Beschlussvorlage - B/16/3324-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben in den jeweiligen Deckungsringen (Kostenarten 543115 FL Post und Botendienste / 543188 FL Beschaffungswesen) im Haushaltsjahr 2017

 

(Originalgesamtplanansatz 2017 für alle Schulformen: 3.556.920,00 EUR zzgl. überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 310.670,00 EUR = 3.867.590,00) wie folgt zu:

 

Mehrbedarf

Auftrag: 310003010100 Grundschulen     171.000,00 EUR

Auftrag: 310003010200 Hauptschulen           600,00 EUR

Auftrag: 310003010500 Förderschulen      57.000,00 EUR

Auftrag: 310003010600 Gesamtschulen      74.500,00 EUR

Auftrag: 310003010700 Berufskollegs      23.000,00 EUR

Auftrag: 310003010903 Allgemeine Schulangelegenheiten     2.200,00 EUR

Gesamtergebnis       328.300,00 EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Einsparungen bei der Kostenart 543188/543115 - Deckungsring FL Beschaffungswesen im PB 03 - Schulträgeraufgaben wie folgt:

 

Auftrag: 310003010300 Realschulen        1.340,00 EUR

Auftrag: 310003010400 Gymnasien         8.290,00 EUR

             9.630,00 EUR

 

Einsparung bei der Kostenart 529126 – EP Druck und Grafik im PB 03 Schulträgeraufgaben:

 

Auftrag 310003010100 Grundschulen        7.430,00 EUR

Auftrag 310003010200 Hauptschulen       980,00 EUR

Auftrag 310003010300 Realschulen       820,00 EUR

Auftrag 310003010400 Gymnasien         4.160,00 EUR

Auftrag 310003010500 Förderschulen       770,00 EUR

Auftrag 310003010600 Gesamtschulen        1.260,00 EUR

Auftrag 310003010900 Schulaufsicht        1.690,00 EUR

   17.110,00 EUR

 

Einsparung bei der Kostenart 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte im PB 03

- Schulträgeraufgaben:

 

Auftrag 310003010300 Realschulen        5.220,00 EUR

Auftrag 310003010400 Gymnasien         5.210,00 EUR

Auftrag 310003010500 Förderschulen        2.000,00 EUR

Auftrag 310003010900 Schulaufsicht        1.740,00 EUR

   14.170,00 EUR

 

Einsparung bei der Kostenart 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte im PB 06

- Kinderbetreuung:

 

Auftrag 310006010190 u. a.        17.360,00 EUR

  Auftrag 310006050200 u. a.             640,00 EUR

  Auftrag 310006050602 u. a.        11.060,00 EUR

           29.060,00 EUR

 

Einsparung bei der Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen

- Deckungsring Fremdleistungen PB 06 Kinderbetreuung

Auftrag 310006010190 u. a.      149.000,00 EUR

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden

Verwaltungstätigkeit:       109.330,00 EUR

 

Gesamt:        328.300,00 EUR

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Schulträger ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Außerdem ist u. a. eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Die für die Lehrmittel erforderlichen Beschaffungsvorgänge werden aus der Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen getätigt.

 

Für die Monate November und Dezember 2017 wurde die Prognose der Gesamtaufwendungen – im Rahmen der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel durch den Rat der Stadt Oberhausen am 18.12.2017 – bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 aufgrund der damaligen monatlichen Ausgaben linear hochgerechnet, mit der Konsequenz, dass ein Bedarf von monatlich 320.910,95 EUR ermittelt wurde. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass im Dezember die Aufwendungen in den vergangenen Jahren regelmäßig über dem Durchschnitt lagen.

Die tatsächliche Abrechnung der Schulaufwendungen des Monats November (324.028,54 EUR) wurde annähernd der Prognose durch die OGM GmbH abgerechnet.

 

Die Abrechnungen bei den Kostenarten 543188/543115 des Monats Dezember 2017 (608.350,58 EUR) sehen wie folgt aus:

 

 

Rechnungs-summe Dezember

Hochrechnung in 12/2017

Abweichung zur Hochrechnung

Schulkonten *

235.510,25 EUR

112.738,75 EUR

122.771,49 EUR

Durchlaufende Posten

(Schulfahrten zu Sportstätten / Behindertenbeförderungen, Einzelbeförderungen)

187.789,93 EUR

114.365,11 EUR

73.424,82 EUR

Ge-/Verbrauchsgüter

(Büromaterial, Betriebsmittel, Reinigungsmaterial, usw.)

169.310,26 EUR

81.677,54 EUR

87.632,72 EUR

Medienwerkstatt

(Reparaturen Mediengeräte inkl. Lohnkosten)

8.906,56 EUR

8.177,03 EUR

729,53 EUR

Postaufwendungen

(Portokosten)

6.833,58 EUR

3.952,52 EUR

2.881,06 EUR

 

608.350,58 EUR

320.910,95 EUR

287.439,62 EUR

* Budget zur Eigenverantwortung der Schulen gem. § 95 SchulG

 

Dies ist insbesondere auf die nachfolgenden Sachverhalte zurückzuführen:

 

Schulkonten

Mittel zur eigenständigen Bewirtschaftung durch die Schulen, bspw. Schulbücher gem. § 96 SchulG, Lehr- und Lernmittel.

 

Durchlaufende Posten

Bestandteil dieser Abrechnungsposition sind Schülerfahrtkosten für die Behindertenbeförderung, Bade- und Sportfahrten sowie Einzelbeförderungen. Ferner werden die Aufwendungen für Schulmilch für Hilfeempfänger/innen an Grund- und Förderschulen sowie das Mittagessen an der Schillerschule abgerechnet.

 

Ge- und Verbrauchsgüter

Abrechnung sämtlicher Ge- und Verbrauchsgüter wie z.B. Büromaterial, Ausstattungsgegenstände bis zu einer Wertgrenze bis 150 EUR, Küchenkräfte in den Schulen u. a.

Einen wesentlichen Faktor stellen im Dezember die Abrechnung der Mietkosten für Kopierer dar, welche in November und Dezember für das gesamte Jahr 2017 abgerechnet wurden (110.925 EUR).

Eine weitergehende Erläuterung der „Medienwerkstatt“ ist entbehrlich, da keine wesentliche Abweichung zur Prognose festzustellen ist. Auf die Anlage 5 zu dieser Vorlage wird verwiesen. Gleiches gilt für die Postaufwendungen.

 

Zusätzlich sind Teilbeträge aus Rechnungen der OGM GmbH gegenüber dem Bereich 3-1/Kinder und Jugend verursachungsgerecht dem Bereich 3-3/Schule zuzuordnen (Dezember 2017 rd. 22.000 EUR) gewesen.

 

Als Anlage sind die Beschaffungsvorgänge der einzelnen Schulen der Monate November und Dezember 2017, unterteilt nach den unterschiedlichen Formen der Rechnungslegung seitens der OGM GmbH, beigefügt. Mit der OGM GmbH besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung, der Bedarf ist daher unabweisbar.

 

Im Zuge der Gründung und Neuausrichtung des Bereiches 3-3/Schule zum 01.01.2018 wird in einem ersten Schritt ein quartalsbezogenes bzw. im 4. Quartal monatlich Controlling der Aufwendungen im Bereich der Kostenart 543188 – FL Beschaffungswesen / 543115 – FL Postaufwendungen aufgebaut. Dadurch soll eine frühzeitige Einflussnahme ermöglicht werden.

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Anlagen

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