Beschlussvorlage - B/16/3274-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 3.073.730 EUR in der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ für das Haushaltsjahr 2018 zu.

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Auftrag

Bezeichnung

Mehraufwand

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

310006010101

Betriebsführung

3.073.730,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Überplanmäßige Mehrerträge in Höhe von 3.073.730 EUR beim Auftrag: 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 414200 – Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (nur Ergebnisplan).

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.073.730 EUR (nur Finanzplan).

 

Durch die ordnungsgemäße Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens (PRAP) im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 3.073.730 EUR und die nun im Haushaltsjahr 2018 vorgenommene Inanspruchnahme dieses zuvor gebildeten PRAP ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2018.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]  (siehe Begründung)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Mehrbedarf beim Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ ist begründet durch das am 16.11.2017 vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. Die Auszahlung eines Einmalbetrages soll die finanziell angespannte Situation aller Kindertageseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 abmildern.

Grundlage für den pauschalierten Zuschuss als Einmalbetrag ist die verbindliche Meldung zum 15.03.2017 auf der Basis der gemeldeten Gruppenformen und Betreuungszeiten.

 

Für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 sind der Stadt Oberhausen im Dezember 2017 insgesamt 4.441.870 EUR ausgezahlt worden. Der städtische Anteil in Höhe von 1.368.140 EUR ist bei der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt und auf die jeweiligen Haushaltsjahre entsprechend aufgeteilt worden (siehe Kostenart 414200 – Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden; 2017: 285.030 EUR, 2018: 684.070 EUR, 2019: 399.040 EUR).

 

Bei dem Anteil für die freien Träger (insgesamt 3.073.730 EUR) handelt es sich um eine Art „durchlaufenden Posten“, weshalb dieser zunächst nicht mit in die Haushaltsplanung 2018 aufgenommen wurde. Da die Zuweisung im Haushaltsjahr 2017 vollständig eingezahlt wurde, die Auszahlung jedoch erst im Haushaltsjahr 2018 vollzogen werden kann, ist die vorgenannte überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2018 unabdingbar.

 

Durch die Passivierung des Ertrags im Haushaltsjahr 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 an dieser Stelle keine Ergebnisverschlechterung. Die Mehraufwendungen von 3.073.730 EUR werden vollständig durch die passivierten Mehrerträge gedeckt.

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