Beschlussvorlage - B/16/3395-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungsbeschluss von Investitionen für das Theater Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.03.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.03.2018
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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17.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsverordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Kulturausschuss.
Der Rat der Stadt Oberhauen beschließt die Umsetzung und Durchführung der Maßnahme „Investition Theatergebäude, 1. Bauabschnitt“ im Gesamtumfang von 701.000,-- €.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 950015040100019 Theater Oberhausen, Finanzposition 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von insgesamt 800.000,-- € zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat für investive Maßnahmen am Theatergebäude Mittel in Höhe von 800.000,-- € im Haushaltsplan 2018 bereitgestellt (Investitions-Nr. 950015040100019).
Zum damaligen Zeitpunkt waren die konkreten Einzelmaßnahmen noch nicht benannt und sind deshalb dem Rat der Stadt Oberhausen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Theatergebäude ist Eigentum der Stadt Oberhausen. Es wurde dem Theater Oberhausen durch Treuhandüberlassungsvereinbarung vom 07.10.1999 zur Nutzung überlassen. Das Theater ist durch diesen Vertrag verpflichtet, das Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten und die notwendigen Neuerungen und Ergänzungen vorzunehmen. Dieser Verpflichtung ist das Theater Oberhausen seit Gründung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 1992 stets nachgekommen.
Nach einer von Fachplanern aufgestellten Machbarkeitsstudie sind in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt Investitionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes im Umfang von 3,2 Mio. € vorzunehmen. Dieses Gesamtauszahlungsvolumen ist zwar Bestandteil der Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2021, steht jedoch unter dem Vorbehalt der jeweiligen jahresbezogenen Gesamtkreditvorgaben bzw. Auflagen der Bezirksregierung Düsseldorf. Die jetzt notwendigen Maßnahmen sind investiver Natur und müssen im Haushalt der Stadt aktiviert werden.
Die Machbarkeitsstudie liegt seit Mitte Januar 2018 vor. Um in der Spielzeitpause 2017/2018 die ersten Maßnahmen umsetzen zu können, sind umgehend erste Aufträge an das Planungsbüro zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausführungsplanungen zu vergeben. Dafür bildet der zu fassende Beschluss die Grundlage.
Die Maßnahmen betreffen im Einzelnen:
- Bauliche Maßnahme - speziell energetische Ertüchtigung des Bühnenhauses / Brandschutzmaßnahmen
- Erneuerungen von Bühnenmaschinerieteilen
- Erneuerung der Bühnenbeleuchtung
Die Maßnahmen sollen dabei in vier Bauabschnitten in den Jahren 2018 bis 2021 durchgeführt werden. Nach derzeitiger Planung sind im Haushaltsjahr 2018 Maßnahmen im Umfang von ca. 701.000,-- € umzusetzen. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Planungskosten 258.000,-- €
- Erneuerung Bühnenmaschinerie 49.000,-- €
- Erneuerung Bühnenbeleuchtung 199.000,-- €
- Bauliche Maßnahmen 195.000,-- €
Kurzfassung
- entfällt -
