Beschlussvorlage - B/16/3430-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung von drei städtischen Baumhaseln an der Stöckmannstraße vor den Häusern 104 bis 110 im Zuge der altersbedingten Erneuerung der Fernwärmeleitungen durch die EVO AG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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18.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2018 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von drei städtischen Baumhaseln an der Stöckmannstraße vor den Häusern 104 bis 110 im Zuge der altersbedingten Erneuerung der Fernwärmeleitungen durch die EVO AG.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und ein Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Unterzeichner stimmen der nachstehenden Begründung zu.
Aufgrund der anstehenden altersbedingten Erneuerung der Fernwärmeleitungen in der Stöckmannstraße müssen die drei Baumhaseln, die unmittelbar auf die östliche Fernwärmeleitung und die Wasserleitung gepflanzt wurden, gefällt werden.
Die Ersatzpflanzungen wurden mit der EVO AG bereits besprochen. Im Bereich der zu erneuernden Leitungen sollen drei Pflanzbeete durch die EVO AG hergestellt werden. In diese sollen Kornelkirschen (Cornus mas) als Sträucher gepflanzt werden, um zukünftig Konflikte mit den Leitungen zu vermeiden. Zusätzlich sollen als Ersatz für die Baumhaseln südlich der Herrmann-Albertz-Straße im Bereich der Häuser 115 bis 117 neue Baumscheiben erstellt werden, in die drei Säulen-Ebereschen (Sorbus aucuparia „Fastigiata“) gepflanzt werden.
Sachverhalt
Begründung
Die EVO AG muss die altersbedingt abgängigen Fernwärmeleitungen in der Stöckmannstraße erneuern. Laut Aussage des Mitarbeiters der EVO AG liegt in der Stöckmannstraße auf der westlichen und auf der östlichen Seite jeweils eine zur Erneuerung vorgesehene Fernwärmeleitung. Auf der östlichen Seite vor den Häusern 104 bis 110 stehen drei Baumhaseln mit einem Stammumfang von ca. 60 cm, die vor ungefähr 30 Jahren gepflanzt wurden. Unter den Bäumen verlaufen sowohl die in Rede stehenden Fernwärmeleitungen als auch die Wasserleitung.
Ein Umlegen der Fernwärmeleitungstrasse ist nicht möglich, da mittig in der Straße der Abwasserkanal liegt. Von diesem Kanal sind gewisse Abstände einzuhalten, in denen keine weiteren Leitungen liegen dürfen. Gleiches gilt für die Gasleitung auf der westlichen Seite. In diesem Bereich verläuft auch schon die westliche Fernwärmeleitung sowie Elektroleitungen. Auf der östlichen Seite verläuft die Wasserleitung, sodass der jetzige Trassenverlauf beibehalten werden muss. Eine unterirdische Erneuerung bei Erhalt der Bäume ist ebenfalls nicht möglich.
Die Bauarbeiten laufen bereits seit Ende des letzten Jahres. Bei Anmeldung der Tiefbauarbeiten war der genaue Trassenverlauf in diesem Bereich nicht bekannt, sodass man hoffte, die Bäume erhalten zu können. Nach weiterer Planung konnte die EVO AG feststellen, dass ein Erhalt nicht möglich ist. Somit beantragte diese mit E-Mail vom 14.02.2018 die Fällung der in Rede stehenden Bäume.
Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetzes ist das Fällen von städtischen Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Vogelschutzzeit) verboten.
Die zeitnahe Abwicklung der bereits begonnenen Bauarbeiten liegt im öffentlichen Interesse. Eine Fällung nach der Vogelschutzzeit (ab Oktober 2018) würde diese zeitnahe Umsetzung enorm verzögern und stünde somit in keinem Verhältnis zu dem vorgenannten öffentlichen Interesse.
Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um die Bauarbeiten nicht zu verzögern und um die Fällung vor Bildung von Brut- und Niststätten durchführen zu können. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen nicht zu erwarten.
Als Ersatz wurde mit der EVO AG besprochen, dass diese im Bereich der zu erneuernden Leitungen drei Pflanzbeete herstellt. In diese sollen Kornelkirschen (Cornus mas) als Sträucher gepflanzt werden, um zukünftig Konflikte mit den Leitungen zu vermeiden. Zusätzlich wird die EVO AG als Ersatz für die Baumhaseln südlich der Herrmann-Albertz-Straße im Bereich der Häuser 115 bis 117 neue Baumscheiben erstellen, in die drei Säulen-Ebereschen (Sorbus aucuparia „Fastigiata“) gepflanzt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nun vorhandene Dringlichkeit von Seiten des Antragstellers herbeiführt wurde, sodass die Einholung eines Votums der Baumkommissionsmitglieder zeitlich bedingt nicht möglich war. Die Mitglieder der Baumkommission wurden mit E-Mail vom 22.02.2018 über den Sachverhalt informiert.
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird daher gebeten, der Fällung der drei Baumhaseln einschließlich der Ersatzbepflanzung zuzustimmen.
