Beschlussvorlage - B/16/3386-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rheinischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds RVR / Kommunaler Versorgungsrücklagen-Fonds KVRhier: Ausstieg der Stadt Oberhausen aus dem RVR-Fonds, sowie aus dem KVR-Fonds
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.03.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Veräußerung der städtischen Anteile an dem RVR-Fonds, sowie an dem KVR-Fonds zu.
Entsprechende investive Haushaltsansätze sind im Haushaltsplan 2018 bei der Finanzstelle 950015040100000 – wirtschaftliche Unternehmen, Finanzposition 684650 – Einzahlung aus der Veräußerung aus Kapitalmarktunternehmen in Höhe von ca. 4,2 Mio. EUR geplant.
Der sich aus dem Verkauf ergebende Mehrertrag in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR wird beim Auftrag 950015040100 (Beteiligungsverwaltung) unter dem Sachkonto 455100 (Erträge aus der Veräußerung von Kapitalmarktpapieren) gebucht.
Konsequenzen
Bezug
-
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
Dem Buchwert des KVR-Fonds von 1.409.188,20 EUR steht ein Kurswert von ca. 2.180.552,40 EUR und damit ein etwaiger Veräußerungsgewinn von 771.364,20 EUR (Stand 22.02.2018) entgegen.
Dem Buchwert des RVR-Fonds von 1.406.029,16 EUR steht ein Kurswert von ca. 2.091.450,34 EUR und damit ein etwaiger Veräußerungsgewinn von 685.421,18 EUR (Stand 21.02.2018) entgegen.
Die Gewinne werden sich je nach makroökonomischer Entwicklung verändern; zudem werden anteilige Gebühren einbehalten. Bei dem Verkauf der Fondsanteile fallen in beiden Fällen keine Steuern an.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Im August 1999 wurden Anteile am Rheinischen-Versorgungs-Rücklage-Fonds (RVR-Fonds) sowie am Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) erworben.
Grundlage hierfür war, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen im März 1999 in Umsetzung des § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes das Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in NRW (Versorgungsfondsgesetz-EFoG) beschlossen hat. Neben der Sicherung der Versorgungsausgaben als Hauptzweck wurde damals davon ausgegangen, dass eine Anlage in einem Fonds ertragreicher sein würde, als eine alternative Festgeldanlage. Jährlich wuchsen den beiden ausgewählten Fonds Zuführungen auf Basis der Berechnungsgrundlagen des Bundesbesoldungsgesetzes zu. Die Anschaffungswerte der erworbenen Fondsanteile von 1999 bis 2007 betragen:
RVR-Fonds (Oddo Meriten Asset Management GmbH): 1.406.029,16 EUR
KVR-Fonds (Rheinische Versorgungskasse): 1.409.188,20 EUR
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Gemeinden und Gemeindeverbänden hat der Landesgesetzgeber auch Änderungen des Versorgungsfondsgesetzes vorgenommen. Die Verpflichtung zur Beteiligung an einem Fonds ist entfallen, da die Gemeinden im Rahmen ihrer Bilanzierung auch ihre Pensionsrückstellungen abbilden müssen. Vor diesem geänderten gesetzlichen Hintergrund bilanziert die Stadt Oberhausen seit dem 01.01.2008 ihre Pensionsrückstellung.
Anlageprofil der Fonds
- Der KVR-Fonds
Der KVR-Fonds war am Ende des Kalenderjahres 2017 bei einem Vermögen von 1.222,522 Mio. EUR zu 95,93% in Wertpapieren investiert. Auf die Position Kasse und Forderungen entfielen 4,07%. Die Investitionen im Rentenbereich bilden mit 69,43% des Fondsvermögens den Schwerpunkt der Anlage. Das Aktienengagement innerhalb der europäischen Währungsunion umfasste 26,50%.
Der KVR-Fonds verfolgt mit einer maximalen Aktienquote von 30% eine risikoarme Anlagestrategie und erfüllt in Hinblick auf die Sicherheit, die Anlagerichtlinien zur Bildung kommunaler Kapitalanlagen.
Unter Berücksichtigung der Kosten für die Verwaltung des Fonds, der aktuellen Inflationsrate und der durch die defensive Strategie niedrigen Ertragschancen, überzeugt der Fonds nicht als Kapitalanlage.
Hinsichtlich des Verkaufs der Fondsanteile gibt es vertragliche Restriktionen zu beachten. Ein Verkauf wäre zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11.2018 möglich.
