Beschlussvorlage - B/16/3400-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einem zusätzlichen Zug in Jahrgang 7 des Schuljahres 2018/2019 an der Theodor-Heuss-Realschule zur Beschulung der Schulformwechsler der Oberhausener Gymnasien.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die einmalige Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse im Jahrgang 5 zum Schuljahr 2018/2019 an der Theodor-Heuss-Realschule.
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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Ausgangslage

 

Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwicklungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.

Sie hat ebenfalls die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte

Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen und den damit

zusammenhängenden Raumbedarf zu ermitteln.

 

Unter Berücksichtigung des Elternwahlverhaltens und der Mindestgrößenverordnung des Landes hält der Schulträger Stadt Oberhausen aktuell 31 Grundschulen, 4 Gesamtschulen, 3 Realschulen, 5 Gymnasien, 3 Berufskollegs und 2 Förderschulen vor.

 

Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen im Stadtgebiet auskömmlich. Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule.

 

Nach der Grundschule kann allen Schülern ein Platz in der Schulform angeboten werden, die von den Eltern gewählt wird. Allerdings kann in nicht allen Fällen ein Platz in der von den Eltern gewählten Wunschschule angeboten werden, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

 

Eine Schieflage hinsichtlich der benötigten Schulplätze ergibt sich bei den Schulformwechslern nach Klasse 6. Während die Schulplätze im 5. Jahrgang auskömmlich sind, ergeben sich Platzbedarfe nach der 6. Klasse an den Schulformen Realschule und Gesamtschule.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf (BZR) hat dem Schulträger Stadt Oberhausen empfohlen die Ausweitung von Zügigkeiten an den Realschulen ab Klasse 7 sowie die Einführung des Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c an Realschulen als kurzfristige Maßnahme zum Schuljahr (SJ) 2018/19 zu prüfen.

Dabei sollten die freien Raumkapazitäten an den Sek I und Sek II Schulen berücksichtigt werden.

 

 

  1. Schulformwechsel zum Schuljahr 2018/2019

 

2.1 Verfahren

 

Die Oberhausener Realschulen und Gymnasien melden bis Mitte Februar dem Bereich 3-1/ Kinder, Jugend die Aufstellung der voraussichtlichen Schulformwechsler. Die rechtlich verbindliche Zahl der Schulformwechsler wird nach den Zeugniskonferenzen Ende des Schuljahres 2017/2018 feststehen (s. Verfahrensablauf Schulformwechsler Abb.1).

 

Abbildung 1: Verfahrensablauf Schulformwechsler

Quelle: Leitfaden der Bezirksregierung Düsseldorf für Schulformwechsel nach §§ 11 - 13 APO-SI, Stand: Mai 2016; eigene Ergänzungen in rot

 

 

2.2 Entwicklung

 

Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen ist leichten Schwankungen unterworfen. Es zeigt sich deutlich, dass der Schwerpunkt beim Schulformwechsel im Jahrgang 7 liegt. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte aller Schulformwechsler/-innen eines Schuljahres wechseln in den Jahrgang 7 (s. Abb. 2). Im Durchschnitt rund 58 %.

 

Abbildung 2: Schulformwechsler Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2010/2011

Schuljahr

Herkunftsschulform

Insgesamt

davon in Jahrgang 7

In % der Wechsler  insgesamt

Gymnasium1

Real-schule2

Gesamt-schule3

Schuljahr 2010/2011

47

45

6

98

56

57,1 %

Schuljahr 2011/2012

50

29

1

80

47

58,7 %

Schuljahr 2012/2013

46

32

1

79

43

54,4 %

Schuljahr 2013/2014

36

25

1

62

35

56,4 %

Schuljahr 2014/2015

51

27

1

79

48

60,7 %

Schuljahr 2015/2016

46

24

1

71

39

54,9 %

Schuljahr 2016/2017

64

16

1

81

57

70 %

1 Wechsel auf Haupt-, Real- oder Gesamtschule

2 Wechsel auf Haupt- oder Gesamtschule

3 Wechsel auf Haupt- oder Realschule

 

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik

 

 

Um ein besseres Gesamtbild zu erhalten, wird die Anzahl der Schulformwechsler/-innen in Relation zur Gesamtzahl der SuS (an Real-, und Gesamtschulen sowie Gymnasien, Jahrgang 5 bis 10 bzw. 9) aus dem Vorjahr gesetzt. Das ist der Jahrgang nach dem die SuS die Schule verließen (s. Abb. 3).

