Beschlussvorlage - B/16/3375-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt für die Präsentationstechnik (Beamer und interaktive Bildschirme) an allen Oberhausener Schulen insgesamt 1.200.000 Euro aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Finanzierungsprogramms Gute Schule 2020 bereitzustellen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt für die notwendigen Vernetzungsarbeiten und den WLAN-Ausbau an den weiterführenden Schulen insgesamt 1.700.000 Euro aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Finanzierungsprogramms Gute Schule 2020 bereitzustellen.

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zu den umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Medienentwicklungsplans zur Kenntnis.

 

 

 

 

  1. Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Jahr 2018 werden wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

 

Investitionsnummer    Bezeichnung   Finanzposition  Bezeichnung   Betrag EUR

 

310003010000105         GS 2020:IT-Ausstattung  783900  Auszahlungen für    1.200.000,-

       Investitionsmaßnahmen GS 2020

 

310003010000106        GS 2020: Vernetzungen 783900  Auszahlungen für   1.700.000,-

         an Schulen    Investitionsmaßnahmen GS 2020

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“, Finanzstelle 310003010000100 („Gute Schule 2020“), Finanzposition 785100 (AiB Hochbau). Hierzu erfolgt noch der Hinweis, dass eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird. 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: „Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 – Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule“ hier: geplante Maßnahmen“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Ratssitzung am 03. Juli 2017 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass aus den Gesamtmitteln des Finanzierungsprogramms Gute Schule 2020 in Höhe von rund 30,6 Mio. Euro ein Anteil von 2,9 Mio. Euro für die Vernetzung inkl. WLAN und IT-Endgeräte zur Verfügung gestellt werden soll.

Präsentationstechnik

Das Strategische IT-Management hat im Rahmen der schulformbezogenen Arbeitskreise die mögliche Mittelverwendung mit den Schulen diskutiert. Dem Rat der Stadt wurde bereits im Juli 2017 eine Bedarfsübersicht der Schulen für Beamer und interaktive Bildschirme übermittelt. Diese Bedarfsanforderung hat sich bis heute nicht verändert. Das weitere Vorgehen wurde wie folgt mit den Schulen besprochen:

In Bezug auf die Beamer, die fest installiert werden sollen, werden nach Rückmeldung der Schulen zu den Räumlichkeiten von der OGM GmbH die Kosten für die erforderlichen Verkabelungsarbeiten kalkuliert. Die Stadt wird mit der OGM dann einen Rahmenvertrag zur Durchführung dieser Arbeiten abschließen. Sobald diese Arbeiten vollzogen wurden, wird die Stabsstelle die rund 300 Beamer beschaffen und installieren lassen. Es wird nach derzeitigen Planungen davon ausgegangen, dass die Beamer im Sommer 2018 installiert und die Mittel aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 entsprechend verausgabt werden können. Der Gesamtinvestitionsbedarf für die knapp 300 Beamer (Gerät + Verkabelung) wird auf rund 500.000 Euro geschätzt.

Der Einsatz der interaktiven Bildschirme wird so vorgesehen, dass zunächst an vier Grundschulen und an jeder weiterführenden Schule jeweils ein interaktiver Bildschirm eingesetzt wird. Die Schulen werden nach Abstimmung in den schulformbezogenen Arbeitskreisen ausgewählt. Die Umsetzung soll bis spätestens Mai 2018 erfolgen. Anschließend erfolgt über einen Zeitraum von 6 Monaten eine regelmäßige Berichterstattung der Schulen zu dem Einsatz und dem pädagogischen Nutzen. Sofern dann ein positives Resümee vorliegt, erfolgt die Beschaffung der angemeldeten Bildschirme gemäß Bedarfsabfrage, welche dem Rat der Stadt im Juli 2017 vorgelegt wurde und dieser Ratsvorlage noch einmal beigefügt ist. Der Investitionsbedarf wird für die interaktiven Bildschirme insgesamt rund 700.000 Euro betragen.

