Beschlussvorlage - B/16/3294-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2017 im Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.02.2018
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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01.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
im Produkt 130601/Friedhöfe, Auftrag 240013060100/Friedhöfe, Kostenart 529108 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – OGM, Finanzposition 729108 in Höhe von 145.000 € im Haushaltsjahr 2017 zu.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der lfd. Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Die mit der HSP-Maßnahme 289 verfolgte Absicht, durch eine Reduzierung der Flächen und eine Standardreduzierung bei den Pflegemaßnahmen im Jahr 2017 Einsparungen von 150.000 Euro zu erzielen, konnte nicht realisiert werden.
Im Rahmen der bisher geführten Gespräche und Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird deutlich, dass nur durch eine neue Konzeption der Friedhöfe, Einsparungen erzielt werden können. Um eine Neukonzeption der Friedhöfe vornehmen zu können, ist es erforderlich, diese Digital zu erfassen. Dieses ist beim Ostfriedhof geschehen und wird beim Westfriedhof im zweiten Quartal 2018 abgeschlossen sein. Es wird dazu führen, dass neue Bestattungsarten, wie z. B. Memoriangärten, Baumbestattungen, Rasenwahlgräber, eingeführt werden können. Es ist davon auszugehen, dass dieses zu einer Steigerung der Bestattungszahlen und somit zu Mehreinnahmen führen wird.
Die Einführung neuer Bestattungsarten wird aber eher mittelfristig zu den angestrebten Mehreinnahmen führen.
Um eine teilweise Realisierung der HSP-Maßnahme zu erreichen, ist neben der entsprechenden Umgestaltung/Nutzung bestehender Friedhöfe möglicherweise eine angemessene Gebührenanpassung bei den vorhandenen Bestattungsarten erforderlich. Grundlagen und Auswirkungen sollen im 1. Halbjahr 2018 vorgestellt werden. Zu beachten ist bei etwaigen Gebührenanpassungen, dass diese letztmalig im Jahr 2012 (Ratsbeschluss vom 17.12.2012) erfolgten. Auch ist durch Ratsbeschluss vom 25.06.2012 entschieden worden, eine turnusmäßige Überprüfung der Aktualität der bestehenden Satzungen hinsichtlich der Höhe der Gebühren, Beiträge und Entgelte vorzunehmen.
Eine Realisierung der angestrebten Maßnahmen kann erst im Jahr 2018 erreicht werden. Daher ist die überplanmäßige Aufwendung für das Jahr 2017 notwendig und unabweisbar.