 

Abbildung 3: Anteil der Schulformwechsler

Schuljahr

Anteil der SuS die mit Ende des Schuljahres

die Schulform wechselten

Schuljahr 2010/2011

0,83%

Schuljahr 2011/2012

0,83%

Schuljahr 2012/2013

0,66%

Schuljahr 2013/2014

0,84%

Schuljahr 2014/2015

0,78%

Schuljahr 2015/2016

0,86%

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik

 

Von allen SuS, die im SJ 2010/2011 eine Real- oder Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchten, mussten 0,8 % zum Ende des Schuljahres die Schulform verlassen und besuchten 2011/2012 eine andere Schulform.

 

Mit Ausnahme des SJ 2012/2013 lag der Anteil der Schulformwechsler/-innen bei rd. 0,8 %, zuletzt bei 0,86 %. Der Anteil der Schulformwechsler/-innen, die nach dem SJ 2016/2017 die Schule wechselten, kann erst mit der Schulstatistik im Frühjahr 2018 ermittelt werden.

Bis dahin dienen die Angaben der Schulen aus dem Schulformwechselverfahren zum Ende des SJ 2016/2017 als Grundlage. 

 

  • Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die ein Gymnasium verlassen sollten, wurde im Juni von den Gymnasien mit 81 SuS angegeben (Stand vom 07.06.2017).
  • Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die zum Schuljahresende eine Realschule verlassen sollten belief sich insgesamt auf 36 SuS.
  • Die Gesamtschulen meldeten keine Schulformwechsler.

 

Der Anteil der Wechsler läge damit bei rd. 1 % und damit deutlich höher als in den letzten Jahren.

 

 

2.3 Schulformwechsel aus IVK zum Schuljahr 2018/19

 

Die in Abbildung 4 dargestellten Zahlen entstammen der Vorabfrage aus November 2017, die von der Regionalkonferenz in Auftrag gegeben wurde. Damit sollen die Seiteneinsteigenden, die im Schuljahr 2018/2019 gemeldet werden könnten, im vornherein bei der Planung  berücksichtigt werden.

 

Abbildung 4: Ergebnisse aus der Vorabfrage Seiteneinsteiger/-innen Sek. I

Wechseln in

Jahrgang

Schulform zur der gewechselt werden soll

Anzahl SuS

Gesamtschule

Realschule

Keine Angabe

5

8

6

-

14

6

2

2

-

4

7

6

6

-

12

8

17

2

-

19

9

7

-

-

7

10

6

1

-

7

Keine Angabe

-

-

47*

47

Insgesamt

46

17

47

110

* 8 SuS von Gymnasien, 39 SuS von Realschulen, insgesamt hiervon 17 Kinder aus einer IVK 5/6 und 14 aus einer IVK 9/10

Quelle: Kommunales Integrationszentrum (KI), Abfrage an den Schulen November 2017

 

Laut dieser Abfrage werden voraussichtlich im Schuljahr 2018/19 jeweils 6 SuS in eine 7. Klasse einer Gesamtschule und einer Realschule wechseln.

Weiterhin steht bei 19 IVK-SuS der Gymnasien ein Wechsel in eine Regelklasse des 8. Jahrgangs an. In der Abfrage wurden diese zunächst einer Gesamtschule zugeordnet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Schulträger Stadt Oberhausen am 01.03.2018 darauf hingewiesen, dass diese SuS des Gymnasiums sind.