Vernetzung und WLAN

Gemäß dem vorliegenden Breitbandkonzept (vgl. Ratsvorlage B/16/2698-01) beläuft sich der Investitionsbedarf für eine ordnungsgemäße Vernetzung und vollflächige WLAN-Versorgung aller Schulgebäude auf ca. 7,6 Mio. Euro. Aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 kann dieser Investitionsbedarf nicht komplett abgedeckt werden, weil für IT-Maßnahmen lediglich 2,9 Mio. Euro zur Verfügung stehen und die Schulen zudem einen großen Bedarf am Einsatz der oben beschriebenen Endgeräte haben. Somit stehen für Vernetzungsarbeiten und WLAN-Versorgung aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 1,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Im Rahmen der schulformbezogenen Arbeitskreise wurde mit den weiterführenden  Schulen daher eine Vorgehensweise diskutiert, die nachfolgend dargestellt und von den weiterführenden Schulen auch mitgetragen wird:

  • Teil-Vernetzungsarbeiten inkl. Teil-WLAN-Ausleuchtung an allen weiterführenden Schulen.

Kosten: ca. 1.700.000 Euro.

An den weiterführenden Schulen werden 1.700.000 Euro für eine Teilvernetzung und Teil-WLAN-Ausleuchtung zur Verfügung gestellt. Analog zu der Verteilung der IT-Budgets könnte die Verteilung der Finanzmittel auf Grundlage der Schülerzahlen erfolgen. Alle Beteiligten haben dies als einen gerechten Verteilungsvorschlag empfunden. Mit den Finanzmitteln könnte in jeder weiterführenden Schule zunächst vom Gebäudeübergabepunkt des Glasfaseranschlusses bis in die Etagenverteiler hinein Glasfaser verlegt werden. Die OGM kalkuliert bis Mitte April 2018 die dafür entstehenden Kosten. Diese Vorgehensweise ist notwendig, weil in den Gebäuden erst damit die Grundlage für die effektive Vernetzung der Klassenräume geschaffen wird. Mit den dann noch zur Verfügung stehenden Finanzmitteln kann eine bestimmte Anzahl von Klassenräumen vernetzt und mit WLAN ausgestattet werden. Auch hierfür werden aktuell bis Mitte April 2018 die durchschnittlichen Kosten pro Klassenraum von der OGM kalkuliert. Hintergrund der Kostenkalkulation ist, dass damit den Schulen die Entscheidung überlassen werden kann, welche Unterrichtsräume mit dem begrenzten Budget neu vernetzt werden sollen. Nach Vorlage der Kostenkalkulation ist mit der OGM dann ein Rahmenvertrag für die Vernetzungsarbeiten zu schließen. Sodann könnten die Finanzmittel aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 in Höhe von 1.700.000 Euro an die OGM verausgabt werden.

Sollten von Bund oder Land weitere Fördermittel zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden, könnten dann die übrigen Klassenräume der weiterführenden Schulen sowie auch die Grundschulen entsprechend vernetzt und mit WLAN ausgestattet werden.

Beispiel Gesamtschule Osterfeld

Budgetberechnung = 1.700.000 Euro / 18.390 (Gesamtschülerzahl der weiterführenden Schulen) * 1.498 (Schülerzahl an der Gesamtschule Osterfeld) = 138.478 Euro Vernetzungsbudget aus Gute Schule 2020.

Angenommen die Kosten für die Verlegung der Glasfaser in die Etagenverteiler belaufen sich an der Gesamtschule Osterfeld auf 70.000 Euro und die durchschnittlichen Vernetzungskosten pro Klassenraum betragen 3.500 Euro (zur exakten Berechnung bleibt die oben erwähnte Kostenkalkulation der OGM entsprechend abzuwarten), könnten in der Gesamtschule Osterfeld von dem zur Verfügung stehenden Budget rund 20 Klassenräume neu vernetzt und mit WLAN ausgestattet werden. Die Schulleitung hat dann unter Berücksichtigung der  pädagogischen Unterrichtsgestaltung die entsprechenden Klassenräume zu benennen. Strategisch gesehen, sollten die zu vernetzenden Klassenräume aber möglichst in Gruppen pro Etage benannt werden. Dies wurde auch von den Schulen bestätigt und eine entsprechende Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit der IT signalisiert.

