Beschlussvorlage - B/16/3362-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“hier: Änderung der Mitglieder des Beirates Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Regional-, Stadt- und Quartiersplanung
- Bearbeitung:
- Anne Krohn
- Verantwortung:
- Dez 5 Frau Lauxen , Herr Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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06.03.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen bestellt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode die folgenden Mitglieder des Beirates „Soziale Stadt Osterfeld“:
Bündnis 90 / Die Grünen:
Herrn Ralf Langnese als stimmberechtigtes Mitglied anstelle von Frau Eva Kauenhowen
Jugendparlament
Herrn Vincent Lante als stimmberechtigtes Mitglied anstelle von Herrn Felix Barkowsky
Frau Hannah Witt als stellvertretendes, stimmberechtigtes Mitglied anstelle von Herrn Vincent Lante
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen.
Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ wurde ein Beirat eingerichtet. Er berät über anstehende Projekte und Maßnahmen und gilt als Legitimationsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus dem einzurichtenden „Quartiersbudget für bewohnerschaftliches Engagement“ (Verfügungsfonds nach Nr. 17 Städtebauförderrichtlinien 2008).
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 04.07.2016 wurde die Geschäftsordnung für den Beirat des Stadtteilprojektes Osterfeld beschlossen und die Beiratsmitglieder und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen bestellt. Aus aktuellen Anlässen ergibt sich die Notwendigkeit zur Änderung der bestehenden Beiratsmitglieder.
