Beschlussvorlage - B/16/3300-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss;

 

2. für das Haushaltsjahr 2018 die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen zur Fortführung der beschlossenen Maßnahmen Toilettensanierung, Turnhallensanierung, Dachsanierung am Hans-Böckler-Berufskolleg und Verschönerungsarbeiten im Rahmen des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010920

GS 2020: Verschönerungsarbeiten

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

1.550.000,00

310003010921

GS 2020: WC-Sanierungen

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

1.640.000,00

310003010922

GS 2020: Turnhallen in Schulen

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

443.900,00

310003010923

GS 2020: Hans-Böckler-Berufskolleg

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

625.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.258.900 EUR (nur Finanzplan)

 

 

Mehrerträge in Höhe von 4.258.900 EUR wie folgt:

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010920

GS 2020: Verschönerungsarbeiten

423900

Schuldendienst-

hilfen

 

1.550.000,00

310003010921

GS 2020: WC-Sanierungen

423900

Schuldendienst-

hilfen

 

1.640.000,00

310003010922

GS 2020: Turnhallen in Schulen

423900

Schuldendienst-

hilfen

 

443.900,00

310003010923

GS 2020: Hans-Böckler-Berufskolleg

423900

Schuldendienst-

hilfen

625.000,00

 

Durch die ordnungsgemäße Bildung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) im Haushaltsjahr 2017 und die nun im Haushaltsjahr 2018 vorgenommene Inanspruchnahme dieser zuvor gebildeten PRAP ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2018.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 - 2020

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: „Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: „Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2891-01: „Gute Schule 2020; hier: Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 2017 und 2018“

 

Drucksache-Nr.: B/16/3070-01: „Dringlichkeitsentscheidung; Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ („GS 2020“); hier: Weitere Maßnahmen 2017 ff.“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 03.07.2017 Maßnahmen mit einem Gesamtbudget in Höhe von 13.263.900 EUR aus dem Maßnahmenkatalog des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ beschlossen. Zusätzlich wurde die Dachsanierung am Hans-Böckler-Berufskolleg per Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss am 16.11.2017 beschlossen.

 

Bei den genannten Projekten handelt es sich um konsumtive Baumaßnahmen, die über das Haushaltsjahr 2017 hinweg geplant, durchgeführt und bezahlt werden. Im Haushaltsjahr 2017 konnten 1.150.000,00 EUR bei den vorgenannten konsumtiven Einzelaufträgen kassenwirksam verausgabt werden. Es verbleiben aktuell Restmittel zur Fortführung der Maßnahmen mit einer Gesamthöhe von 4.258.900,00 EUR.

 

Zur Übertragung der im Haushaltsjahr 2017 bewilligten und vereinnahmten Kredite des Landes NRW zur Durchführung der Maßnahmen aus „Gute Schule 2020“ in das Haushaltsjahr 2018 wurde eine passive Rechnungsabgrenzung gebildet, die in 2018 auf der Ertragsseite aufgelöst wird.

 

Im Aufwand konnten jedoch keine Mittel im Haushaltsplan 2018 geplant werden, da die Kreditbewilligung durch das Land NRW erst nach den Veränderungsnachweisungen für die Haushaltsplanungen 2018 erfolgt sind. Das Aufwandsbudget ist somit außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Arbeiten an den Maßnahmen sind im Vergleich zur letzten Zahlung im November 2017 weiter vorangeschritten, weshalb die ausführenden Firmen und Planer die nächsten Abschlagsbeträge einfordern. Damit diese gezahlt und die Arbeiten ohne Unterbrechung fortgeführt werden können, ist eine kurzfristige Mittelbereitstellung zwingend notwendig. Eine Einhaltung der Gremienreihenfolge kann aus zeitlichen Gründen nicht mehr eingehalten werden.

 

Durch die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung auf der Ertragsseite ist der Aufwand ergebnisneutral hinsichtlich der beantragten und bewilligten Aufwandshöhen. Es entsteht somit, wie vorgesehen, kein städtischer Eigenanteil.

 

 

 

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