Sachstandsbericht zum Medienentwicklungsplan

  • Glasfasernetz

 

Die Mittel für den Glasfaserausbau in Höhe von 2.500.000 Euro wurden der OGM unter Abschluss eines Rahmenvertrages im Herbst 2017 zur Verfügung gestellt. Die Leerrohre wurden überprüft, die Anschlusspunkte an jedem Schul- und städtischen Gebäude gekennzeichnet und die Wegstrecke von dem jeweiligen Leerrohr bis zum Hausanschlusspunkt ermittelt. Die OGM hat Ende 2017 eine externe Firma mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung beauftragt und die Ausschreibung wird nach aktuellen Erkenntnissen im März 2018 veröffentlicht. Damit könnte ein Baubeginn im Sommer 2018 erfolgen. Der schon im Jahr 2017 prognostizierte Fertigstellungstermin für das Glasfasernetz Sommer / Herbst 2019 erscheint nach neuesten Erkenntnissen realistisch. Die Planungen sehen vor, den Ausbau im südlichen Stadtgebiet zu beginnen.

 

  • Hochrüstung der T@School-Anschlüsse

 

Als Übergangslösung bis zum erfolgten Glasfaserausbau war vorgesehen, den Schulen im Rahmen der vorhandenen T@School-Anschlüsse – die bisher eine Bandbreite von lediglich 16 Mbit/s aufweisen – eine höhere Bandbreite von 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen. Dies ist nun möglich, weil die Telekom in Oberhausen den VDSL-Ausbau abgeschlossen hat und den Schulen entsprechend über die VDSL-Technik eine höhere Bandbreite zur Verfügung gestellt werden kann. Hierfür war der Austausch der vorhandenen Router zwingend erforderlich. Diese Arbeiten haben sich deutlich verzögert und wurden erst Mitte Februar 2018 abgeschlossen. Die Telekom wurde dann umgehend mit der Hochrüstung der T@School-Anschlüsse beauftragt. Der Bereitstellungstermin für die höhere Bandbreite wurde nach Rücksprache mit der Telekom auf den 5. März 2018 festgelegt.

 

  • IT-Warenkorb für Schulen

 

In den schulformbezogenen Arbeitskreisen wurde der IT-Warenkorb nun final abgestimmt und ist seit dem 01.01.2018 gültig. Tablets sind dabei bewusst noch nicht aufgenommen worden, hier bleiben die pädagogischen Medienkonzepte der Schulen abzuwarten, was ebenfalls in den Arbeitskreisen kommuniziert wurde. Mit dem IT-Warenkorb wird nun in den nächsten Jahren durch den sukzessiv erfolgenden Austausch der alten Geräte eine Standardisierung der eingesetzten IT-Produkte erfolgen. Drucker wurden nicht aufgenommen, weil im Rahmen des Druckerkonzeptes der künftige Geräteeinsatz mit allen Schulen definiert wurde und nach erfolgter Ausschreibung (die europaweite Ausschreibung ist aktuell veröffentlicht) werden die Drucker und Multifunktionsgeräte dann von einem Provider zur Verfügung gestellt (Sommer 2018). Sollte sich bis Sommer 2018 ein Druckerbedarf wegen eines Defektes ergeben, werden übergangsweise kostengünstige Drucker zur Verfügung gestellt, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

 

  • IT-Budget für Schulen

 

Seit dem 01.01.2018 steht jeder Schule ein definiertes IT-Budget zur Verfügung. Dieses beträgt 80 Euro je Schüler und Jahr. Allerdings ist hierbei die Abrechnungssystematik der OGM zu berücksichtigen, welche über 5 Jahre monatlich erfolgt. Die 80 Euro pro Schüler und Jahr berücksichtigen aber sämtliche Kosten für die Produkte über den üblichen Einsatz von 5 Jahren. Aufgrund der Tatsache, dass die Berechnung der Kosten für die Produkte der Stadt aber nicht in Summe, sondern monatlich in Rechnung gestellt wird, wurde den Schulen das IT-Budget wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

