitalität und Standsicherheit an.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort fest, dass sich die Erle in einem zufriedenstellenden Zustand zeigt. Starke sichtbare Wurzeln lassen darauf schließen, dass der Baum ausreichend standsicher ist.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen eine Fällung aus. Jedoch soll ein unterer Ast in Richtung Privatgrundstück entfernt werden. Die Leistung ist durch die OGM GmbH auszuführen
6) Grundstückszufahrt zu dem Haus Landwehr 66
Antrag: Fällung von 1 Bergahorn
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die schlechte Zufahrtsmöglichkeit zu dem Privatgrundstück, da der vorhandene städtische Bergahorn mittig vor der Zufahrt seitlich vor dem Haus steht.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort fest, dass sich der Ahorn in einem zufriedenstellenden Zustand zeigt. Vor Ort befuhr ein PKW die Zufahrt und die Mitglieder der Baumkommission konnten zusehen, wie der Fahrer problemlos, um den städtischen Baum herum, das Grundstück befuhr.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich aus den oben genannten Gründen einstimmig gegen eine Fällung aus.
7) Behrensstraße / Fährstraße
Antrag: Fällung von 2 Zierkirschen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme Fällung und Ersatzpflanzung von 2 Zierkirsche durch OGM
Sachverhalt:
Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung zwei abgängige Zierkirschen vor. Diese weisen im Stammfussbereich einen starken Pilzkörper auf.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission ein Bild der Pilzkörper machen.
Ergebnis:
Die Fällung der Zierkirschen wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle soll jeweils eine Zierkirsche als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
8) Sportanlage Kuhle
Antrag: Fällung von 12 Pyramidenpappeln und 11 Robinien
Ergebnis: Ablehnung der Pyramidenpappeln und Genehmigung der Robinien
Maßnahme: Fällung der Robinien und Ersatzpflanzung von 6 Spitzahornen und
5 Hainbuchen
Sachverhalt:
Der Bereich Sport beantragt die Fällung von 11 Robinien und 12 Pyramidenpappeln auf dem Gelände der Sportanlage. Bei der Baumkontrolle wurden an den Robinien viele Mängel in Bezug auf Stammmorschungen, Pilzbefall und Stammhöhlungen festgestellt. Eine selektive Entnahme einzelner Robinien stellt verbleibende Bäume frei, die dann besonders standgefährdet sind. Die Pyramidenpappeln stehen entlang der asphaltierten Zufahrt. Nach Aussage eines Mitarbeiters der Sportunterhaltung bilden die Bäume inzwischen vermehrt Totholz aus und die Wurzeln würden Schäden an den Sportflächen, der Zufahrt und dem Entwässerungskanal verursachen. Nachweise liegen hierzu nicht vor.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort den schlechten Zustand der Robinien fest. Die Pappeln halten sie für ausreichend vital. Schäden konnten sie nur im Randbereich der Zufahrt erkennen.
Ergebnis:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stimmen gemeinschaftlich der Fällung der beantragten Robinien zu. Als Ersatz sollen 6 Spitzahorne und 5 Hainbuchen an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die Baumkommission erwartet umfangreiche Bürgerinformationen in Form von einer Pressemitteilung vor Fällung durch den Antragsteller. Die Fällung der Pappeln wird zunächst abgelehnt. Sollten sich Schäden an der Entwässerungsleitung durch eine Kamerabefahrung bestätigen lassen, können die Pappeln erneut in die Bereisung aufgenommen und nach Sichtung der Nachweise ein Votum abgegeben werden.
9) Kewerstr. 141
Antrag: Fällung von 2 Zierkirschen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 2 Zierkirschen
Sachverhalt:
Die Antragstellerin wünscht den Austausch der vorhandenen Zierkirschen. Diese richten mit ihrem massiven oberflächennahen Wurzelwachstum viele Schäden an der Infrastruktur an.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den Schäden ein Bild machen.
Ergebnis:
Die Fällung der zwei Zierkirschen wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz sollen Zierkirschen an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
10) Duisburger Straße 506
Antrag: Fällung von 1 Roteiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Überprüfung der Verkehrssicherheit des Gehweges durch die WBO GmbH
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die starke unzumutbare Verschattung seines Wohnhauses und den schlechten Zustand des Gehweges vor dem Haus.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der guten Vitalität der Roteiche überzeugen. Die Bäume wurden zuletzt im Rahmen der Baumkontrolle am 02.11.2017 gesehen und der Vitalitätsstufe II, also einer guten Vitalität, zugeordnet. Der Abstand zwischen Baum und Gebäude wurde als ausreichend empfunden. Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u.a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen eine Fällung oder einen Rückschnitt der Roteiche aus. Der Gehweg soll durch die WBO GmbH auf Verkehrssicherheit überprüft werden.
