Beschlussvorlage - B/16/3354-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Teilzeitstelle im Bereich 3-4/Gesundheitswesen, Fachbereich 3-4-10/Verwaltung, Gesundheitsplanung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.03.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
19.03.2018
|
Sachverhalt
Begründung
Der Bereich 3-4/Gesundheitswesen beantragt die Einrichtung einer zusätzlichen Teilzeitstelle innerhalb des Fachbereiches 3‑4‑10/Verwaltung, Gesundheitsplanung, um die administrative Begleitung von Aufgaben im Bereich der Gesundheits- und Hygieneaufsicht sowie der Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften und des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ordnungsgemäß sicherstellen zu können. Die Fachverwaltung stellt dar, dass die auf gesetzlichen Vorgaben basierende Ausweitung der vorgenannten Überwachungstätigkeiten durch entsprechendes Fachpersonal (Gesundheitsingenieure/innen, Hygienekontrolleure/innen) auch zu einer höheren Arbeitsbelastung im Verwaltungsbereich geführt hat, die von dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden kann.
Zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der vorgenannten Aufgabenbereiche steht eine Teilzeitstelle des mittleren Verwaltungsdienstes (EG 7 TVöD) zur Verfügung, die aktuell mit 30 Wochenstunden besetzt ist. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören u. a. die datentechnische Erfassung und Pflege aller Vorgänge im Informationssystem ISGA, die Fertigung von Anschreiben, die Ermittlung von Kontaktpersonen bei meldepflichtigen Erkrankungen, die Anforderung von Befunden und Laborergebnissen sowie die Festsetzung von Gebühren und Fertigung der Gebührenbescheide
In der Vergangenheit haben neue gesetzliche Anforderungen dazu geführt, dass folgende Stellen im Aufgabengebiet „Hygiene, Umweltmedizin“ eingerichtet werden mussten, die einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand ausgelöst haben:
- Die Novellierung der Trinkwasserverordnung machte Ende 2013 die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle eines Gesundheitsingenieurs notwendig.
- Zur Umsetzung des Erlasses der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel (ChemVwV) wurde mit Wirkung vom 01.03.2017 eine Teilzeitstelle für eine pharmazeutisch-technische Assistentin eingerichtet.
Darüber hinaus konnten langfristige Vakanzen im Aufgabengebiet „Hygieneaufsicht“ durch die Qualifizierung entsprechenden Personals besetzt werden, so dass sich die Zahl der durchgeführten Kontrollen und Begehungen erhöht hat.
Durch den zusätzlichen Personaleinsatz ist die Inhaberin der o.g. Verwaltungsstelle derzeit für neun Fachkräfte mit einem wöchentlichen Arbeitszeitvolumen von 326 Stunden tätig. Angesichts des dauerhaft erhöhten Arbeitsanfalls haben sich inzwischen Rückstände ergeben, die nicht zeitnah abgebaut werden können. Die von der Mitarbeiterin dargestellten Arbeitsmengen führen regelmäßig zu Mehrarbeit und dokumentieren den zusätzlichen Bedarf.
Die Fachverwaltung weist darauf hin, dass im Falle einer weiterhin unverändert hohen Arbeitsbelastung die Aufgaben nach Priorität bearbeitet werden müssen. Da der Gesundheitsschutz der Bevölkerung absoluten Vorrang hat, sind Verwaltungsaufgaben zur Ermittlung meldepflichtiger Erkrankungen sowie zur Unterbindung und Unterbrechung der Übertragungswege mit höchster Priorität zu bearbeiten. Die Festsetzung von Gebühren und Fertigung von Gebührenbescheiden wäre nachrangig zu bearbeiten, was zu Einnahmeverlusten für die Stadt Oberhausen führen könnte. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu berücksichtigen, dass mit der Ausweitung der Kontroll- und Überwachungstätigkeiten eine dauerhafte Steigerung der Gebühreneinnahmen zu erwarten ist.
Aus organisatorischer Sicht ist festzuhalten, dass im Rahmen einer Neuordnung der Verwaltungsaufgaben des Bereiches 3‑4/Gesundheitswesen im Jahr 2015 alle Verwaltungsstellen im Fachbereich 3‑4‑10/Verwaltung, Gesundheitsplanung gebündelt wurden, um mögliche Synergien zu ermitteln und zu nutzen. Gleichzeitig waren jedoch die Aufgaben zweier Verwaltungskräfte, deren Planstellen gemäß dem HSK 2012 zur Einsparung vorgesehen sind, umzuverteilen. Angesichts dessen können innerhalb des Bereiches 3‑4/Gesundheitswesen keine Kapazitäten zur Kompensation des dargestellten zusätzlichen Bedarfs ermittelt werden, so dass die Neueinrichtung einer Verwaltungsstelle in Teilzeit mit einer Vergütung nach A 7 LBesG bzw. EG 7 TVöD (vorbehaltlich BWK) aus organisatorischer Sicht erforderlich ist. Die Kosten betragen in Anlehnung an die KGSt-Werte ca. 25.500 EUR p. a. (es handelt sich um einen Mittelwert, da Durchschnittswerte für die neu eingeführte Entgeltgruppe 7 TVöD noch nicht vorliegen). Zur Kompensation der Stelleneinrichtung wird dezernatsintern die Möglichkeit gesehen, eine halbe Planstelle zur Einsparung zur Verfügung zu stellen und damit eine Ausweitung des Stellenplans zu verhindern. Es handelt sich dabei um den 50 %-Anteil einer Zeichnerstelle des Bereichs 5‑6/Verkehrsplanung und Tiefbau, die in dieser Funktion nicht mehr benötigt wird.
Kurzfassung
Die auf gesetzlichen Vorgaben basierende Ausweitung der Überwachungstätigkeiten im Bereich der Gesundheits- und Hygieneaufsicht sowie der Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften durch entsprechendes Fachpersonal (Gesundheitsingenieure/innen, Hygienekontrolleure/innen) führt zu einer Erhöhung der Arbeitsbelastung im Verwaltungsbereich, die von dem vorhandenen Personal nicht mehr aufgefangen werden kann. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer zusätzlichen Verwaltungsstelle im Umfang von 50 % der Wochenarbeitszeit mit einer Vergütung nach A 7 LBesG bzw. EG 7 TVöD (vorbehaltlich BWK) beabsichtigt.. Zur Kompensation des Stellenbedarfs soll dezernatsintern eine Zeichnerstelle zu einem Anteil von 50 % (Jahreskosten lt. KGSt 24.550 EUR) der Haushaltskonsolidierung zugeführt werden.