Die Schulen erhalten jedes Jahr ein Fünftel der 80 Euro pro Schüler und Jahr, mithin 16 Euro pro Schüler und Jahr. Für jedes zu beschaffenden Endgerät werden dann aber nur die zu zahlenden Jahreswerte herangezogen und auf das jährlich zur Verfügung stehende Budget angerechnet. Die Beispielrechnung soll dies verdeutlichen:

 

Schule x hat 500 Schüler/innen. Das jährliche Budget beträgt somit 500 * 16 = 8.000 Euro. Ein PC kostet 30 Euro pro Monat und damit 360 Euro pro Jahr. Nach fünf Jahren also insgesamt 1.800 Euro. Die Schule x kann nun für 8.000 Euro im Jahr 2018 abgerundet 22 PC bestellen. Im darauffolgenden Jahr 2019 stehen erneut 8.000 Euro zur Verfügung und es können wieder 22 PC bestellt werden. Im Jahr 5 erzeugt die Schule x damit Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr und damit 80 Euro pro Schüler und Jahr. Im Jahr sechs fällt das erste Jahr wieder raus (die Zahlungen für die Endgeräte erfolgen über fünf Jahre), womit die 40.000 Euro nie überschritten werden. Zudem musste beachtet werden, dass für die Schulen in den zurückliegenden Jahren bereits stetig Beschaffungen durchgeführt wurden, die entsprechende jährliche Kosten ausgelöst haben, welche die Stadt über fünf Jahre zu tragen hat. Unter Berücksichtigung der Haushaltsbelastungen wurde somit das beschriebene Budget festgelegt.

 

Aufgrund der geringen Anzahl von Schüler/innen an den Grundschulen und der damit einhergehenden geringen Budgethöhe p. a. sowie unter Beachtung, dass evtl. vorhandene Restmittel aus dem Jahres-IT-Budget einer Schule nicht in das neue Haushaltsjahr übertragen werden können, wurde für die Grundschulen folgende Vereinbarung getroffen. Sofern die Erneuerung eines Computerraumes notwendig ist, wird diese Investition aus eingeplanten Haushaltsmitteln für Neu- und Ersatzbeschaffungen des Strategischen IT-Managements finanziert.

 

Um den Schulen die Planung und Beachtung des Budgets so einfach wie möglich zu machen, hat das Strategische IT-Management mit Unterstützung einer Kollegin eines Gymnasiums allen Schulen die als Anlage beigefügte Excel-Datei sowie die Schulstatistik, welche die Schülerzahlen ausweist, zur Verfügung gestellt. Damit können die Schulen auf sehr einfache Art und Weise das IT-Budget im laufenden Jahr verplanen. Das Strategische IT-Management hat stets einen Überblick über die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus diesem Budget, weil jede Schule die Beschaffungen der IT-Produkte über das Strategische IT-Management vollzieht. In der Excel-Datei ist auf dem ersten Reiter „IT Budget Übersicht“ zunächst unter Anzahl der SuS die Schülerzahl gemäß Schulstatistik (die den Schulen übermittelt wurde) einzutragen. Das Budget wird dann automatisch berechnet. Auf dem Reiter „Budgetplanung 2018“ können die gewünschten Produkte ausgewählt werden. Nach Auswahl erfolgt automatisch die Ermittlung des jährlichen Preises für das Produkt / die Produkte und wird ebenfalls automatisch vom oben aufgeführten Rest-Budget abgezogen. In der Datei ist zudem auf einem Reiter der IT-Warenkorb mit den jährlichen Preisen abgebildet.

 

Kurzfassung

 

Die Mittel aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 in Höhe von 2,9 Mio. Euro werden wie folgt genutzt:

  •                   1,2 Mio. Euro für Endgeräte
  • 1,7 Mio. Euro für eine Teilvernetzung und Teil-WLAN-Ausleuchtung der weiterführenden Schulen

Der Sachstandsbericht zum Medienentwicklungsplan wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

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Anlagen

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