Beschlussvorlage - B/16/3363-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Weil es sich um einen Fall der äußersten Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60(1) S.1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

  1. Der Hauptausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in

Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet

Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Für die mit freien Trägern für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 1 Jahr bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110% der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

  1. Für die plusKITA-Förderung gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) sowie für die Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 24.02.2016 (Drucksache B/16/1532-01 in Verbindung mit Drucksache B/16/0075-01).

 

  1. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 060101 -  Kinderbetreuung von 648.380 EUR wie folgt:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Auftrag

Bezeichnung

Mehraufwand

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

310006010101

Betriebsführung

62.780,00 EUR

533128

Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen - Kinder in Tagespflege

310106010104

Kindertagespflege

565.600,00 EUR

533136

Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – ambulante + flexible Hilfe

310106010104

Kindertagespflege

20.000,00 EUR

Gesamt:

 

 

 

648.380,00 EUR

 

 

Deckungsvorschlag

 

Mehrerträge beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung:

 

Sachkonto 414200 „Zuwendung von Gemeinden und Gemeindeverbände“

Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“     40.000,00 EUR

Auftrag 310106010104 „Tagespflege“     45.230,00 EUR

 

Sachkonto 432105 „Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte“

Auftrag 310006010190 „Kindergärten“     173.250,00 EUR

 

Deckung in Höhe von 389.900,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]  siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Dringlichkeit:

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe u. a. die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2008 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) eine bedarfsgerechte Planung zu Plätzen und Betreuungsumfängen zu erstellen. Im Rahmen dieser Planung ist festzulegen, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen.

Diese Planung soll den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung sichern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter 1-jährige Kinder zu berücksichtigen. Diese Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 19 Abs. 3 KiBiz) mit der Meldung beim LVR abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) zu sichern. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.

 

Der Rat der Stadt tagt in diesem Jahr erst zum 19.03.2018. Eine Beschlussfassung zu diesem Termin hätte zur Folge, dass keinerlei Landesmittel angemeldet werden könnten.

Aufgrund des langwierigen Planungsverfahrens, war eine frühere Beschlussfassung durch den Rat nicht möglich.

Somit ist die Dringlichkeitsentscheidung durch den Hauptausschuss erforderlich.

 

  1. Planungsverfahren:

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde der Vorschlag zur zukünftigen Struktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend der Stadt Oberhausen in Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet. Die Planungsphase beginnt im September nach der Aufnahme der neuen Kinder. Die Planung wird auch dem Jugendamtselternbeirat vorgestellt.

 

Grundlagen/Ziele für die Entwicklungsplanung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2018/19 sind:

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr
  • Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013)
  • Die Beachtung der Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen
  • Die Betreuungsprofile der Kindertageseinrichtungen im laufenden Kindertageseinrichtungsjahr
  • Die tatsächliche Belegung der o. g. Betreuungsprofile
  • Die in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln
  • Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP
  • Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten
  • Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile

 

 

  1. Bedarfsanstieg:

Die Bevölkerungsvorausberechnung von 2015 (vgl. Drucksache M/16/0822-01) prognostizierte einen geringfügigen Anstieg der Bevölkerung bis zum Jahr 2017 und einen dann einsetzenden Rückgang. Bezogen auf die betreuungsrelevanten Altersgruppen wurde zum einen für die unter 3-Jährigen ab 2018 ein Rückgang errechnet und zum anderen für die 3 bis 6-Jährigen ein Absinken ab 2019.

 

Durch die jährliche Betrachtung der in Oberhausen lebenden Kinder zwischen 0 und 6 Jahren im Zuge der Bedarfskalkulation wurde jedoch, entgegen der Vorausberechnung von 2015, ein bisher anhaltender Anstieg der Kinderzahlen dokumentiert.

 

Diese Bedarfslage macht es weiterhin erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu sichern.

 

Der Platzbedarf umfasst 947 Plätze insgesamt, davon 808 in KTE und 139 in KTP.

 

In der Kindertagespflege wird daher das Platzangebot auf insgesamt 852 erweitert.