11) Wilhelmshavener 4, 4 a und gegenüber
Antrag: Fällung von 6 Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Überprüfung der Verkehrssicherheit des Gehweges durch die WBO GmbH
Sachverhalt:
Die Antragsteller beklagen massiv die Schäden der Infrastruktur im Bereich des Gehweges und der Straße. Weitere Schäden wurden an der Wasserleitung und Entwässerungsleitung von Hausnummer 4a nachgewiesen. Diese wurden seinerzeit behoben. Das Laub, welches schon ab Juni fällt, ist auch ein großes Ärgernis der Bürger. Weiterhin beklagen sie die unzumutbare Verschattung durch die großen Bäume.
Baumkommission:
Vor Ort konnten die Antragsteller den Mitgliedern der Baumkommission persönlich ihre Beweggründe schildern, warum sie eine Fällung oder zu mindestens einen großzügigen Rückschnitt wünschen. Schäden an den Bordsteinen waren offensichtlich.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen die Fällung der Platanen aus. Es handelt sich um eine gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz geschützte Allee. Aufgrund des ablehnenden Votums der Baumkommission wurde die Untere Naturschutzbehörde bisher nicht beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 41 Landesnaturschutzgesetz aufgrund der Geringfügigkeit der Schäden nicht erteilt werden kann. Die WBO GmbH soll den Gehweg auf Stolperkanten prüfen und diese regulieren.
12) Rosenstr. 39
Antrag: Fällung von 1 Robinie
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von 1 Ahorn im nahen Umfeld durch OGM GmbH
Sachverhalt:
Seitlich des Grundstückes des Antragstellers steht eine Robinie in einem Abstand von weniger als einem halben Meter zur Grundstücksgrenze. Der Antragsteller beklagt, dass bei Wind das Dach und die Fassade seines Hauses in Mitleidenschaft gezogen werden. Weiterhin bemängelt er, dass die Wurzeln der Robinie sein Pflaster und seinen Grenzzaun anheben sowie die Torpfosten anheben. Eine große Gefahr sieht er auch darin, dass fast alle Pflanzenbestandteile Giftstoffe enthalten. Kinder und Tiere könnten sich daran vergiften.
Baumkommission:
Die Baumkommission stellt vor Ort fest, dass der Baum mit Efeu bewachsen ist. Dies erschwert die Kontrolle, sodass man zu dem Zustand keine eindeutige Aussage machen kann.
Ergebnis:
Aufgrund der Nähe des Baumes zu der Grundstücksgrenze spricht sich die Baumkommission einstimmig für die Fällung der Robinie aus. Als Ersatz soll im nahen Umfeld ein Ahorn gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
13) Rosenstr. 156c
Antrag: Fällung von 1 Robinie
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die großen Gefahren, die von dem Baum vor dem Haus ausgehen. Er hat Angst, dass bei einem weiteren Sturm der Baum umstürzen könne. In der Vergangenheit habe er sich bereits stark bei Wind zum Haus geneigt.
Baumkommission:
Die Baumkommission war vor Ort und stellte fest, dass sich die in Rede stehende Robinie in einem guten Vitalitätszustand zeigt. Der Baum wurde zuletzt im Rahmen der Baumkontrolle am 11.01.2018 auf Verkehrssicherheit geprüft und der Vitalitätsstufe II, also einer guten Vitalität, zugeordnet.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für den Erhalt der Robinie aus. Eine Fällung wird aus den oben genannten Gründen abgelehnt.
14) Rosenstr. 180
Antrag: Fällung von 2 Kastanien
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung von zwei Hopfenbuchen durch OGM GmbH
Sachverhalt:
Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung zwei abgängige Kastanien mit Pseudomonasbefall vor.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission ein Bild der Bakterien und der aufplatzenden Rinde machen.
Ergebnis:
Die Fällung der Kastanien wird einstimmig empfohlen. An Ort und Stelle sollen zwei Hopfenbuchen als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
