Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3420-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen, mittel- und langfristig planbaren Investitionsvorhaben, im Sinne von ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit, verstärkt die zu erwartenden Folgekosten zu berücksichtigen. Ziel ist dabei die Gegenüberstellung möglicher preiswerter Baustandards mit höheren Energiesparstandards und Technologien, die langfristig Betriebskosten senken. Unter Zugrundelegung der erwarteten Nutzungsdauer des jeweiligen Gebäudes (Lebenszyklusbetrachtung) sind analog der Herangehensweise des LVR (Folgekostenrechner) die langfristig zu erwartenden Kosten u.a. für Wartung, Reparatur, Unterhaltung, Abriss und Recycling zu kalkulieren.

 

Aktuelle, sich bereits im Planungsstadium im Rahmen von zeitlich befristeten Förderprogrammen befindliche Vorhaben sind insofern von Folgekostenbetrachtungen ausgenommen, als dass ihre Realisierung innerhalb der vorgegebenen Abrechnungszeiträume nicht gefährdet werden soll.

 

Die Verwaltung unterbreitet dem Rat Vorschläge, mit welchen Instrumenten die Betrachtung von Baukosten auf den Lebenszyklus der Gebäude dargestellt und in welcher aussagekräftigen Form entsprechende Nachweise gegenüber dem Auftraggeber Stadt abgegeben werden können.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei einer Lebenszyklusbetrachtung von Bauinvestitionen können sich langfristig erhebliche ökologische und ökonomische Effekte ergeben, die im Vergleich zu einer eventuell zu kurz gedachten preiswerten Bauweise für Umwelt und Haushalt perspektivisch günstiger sind.

 

 

Weitere Begründung erfolgt ggfs. mündlich.

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