 

Von den benötigten 808 Plätzen in KTE können zum KJ 2018/19 temporär 630 Plätze geschaffen werden. Von diesen 630 Plätzen werden 273 in den KTE freier Träger sowie 357 Plätze in städtischer Trägerschaft angeboten.

 

In den gesamten Platzausweitungen sind enthalten

  • 312 Plätze verteilt auf 16 Not- bzw. Vorläufergruppen in verschieden KTE, im Vorgriff der zu schaffenden bzw. sich im Bau befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen sowie
  • 318 Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis (§18 Abs. 4 KiBiz) verteilt auf alle Oberhausener KTE nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung.

 

Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss, vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr zu 110% übernimmt. Die Mehrbelastung an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 150.670 EUR p.a. Für die Zeit vom 01.08.18 – 31.12.18 sind daher anteilig 62.780 EUR für das Haushaltsjahr 2018 überplanmäßig beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, zur Verfügung zu stellen.

 

Für die Platzausweitung von 139 Plätzen in der Tagespflege fallen jährlich zusätzliche Aufwendungen von 1.357.440 EUR an. Für die Zeit vom 01.08.18 -.31.12.18 müssen anteilig 565.600,00 EUR beim Sachkonto 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen - Kinder in Tagespflege“, Auftrag 310106010104 „Tagespflege“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind für die Qualifizierung weiterer Tagespflegeeltern zwei zusätzliche Qualifizierungen in 2018 geplant. Jede Qualifizierungsmaßnahme kostet rd. 10.000,00 EUR. Im Haushalt 2018 müssen daher 20.000,00 EUR beim Sachkonto 533136 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen – ambulante + flexible Hilfen“, Auftrag 310106010104 „Tagespflege“, zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Zum Kindertageseinrichtungsjahr 2014/15 hatte der Jugendhilfeausschuss seinerzeit beschlossen die plusKITA – Förderung gemäß §§ 16a sowie 21a KiBiz für den max. Förderzeitraum von fünf Jahren zu gewähren (Drucksache B/16/0075-01). Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b in Verbindung mit 21b KiBiz wurde zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten. Die Festlegung und Qualifizierung auf neue landesweite Sprachförderinstrumente ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Somit fehlt die Datengrundlage zur Ermittlung neuer Kriterien. Die Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte sich in der Vergangenheit darauf diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des KJ 2018/19.

 

 

  1. Zusammenfassung des Planungsergebnisses:

Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2018/19 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:

 

-         Die Gesamtzahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden Kindergartenjahr 5.607 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Versorgungsquote von rd. 93,64 % gesichert.

 

-         Für Kinder unter 3 Jahren werden 1.962 Plätze vorgehalten. Davon 1.110 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 852 Plätze in Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rd. 36,07 %.

 

-          Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung umfasst 215 Plätze davon 6 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt werden konnte.

 

-          In der Platzplanung enthalten sind sechs Neubauprojekte, deren Fertigstellung im KJ 2018/19 avisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind (Neubau Städt. KTE Uhlandpark, Erweiterung Städt. KTE Stadtmitte, Erweiterung Städt. KTE Villa Kunterbunt, Neubau Fröbelkindergarten Eugen-zur-Nieden-Ring/ Ecke Steinbrinkstr., Neubau Kindergarten Grashüpfer Alstadener Straße 35, Neubau Kindergarten Grashüpfer Beethovenstr./ Ecke Obere Brüder Straße).

 

Das Betriebskostenvolumen für die 84 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen beträgt rd. 48,0 Mio. Euro. Die städtische Belastung für die zu gewährenden Zuschüsse an die Träger beträgt insgesamt rd. 20,0 Mio. Euro. Die Aufwendungen wurden in der laufenden Haushaltsplanung 2018 beim Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, berücksichtigt.

 

Die vom Hauptausschuss beschlossenen Angebotsprofile Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2018/19 wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, fristgerecht zum 15.03.2018 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist im April 2018 zu erwarten.

 

Die Verwaltung arbeitet intensiv an der Schaffung von dauerhaften KTE Lösungen. Über den Stand der weitergehenden Ausbauplanung wird die Fachverwaltung den JHA in einer seiner nächsten Sitzungen informieren.

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