 

„Wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern auch, muss zunächst geschaut werden, ob diese langfristig den gymnasialen Standards folgen können. Erst wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte, müssen diese Schülerinnen und Schüler vorrangig an die Realschulen wechseln. Dabei ist zu beachten, dass alle abgeschulten Gymnasiasten, ungeachtet dessen ob sie aus einer IVK Klasse kommen oder nicht, die Schulform zunächst innerhalb des dreigliedrigen Systems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) wechseln sollen.“

 

Zu beachten ist hier jedoch, dass bei einem Wechsel von einem Gymnasium zu einer anderen Schulform, dies zunächst innerhalb des dreigliedrigen Systems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erfolgen soll.

 

Weiterhin werden bei 17 SuS im Alter von 14 bis 17 Jahren andere Maßnahmen erwogen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Schulformsprechern der Sek I und der Sek II, dem Kommunalen Integrationszentrum, der Schulaufsicht sowie des Bereichs 3-3/Schule, würde eine alternative Beschulung dieser SuS unter pädagogischen Gesichtspunkten bevorzugen. Aus diesem Grund wurden die Einrichtung einer Langzeit-Praktikumsklasse sowie die Einrichtung einer Buss-Klasse der Schulaufsicht zu Prüfung gegeben.

 

 

2.4 Schulformwechsler von den Gymnasien auf eine Realschule:

 

Im Durchschnitt der Schuljahre 2014/2015 bis 2016/2017 (s. Abb. 5) verließen 54 SuS jährlich im Laufe der Sek. I ein Gymnasium. Differenziert nach anschließend besuchter Schulform zeigt sich, dass  allein 35 SuS von einem Gymnasium zu einer Realschule wechselten - davon 23 SuS in die 7. Klasse.

 

 

Abbildung 5: Schulformwechsler von Gymnasien Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2014/2015

Schuljahr

Wechsel vom Gymnasium zur …

Hauptschule

Realschule

Gesamtschule

Gesamt

Schuljahr 2014/2015

1

42

8

51

Schuljahr 2015/2016

1

28

17

46

Schuljahr 2016/2017

2

35

27

64

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik

 

Hinzu kommen 6 IVK-SuS denen definitiv ein Wechsel in die 7. Klasse einer Realschule bevorsteht. Für diese 29 SuS (eine Klasse) ist in den bestehenden Realschulklassen kein Platz (s. Abb. 6).

 

Abbildung 6: Freie Kapazitäten an Realschulen im Schuljahr 2018/2019

Jahrgang

Anne-Frank-Realschule

Theodor-Heuss-Realschule

Friedrich-Ebert-Realschule

Insgesamt

6.

10

0

0

10

7.

1

0

5

6

8.

1

14

2

17

9.

10

0

6

16

10.

3

7

11

21

Quelle: Abfrage an den Schulen im Sep/Okt 2017

 

Zur schulischen Versorgung der Schulformwechsler ist es daher notwendig, im Jahrgang 7 des Schuljahres 2018/2019 einen zusätzlichen Zug an einer Realschule einzurichten. Die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse wird an der Theodor-Heuss-Realschule vorgenommen.

 

Die Seiteneinsteiger/-innen der Gymnasien, die innerhalb des dreigliedrigen Systems in den Jahrgang 8 einer Realschule wechseln könnten, werden dort innerhalb der freien Kapazitäten in den vorhandenen Klassen beschult (s. Abb. 6).

 

 

2.5 Schulformwechsler auf eine Gesamtschule:

 

Im Durchschnitt der Schuljahre 2014/2015 bis 2016/2017 (s. Abb. 7) wechselten insgesamt 31 SuS von einem Gymnasium oder einer Realschule auf eine Gesamtschule - davon 21 SuS in die 7. Klasse.

Hierzu kommen zum Schuljahr 2018/2019 6 Kinder der IVK einer Realschule oder eines Gymnasium. Gleichzeitig ist bei 17 Kindern einer IVK 5/6 eine Prognose ob und in welchen Jahrgang ein Schulwechsel bevorsteht, noch nicht möglich. Insgesamt ist demnach mit mindestens 27 SuS zu rechnen, die im Jahrgang 7 einer Gesamtschule einen Schulplatz benötigen. Unter Betrachtung der Belegung der Gesamtschulen in diesem Jahrgang sind in den bestehenden Klassen nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden (s. Abb. 8).

