Beschlussvorlage - B/16/3428-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung/Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Oberhausenhier: Nachbesetzung für den Aufsichtsrat der IKF Internationale Kurzfilmtage gGmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Oberhausen ruft mit sofortiger Wirkung
Frau Claudia Hüttemann
als ordentliches Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW des Aufsichtsrates der IKF Internationale Kurzfilmtage gGmbH ab.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet mit sofortiger Wirkung
Frau Sandra Kirchhof
als ordentliches Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW in den Aufsichtsrat der Internationale Kurzfilmtage gGmbH.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der IKF Internationale Kurzfilmtage gGmbH (IKF) besteht der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern des Kulturausschusses der Stadt Oberhausen sowie dem Mitglied nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW. Zur Vertretung eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes im Falle seiner Verhinderung an der Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung benennt der Rat der Stadt jeweils namentlich ein stellvertretendes Mitglied.
Der Rat der Stadt ist nach § 113 GO NRW für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.
In seiner Sitzung am 30.06.2014 hat der Rat der Stadt Frau Claudia Hüttemann als ordentliches Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der IKF entsandt. Frau Claudia Hüttemann hat zum Ende des Jahres 2017 eine neue Aufgabe bei der Stadt Oberhausen übernommen, so dass ein neues ordentliches Mitglied im Sinne des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW im Aufsichtsrat der IKF nachzubesetzen ist. Frau Sandra Kirchhof hat die Nachfolge von Frau Hüttemann im Kulturbereich inzwischen angetreten, so dass auch eine entsprechende Nachbesetzung im Aufsichtsrat der IKF erfolgen sollte.
Kurzfassung
- entfällt -
