Berichtsvorlage - M/16/3394-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo)hier: Allgemeine Informationen zur Quantum GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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08.03.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
- Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
Die Beteiligung der evo an der Quantum GmbH (Quantum), Ratingen, ist von 10 % des Stammkapitals nach der Kapitalerhöhung 2017 auf einen Anteil von 7,97 % gesunken. An der Quantum sind 14 weitere Unternehmen in kommunaler Hand beteiligt, von denen die SWK Energie GmbH (SWK), Krefeld mit 30 % vor und mit 49 % nach der Kapitalerhöhung den größten Anteil hält. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Quantum können sich nur Unternehmen an der Gesellschaft beteiligen, die mindestens zu 50 % in kommunaler Hand sind.
Die Stadt ist über die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) und der weiter zwischengeschalteten FSO GmbH & Co KG mit einem Anteil von 50 % mittelbar an der evo beteiligt.
- Zweck der Gesellschaft
Die Quantum wurde zum 1. Januar 2007 gegründet, um ihren Gesellschaftern und Kunden einen transparenten, effizienten, Synergie nutzenden Zugang zu den Beschaffungsmärkten des Energie-Großhandelsmarktes für Strom und Gas zu ermöglichen. Die Gesellschaft berechnet die eingekauften Energien zum Einkaufspreis ohne Aufschläge weiter und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Leistungen der Quantum für ihre Gesellschafter und Kunden werden auf Basis von Dienstleistungsverträgen erbracht.
Die Quantum bietet umfassende Portfoliomanagement-Dienstleistungen, die auf den wirtschaftlichen Erfolg und damit auf die Stärkung ihrer Gesellschafter und Partner im wettbewerblichen Umfeld ausgerichtet sind. Sie zielen darauf ab:
• die Eigenständigkeit der kommunalen Versorgungsunternehmen zu wahren,
• das Erreichen und Ausgestalten einer vorteilhaften Wettbewerbsposition zu ermöglichen, sowie
• die Professionalisierung und Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu fördern.
Die Basis- und Zusatzdienstleistungen der Quantum werden entsprechend der Marktentwicklung und den Kundenwünschen ständig verbessert und erweitert.
Die Basisdienstleistungen der Quantum decken dabei die Kernfunktionen eines professionellen Beschaffungs-Portfoliomanagements ab, wie zum Beispiel
• Beschaffungsportfoliomanagement
• Beschaffungsabwicklung
• Prognosedienstleistung
• Risiko- und Vertragsmanagement.
Um dem individuell auch weiterreichenden Unterstützungsbedarf der Gesellschafter und Partner entsprechen zu können, bietet die Quantum ausgewählte Zusatzdienstleistungen an, die ergänzend beauftragt werden, wie zum Beispiel
• Absatzportfoliomanagement
• Erzeugungsportfoliomanagement
• Vertriebsunterstützung
• Erweitertes Prognosemanagement
• Speicherportfoliomanagement
• Projektbegleitung
• Direktvermarktung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz
• Management von Überführungszeitreihen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz.
Zur Abbildung der komplexen Regulierungsanforderungen bedienen sich kleine und mittlere Versorgungsunternehmen der Quantum und erzielen über diese Kooperation Synergieeffekte. Nicht jedes Unternehmen kann diese Aufgaben, für die zum Teil Spezialkenntnisse benötigt werden, selbst wahrnehmen und dafür eigene Mitarbeiter einstellen. Die Quantum als Non-Profit-Unternehmen agiert wie eine outgesourcte Abteilung der Partnerunternehmen. Die evo hat als wesentlicher Anteilseigner der Quantum Einfluss auf die Unternehmens- und Angebotspolitik der Quantum. Durch die Bündelung der Einkaufsmengen können die örtlichen Energieversorger – u.a. auch die evo – wettbewerbsfähige Preise für den Vertrieb erreichen und damit auch optimierte Endverbraucherpreise anbieten.
- Fusionsbemühungen und Kapitalerhöhung
Mit einer vergleichbaren Gesellschaft ähnlicher Größe und Struktur, der Energie-Einkaufs- und Service GmbH (EEG mbH), Henstedt-Uelzburg hatte die Quantum eine Kooperation vereinbart, um die Produktpalette zu verbreitern und um Synergieeffekte zu erzielen. Eine Fusion beider kooperierender Unternehmen zum 1. Januar 2018 war vorbereitet worden, ist allerdings im zweiten Quartal 2017 gescheitert, da nicht ausreichend Gesellschafter der EEG mbH der Fusion zustimmen wollten. Resultierend aus dieser Entscheidung hätte zusätzliches Personal bei der Quantum eingestellt werden müssen, der Wirtschaftsplan der Gesellschaft wäre dadurch nicht zu realisieren gewesen; die Dienstleistungsentgelte, die die Quantum an ihre Gesellschafter für die erbrachten Dienstleistungen fakturiert, hätten steigen müssen. Dadurch wäre der Fortbestand der Quantum gefährdet gewesen. Daher haben die Gesellschafter beschlossen, Aufgaben der Quantum zukünftig durch das Personal der mit
30 % der Anteile größten Gesellschafterin der Quantum, der SWK realisieren zu lassen.
Bezug
- Drucksache Nr. B/14/2969-01 vom 19.11.2007 (Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo), hier: Beteiligung an der Quantum GmbH)
- Drucksache Nr. B/14/3627-01 vom 27.10.2008 (Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo), hier: Beteiligung an der Quantum GmbH)
- Beteiligungsbericht der Stadt Oberhausen, S. 104 ff. https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/verwaltungsfuehrung/gesellschaften-beteiligungen/beteiligungen_material/beteiligungsbericht_2016.pdf
Kurzfassung
- entfällt -