 

Abbildung 7: Schulformwechsler zur Gesamtschule Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2014/2015

Schuljahr

Wechsel vom

Gymnasium zur …

Wechseln von der Realschule zur …

Wechsel

Gesamt

Gesamtschule

Schuljahr 2014/2015

8

14

22

Schuljahr 2015/2016

17

13

30

Schuljahr 2016/2017

27

14

41

Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik

 

Abbildung 8: Freie Kapazitäten an Gesamtschulen im Schuljahr 2018/2019

Jahrgang

Fasia-Jansen Gesamt-schule

Heinrich-Böll Gesamt-schule

Gesamt-schule

Osterfeld

Gesamt-schule

Weierheide

Insgesamt

6.

4

4

0

0

8

7.

4

0

0

0

4

8.

1

0

0

0

1

9.

2

0

0

0

2

10.

0

0

0

6

6

Quelle: Abfrage an den Schulen im Sep/Okt 2017

 

 

Zur schulischen Versorgung der Schulformwechsler werden im Jahrgang 7 des Schuljahres 2018/2019 zwei Züge an einer Gesamtschule benötigt. Da die Gesamtschule Osterfeld (GSO) im zukünftigen 7. Jahrgang bisher nur 6 zügig ist, verfügt sie über die benötigten Räume, die für Schulformwechsler genutzt werden können.

 

Der Schulleiter der GSO hat dem Schulträger gegenüber deutlich gemacht, dass er erhebliche pädagogische Bedenken hat, sollten die vorgenannten freien Kapazitäten für Schulformwechsler in vollem Umfang genutzt werden.

Gleichwohl sieht er die GSO in der Verantwortung bei der Bereitstellung von Schulplätzen für Schulformwechsler mitzuwirken.

 

Mit dem vorgeschlagenen weiteren Zug ab Klasse 7 wird an der THRS deutlich, dass auch die Schulform Realschule in die Verantwortung geht. Wie schwierig und hoch die pädagogische Herausforderung für die aufnehmende Sek I Schulen ist, wird von allen weiterführenden Schulleitungen gesehen.

Die vorgenannten Maßnahmen sind mit beiden Schulleitungen abgestimmt.

 

Da die Einrichtung zusätzlicher Züge organisatorische Vorlaufzeit erfordert und die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und die Schulen Planungssicherheit benötigen, empfiehlt die Schulverwaltung diesen Beschluss zur Einrichtung eines zusätzlichen Zuges in Jahrgang 7 an der Theodor-Heuss-Realschule und zweier zusätzlicher Züge in Jahrgang 7 an der Gesamtschule Osterfeld vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Klassen zu Beginn des neuen Schuljahres tatsächlich benötigt werden.

 

 

  1. Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/2019

 

Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2018/2019 sind beendet. Die Koordinierungsrunde hat an allen Schulformen stattgefunden.

 

Für die Realschulen haben sich 385 Kinder entschieden. Im Vergleich zum Vorjahr (371 Anmeldungen) ist die Zahl der Anmeldungen um 13 Schülerinnen und Schüler leicht gestiegen. Die Kapazitäten an den drei Realschulen in Oberhausen reichen aus, um alle Wünsche für diese Schulform erfüllen zu können.

Es könnte für 32 angehende Fünftklässler der Erstwunsch nicht realisiert werden. Hier hat die Koordinierung aber dazu geführt, dass von den 32 insgesamt 25 Schülerinnen und Schüler die Theodor-Heuss-Realschule besuchen werden und drei Schülerinnen und Schüler zur Anne-Frank-Realschule wechseln. Vier Eltern sind noch unentschlossen (Stand 27.02.2018).

 

Im Rahmen der Koordinierung haben sich die drei Realschulleitungen abgestimmt, dass die THR einmalig 5 Züge als Eingangsklasse bilden möchte.

Aufgrund der vorhandenen Raumkapazität sowie der Lehrerversorgung ist dies möglich. Die Schulverwaltung befürwortet die einmalige Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse im Jahrgang 5 an der THR zum Schuljahr 2018/2019.

 

Die Anmeldezahlen an allen weiterführenden Schulen (mit Stand vom 27.02.2018) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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