Beschlussvorlage - B/16/3314-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen in 2018 wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag / EUR

240002010400000

E-Fahrzeuge KOD

783100

Auszahlung für bewegliches Anlagevermögen > 410 €

100.750

220011020100000

E-Fahrzeuge Umweltbereich

783100

Auszahlung für bewegliches Anlagevermögen > 410 €

33.450

 

Deckungsvorschlag: Mehreinzahlungen in Höhe von 9.909 EUR bei der Finanzstelle 240002010400000 (KOD) und Finanzposition 681000 (Investitionszuweisungen vom Bund) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 124.291 EUR.

Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf für 2018 wird beachtet.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/2818-01, Rat der Stadt, 25.09.2017

Beschaffung von sechs Elektrofahrzeugen, einem Pedelec und entsprechender Ladeinfrastruktur für die Stadtverwaltung Oberhausen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x]

 

Die Gesamtkosten, die anhand von Richtpreisangeboten ermittelt wurden, belaufen sich auf 187.530 EUR. Insgesamt wurden vom PTJ Fördermittel in Höhe von 88.520 EUR bewilligt. Davon wurde bereits ein Betrag in Höhe von 60.911 EUR gemäß verbindlicher Kassenwirksamkeit des Zuwendungsbescheides im Haushaltsjahr 2017 abgerufen. Der Abruf des Restbetrages (27.609 EUR) erfolgt dementsprechend in 2018 und ist bereits teilweise Bestandteil des Haushaltsplanes 2018 (17.700 EUR). Diese Gesamtfördersumme entspricht nicht den maximal möglichen 50 %. Grund dafür ist, dass seit Juli 2017 ein neues Modell des Renault Kangoos Z.E. auf den Markt gekommen ist, welches rund 1.800 EUR teurer als der Vorgänger ist und sich die Installationskosten für die Wallboxen erhöht haben. Dies war zurzeit der Förderantragstellung Anfang des letzten Jahres noch nicht abzusehen, sodass die zusätzlichen Kosten von der Stadt getragen werden müssen/mussten, da eine entsprechende Ausweitung des Förderantrages nicht möglich war.

 

Bezüglich der Ladeinfrastruktur erfolgte eine Zahlung der nicht förderfähigen Ingenieurleistungen der OGM GmbH bereits im Haushaltsjahr 2017. Die anteiligen Baukosten wurden vom Stadtkämmerer unter einer anderen Finanzposition aufgrund der eingegangenen Verpflichtung aus dem Vorjahr bereits separat außerplanmäßig bereitgestellt.

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Da sich die Auftragsvergabe für die Beschaffung der sechs E-Fahrzeuge und der entsprechenden Ladeinfrastruktur nach der Ausschreibung im August 2017 verzögert hat, müssen die im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellten, aber nicht verausgabten Mittel in 2018 zum ordnungsgemäßen Gesamtabschluss der Maßnahme  erneut zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

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