Beschlussvorlage - B/16/3346-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von zwei Planstellen innerhalb des Bereichs 5-3/Baugenehmigung und Bauordnung wie folgt:

 

1 Planstelle Dipl.-Ing. (EG 10 TVöD vorbeh. BWK),

1 Planstelle Techniker/in bzw. Meister/in (EG 9b TVöD vorbeh. BWK).

 

Die Kompensation gestaltet sich wie folgt:

 

  • 0,5 Planstelle Fachbereich 5-3-10/Bautechnik (A 12 LBesG)
  • 0,5 Planstelle Fachbereich 5-3-10/Bautechnik (EG 5 TVöD)
  • Herabbewertung einer 0,5 Planstelle von A 12 nach A 10 LBesG
  • Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit Wirkung zum 01.08.2017 wurde der Bereich 5-3/Baugenehmigung und Bauordnung neu strukturiert. Konkret wurden die Fachbereiche „Bauaufsicht“ und „Sonderbau“ vor dem Hintergrund personeller Wechsel sowie mit dem Ziel einer Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens im neuen Fachbereich „Bautechnik“ gebündelt.

 

In diesem Rahmen wurde aus fachlicher und organisatorischer Sicht ein erhöhter Stellen‑/Personalmehrbedarf festgestellt, der sich aus folgenden Gründen ergibt:

 

  • umfangreiche Genehmigungsverfahren (Quartier 231, Mirai, Decathlon, XXXLutz, Hotel im ehemaligen Kaufhofgebäude, Logport, SEGRO, CentrO Umbauten, CentrO Wiederkehrende Prüfungen);
  • Erreichung eines zügigen Baugenehmigungsverfahrens;
  • Sicherstellung bauaufsichtlicher Pflichtaufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr.

 

Konkret ergibt sich der Bedarf, eine zusätzliche Vollzeitstelle eines/r Dipl.-Ing./in sowie eines/r Technikers/in bzw. Meisters/in einzurichten.

 

Aktuell sind dem Fachbereich 5-3-10/Bautechnik stellenplantechnisch insgesamt 22 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (13 Dipl.-Ing./innen, 5 Techniker/innen bzw. Meister/innen und 4 Verwaltungsmitarbeiter/innen) zugeordnet. Der Fachbereich ist organisatorisch in drei Sachgebiete (Baubezirk West, Baubezirk Ost und Sonderbau / Sonderaufgaben) unterteilt. Innerhalb der Baubezirke West und Ost erfolgt eine weitere Unterteilung in jeweils zwei Reviere, wobei jedes Revier von einem Team aus je einem/r Dipl.-Ing./in und einem/r Techniker/in bzw. Meister/in betreut wird. Zu den Aufgabeninhalten zählen hierbei insbesondere die Bauaufsicht und Bauüberwachung, die Abnahme baulicher Anlagen, die örtliche Überprüfung und Gebrauchsabnahme sog. „fliegender“ Bauten (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte etc.) sowie die Erfassung, Fertigung von Berichten und die örtliche Stilllegungsanordnung bei nicht genehmigten baulichen Anlagen. Daneben zählen die Überprüfung von Mieterbeschwerden, die abschließende technische und baurechtliche Prüfung von Bauanträgen sowie die Prüfung von Baukostenberechnungen, Berechnung und Festsetzung von Baugebühren zum Aufgabenspektrum der Mitarbeiter/innen.

 

Die derzeitige stellenplantechnische und personelle Ausstattung ist aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht ausreichend, um die bauaufsichtlichen Pflichtaufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr sowie die oben beschriebenen umfangreichen Genehmigungsverfahren zügig sach- und fachgerecht abarbeiten zu können.

 

Insofern ist es aus fachlicher und organisatorischer Sicht erforderlich, eine zusätzliche Vollzeitstelle eines/r Dipl.-Ing./in sowie eines/r Technikers/in bzw. Meisters/in im Sachgebiet Sonderbau/Sonderaufgaben einzurichten. Neben der Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens können durch die Personalaufstockung verstärkt Bauüberwachungstermine durchgeführt werden, welche derzeit aufgrund der personellen und organisatorischen Situation auf ein Minimum beschränkt sind.

 

Zur Kompensation sollen zwei halbe Planstellen (A 12 LBesG und EG 5 TVöD) herangezogen werden, so dass stellenplantechnisch lediglich eine Planstelle neu einzurichten ist.

 

Neben der planstellentechnischen Kompensation werden durch den verstärkten Personaleinsatz auch Refinanzierungen der Personalkosten (derzeit liegt der Kostendeckungsgrad bei rd. 46 %) durch zusätzliche Einnahmen von Verwaltungsgebühren erfolgen.

 

Im Gesamtkontext bleibt darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Novellierung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und des damit einhergehenden Wegfalls des Freistellungsverfahrens künftig umfangreiche Mehreinnahmen erwartet werden. Konkret werden ca. 80 bis 120 Vorhaben pro Jahr zusätzlich durch den Bereich 5‑3/Baugenehmigung und Bauordnung zu prüfen sein. Bei einer durchschnittlichen Baugenehmigungsgebühr für derartige Vorhaben in Höhe von ca. 400 Euro würde dies  ‑ die derzeitige Gesetzeslage unterstellt ‑  zu einer prognostizierten Gebührenmehreinnahme von ca. 32.000 Euro bis 48.000 Euro führen. Durch das Aufschieben der Landesbauordnung wird dieser Effekt allerdings voraussichtlich erst im Jahr 2019 eintreten. Auch der von der neuen Landesregierung in das Beratungsverfahren eingebrachte Entwurf einer neuen Bauordnung sieht den grundsätzlichen Wegfall des Freistellungsverfahrens vor.

 

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