Berichtsvorlage - M/16/3334-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlinge in OberhausenHier: Standortplanung „Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Beschlussfassung
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28.02.2018
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachdarstellung:
Die Strategie der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in Oberhausen wird von 2 Säulen -dem privaten Wohnraum und den Gemeinschaftsunterkünften - getragen. Die Unterbringung in privatem Wohnraum ist hierbei ein Baustein, der bereits im Handlungskonzept Flüchtlinge seinen Niederschlag gefunden hat. (Auszug aus Vorlage B/16/1015-01: „Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnungen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.“). Mit Stand Februar 2018 sind 63,5% der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger im Asylbewerberleistungsgesetz mit privatem Wohnraum versorgt.
Gleichwohl werden die Gemeinschaftsunterkünfte auch in Zukunft für die Versorgung der Flüchtlinge benötigt. Insbesondere in der Eingewöhnungsphase im neuen Land ist die Gemeinschaftsunterkunft die geeignete Versorgungsvariante und beugt über den Kontakt mit anderen Flüchtlingen und dem Betreuungspersonal einer Isolation vor.
Prognose / Kapazitäten
In der Vergangenheit bildeten die jährlichen Prognosen des BAMF über die bundesweit erwartete Zuwanderung die Planungsgrundlage der Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Die kaum überschaubaren Entwicklungen auf dem Felde der Migrationsbewegungen - insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 - haben sicherlich dazu beigetragen, dass das BAMF entsprechende Prognosen aufgrund deren fraglicher Validität nicht mehr zur Verfügung stellt.
Die Kommunen sind insofern bei der Planung von Versorgungs- und Unterbringungsstrukturen auf sich selbst gestellt. Der Städtetag forciert auf Landesebene die Diskussion um einen „Orientierungswert“ für Kommunen, der Grundlage für Kapazitätsplanungen sein könnte. Bisher zeichnet sich hier allerdings kein Ergebnis ab.
In Oberhausen werden daher die örtliche Zuweisungssituation, die Erfüllungsgrade der Aufnahmeverpflichtungen, Informationen aus dem Städtetag und sonstige Quellen für die weitere Planung regelmäßig ausgewertet:
Wesentliche Indikatoren sind hierbei:
- Erfüllungsgrad FlüAG in OB: 117% (Stand 28.01.2018)
- Begrenzung Zuwanderung 2018 (lt. Sondierung): 180.000 – 220.000 Flüchtlinge
- Zuweisungsprognose 2018 für OB: 500 Flüchtlinge (nach
Verteilerschlüssel; Basis 200.000 Flüchtlinge bundesweit)
- Vermittlungsquote privater Wohnraum: 63,5%
- Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte: 1287 Plätze (683 belegt = 53%)
Aufgrund des anhaltend hohen Erfüllungsgrades ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass Oberhausen kurzfristig neue Zuweisungen erhält. Gleichwohl muss davon ausgegangen werden, dass im Verlauf des Jahres die Wiederaufnahme der Zuweisungen wahrscheinlich ist. Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg gehen dahin, dass bei einem Erfüllungsgrad von unter 90% die Kontaktaufnahme mit der Kommune erfolgt. Unter Abwägung aller Hinweise geht die Sozialverwaltung davon aus, dass mit 1.000 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in Oberhausen, auch mit Blick auf eine verträgliche Einbettung der Einrichtungen in die Nachbarschaft, weiterhin erfolgreich gestaltet werden kann. Unter Anlegung der aktuellen Belegungszahlen ergibt sich bei 1.000 Plätzen eine Belegungsquote von rd. 68 %, was aus Sicht der Fachverwaltung auch für zukünftige Entwicklungen eine angemessene Vorhaltequote beinhaltet.
Die Bedarfssituation unterliegt einer ständigen Betrachtung durch die Fachverwaltung und wird, soweit erforderlich, angepasst. Aussagen, die über das Jahr 2018 hinausgehen, können aktuell nicht seriös getroffen werden.
Die Gemeinschaftsunterkünfte
In der Hochphase des Flüchtlingszustroms wurden in Oberhausen insgesamt 20 Einrichtungen unterhalten.
Inzwischen konnten 12 Einrichtungen geschlossen werden, 8 Einrichtungen werden aktuell betrieben.
Beim Rückbau von Einrichtungen sind für die Fachverwaltung folgende Kriterien maßgeblich:
- Unterbringungsstandard gem. Handlungskonzept Flüchtlinge
- Betriebskosten
- Eigentumsverhältnisse / Vertragssituation
- ausgewogene Verteilung im Stadtgebiet
Diese Kriterien haben in unterschiedlicher Ausprägung zu den 8 verbliebenen Standorten mit einer derzeitigen Kapazität von 1.287 Plätzen geführt.
