Beschlussvorlage - B/16/3406-01
Grunddaten
- Betreff:
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ecce european centre for creative economy GmbH (ecce)hier: Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen im Kuratorium
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
a) Herrn Volker Buchloh
mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Kuratoriums der ecce GmbH abzuberufen.
b) Herrn Volker Buchloh
zum Mitglied des Kuratorium der ecce GmbH zu bestellen.
c) Herrn Apostolos Tsalastras
zum Mitglied des Kuratorium der ecce GmbH zu bestellen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ecce european centre for creative economy GmbH (ecce) hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der die Bezeichnung „Kuratorium“ trägt. Der OWT stehen auf Grund ihres Anteils am Stammkapital 2 Sitze in diesem Kuratorium zu.
Das Kuratorium soll neben den ihm obliegenden gesellschaftsrechtlichen Aufgaben die Arbeit der Gesellschaft inhaltlich begleiten und die Geschäftsführung unterstützen und beraten. Insbesondere sollen Entscheidungen über Projekte oder Fördermaßnahme auf Grund von Empfehlungen des Kuratoriums getroffen werden. Das Kuratorium wird somit die Erfüllung des Gesellschaftszwecks, nämlich die nachhaltige Absicherung der Erfolge der Kulturhauptstadt RUHR.2010, die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropole Ruhr und die Weiterentwicklung deren europäischen Potenziale direkt beeinflussen.
Mit den oben angeführten Beschlüssen sind der Kulturdezernent Herr Tsalastras sowie der Leiter des Kulturbüros, Herr Buchloh, in das Kuratorium für die Dauer von fünf Jahren entsandt worden. Eine wiederholte Bestellung ist gem. § 7 Abs. 4, Satz 2 der Satzung zulässig.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Tsalastras als bestelltes Mitglied des Kuratoriums läuft im Mai 2018 aus. Die Amtszeit von Herrn Buchloh endet zwar erst im März 2019, aber aus Vereinfachungsgründen sollte die Wahlperiode der beiden Vertreter analog erfolgen. Insofern sollte auch eine neue Bestellung von Herrn Buchloh zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Kurzfassung
- entfällt -