- Der RVR-Fonds
Der RVR-Fonds verfolgt eine ähnlich defensive Strategie wie der KVR-Fonds. Zum Ende des Jahres 2017 betrug der Fondswert 152,922 Mio. EUR, wobei die Stadt Oberhausen 1,37% der Anteile am Fonds hielt. Hierbei teilte sich das Fondsvermögen wie folgt auf: 81,70% Renten, 18,07% Aktien und 0,23% Liquidität. Im Vergleich zum KVR-Fonds ist vom Grundsatz her das Chance-Risiko Verhältnis als gleichwertig einzustufen. Zwar liegt das Aktienengagement im KVR-Fonds prozentual höher, jedoch investiert der RVR-Fonds auch in Aktien aus Schwellenländern (Emerging Markets), wohingegen der KVR-Fonds nur in europäische Titel investiert.
Vertragliche Fristen für den Verkauf von Anteilen des RVR-Fonds sind nicht vorhanden.
Abwägung zum Verkauf der Fondsanteile
Der Anlagewert des KVR-Fonds in Höhe von 1.409.188,20 EUR ist per 22.02.2018 auf 2.180.552,40 EUR gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 54,74%.
Der Anlagewert des RVR-Fonds in Höhe von 1.406.029,16 EUR ist per 21.02.2018 auf 2.091.450,34 EUR gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 48,75%.
Die Aktienmärkte sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Verantwortlich hierfür ist vor allem die expansive Geldpolitik der Zentralbanken wie die Europäische Zentralbank, die amerikanische Notenbank Fed oder die Bank of Japan. Weil dies jedoch schon länger nicht mehr den gewünschten Erfolg zeigt, rückten zunehmend fiskalpolitische Strategien in den Fokus, wie z.B. staatliche Konjunkturprogramme oder Steuersenkungen, welche zum Erreichen der Wachstumsziele beitragen sollten. Aber auch die Auswirkungen dieser Maßnahmen schwächen sich immer mehr ab.
Vor dem Hintergrund der andauernden positiven Wertsteigerung des Aktienanteils in den Fonds, wodurch die äußerst schwache Rendite der festverzinslichen Wertpapiere mehr als kompensiert wurde, sollte angesichts der sich abzeichnenden Risiken auf dem Aktienmarkt eine Veräußerung der Anteile erfolgen.
Ein erstes Anzeichen für das wachsende Risiko waren die Kursausschläge Anfang Februar 2018, obgleich die Auswirkungen auf den Kurs der gehaltenen Anteile der Stadt Oberhausen nur geringfügig waren. Auslöser war eine Art Rückkopplung zwischen Aktienmarktvolatilität und Aktienmarkt in den USA. Dort hatten Investoren in der letzten Zeit aufgrund der immer weiter zurückgehenden Aktienmarktvolatilität in Anlagevehikel investiert, die von zurückgehender Volatilität profitieren (Short Volatility Fonds). Mit den Kursrückgängen ist gleichzeitig die Aktienmarktvolatilität im US-Markt angestiegen. Dies sorgte für Verluste in den Short Volatility Fonds, die zu Verkäufen dieser Fonds und darauffolgend zu weiteren Aktienverkäufen führten, die die Volatilität erhöhten. An den Kursausschlägen erkennt man, dass durch die computergestützten Handelssysteme die Börsen im Vergleich zu früher wesentlich schneller und tiefer abstürzen können.
Für einen Verkauf der Anteile spricht zudem, dass im Jahr 2014 sich alle Anleger des RVR-Fonds als semi-professionelle Anleger einstufen lassen mussten. Dies bedeutet, dass die Risiken in voller Höhe bei den Anlegern liegen. Selbst bei großen Verlusten des Fonds (z.B. Fehleinschätzungen des Fondsmanagers) könnten die Anleger kaum Rechtsmittel gegen die Fondsgesellschaft einlegen, da dies aufgrund der Einteilung zum semi-professionellen Anleger wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Aus diesem Grunde zog sich im Juli 2014 die Stadt Duisburg mit einem Volumen in Höhe von 9,8 Mio. EUR aus dem Fonds zurück. Ihr folgte im Oktober 2015 mit einem Volumen von 18,5 Mio. EUR die Stadt Düsseldorf. Zuvor verkauften auch die Stadt Essen und der Kreis Viersen ihre Anteile am RVR-Fonds.
Kurzfassung
- entfällt -