Nach Beratung im Verwaltungsvorstand ist die Anpassung der Kapazitäten auf ca. 1.000 Plätze durch die Reduzierung von Plätzen an der Bahnstraße und die Betriebsaufgabe des Standortes Weierstraße zu erreichen.
Es ist beabsichtigt, den Betrieb an der Weierstraße zum 30.06.2018 einzustellen und die Reduzierung der Plätze an der Bahnstraße (korrespondierend mit dem auslaufenden Mietvertrag für Haus 72/74) zum 15.08.2018 vorzunehmen.
Übersicht „aktive Standorte“
Standortperspektiven:
Weierstraße
Die Nutzung des Standortes wird zum 30.06.2018 aufgegeben. Aufgrund der Substanz der dort vorhandenen baulichen Anlagen ist eine weitere Nutzung nicht angedacht. Die aufstehenden Gebäude entsprechen nicht mehr dem Standard, der an eine angemessene Flüchtlingsunterbringung anzulegen ist. Haus A und B wurden bereits vor geraumer Zeit aus dem Betrieb genommen. Die Ertüchtigung des Standortes in elementierter Bauweise (Beton-Fertigteile) analog zur Duisburger Straße für 200 Plätze würde mit rund 5.000.000,-- EUR brutto zzgl. der Grunderwerbskosten zu veranschlagen sein.
Ggf. kann das Grundstück an der Weierstr. im Hinblick auf die Erschließung der Gewerbeflächen Waldteich und der ehemalige Zeche Sterkrade relevant sein.
Gabelstraße 145:
Die Ankaufbemühungen der Stadt gestalteten sich Ende 2017 positiv. Ein Rechtsübergang des Grundstücks konnte zum 01.01.2018 realisiert werden. Nach planungsrechtlichen Vorgaben kann die aktuelle temporäre wohnbauliche Nutzung für Flüchtlinge und Asylbewerber bis maximal 31.12.2022 fortgesetzt werden. Nach Ausschöpfen der planungsrechtlichen Ausnahmetatbestände ist eine Folgenutzung unter ökologischen Gesichtspunkten angedacht. Durch die vorhandene Versiegelung der ehemaligen Parkplatzfläche besteht ein großes Aufwertungspotential, dass z. B. Vorhabenträgern im Zuge des Ausbaus des Autobahnkreuzes A 3 als Kompensationsfläche zur Verfügung gestellt werden könnte. Hierbei würde ein Vorhabenträger die Entsiegelung und Aufforstung bzw. Herstellung einer landwirtschaftlichen Nutzung zu seinen Lasten vornehmen.
Bahnstraße 64/66/76/76a:
Im Zusammenhang mit einer anzustrebenden gleichsamen Verteilung der Flüchtlinge auf das Stadtgebiet wird auch der Standort Bahnstraße weiterhin Bedeutung besitzen. Der relativ große Standort mit seinen variabel nutzbaren Wohneinheiten ist über viele Jahre im Stadtteil gewachsen und wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern akzeptiert. Eine komplette Aufgabe als Standort für geflüchtete Menschen ist wegen der aktuellen Bedarfssituation nicht realisierbar. Gleichwohl wird eine Kapazitätsreduzierung um 78 Plätze angestrebt. Hierbei handelt es sich um einen baulich abgängigen Gebäudeteil.
Langfristig – sofern es die Flüchtlingspolitik zulässt - wäre eine weitergehende und ggf. höherwertigere wohnbauliche Entwicklung des Areals nach Initiierung eines Bebauungsplanverfahrens denkbar.
Elsässer Straße./Erlenstraße
Die Standorte sind während ihrer Mietvertragsdauer für die Flüchtlingsunterbringung auch weiterhin vorgesehen. Die Modalitäten einer erforderlichenfalls über die aktuelle Mietdauer hinausgehenden Nutzung sind zu gegebener Zeit zu bewerten. Die weitere Flüchtlingsentwicklung wird in die Bewertung einbezogen.
Duisburger Straße, Ruhrorter Straße, Kapellenstraße
Die Unterbringungsstandards der zuletzt errichteten Standorte erfüllen alle Kriterien des Handlungskonzeptes Flüchtlinge. Aus Sicht der Fachverwaltung sollten diese Standorte so lange für die Flüchtlingsunterbringung vorgehalten werden, wie der Bedarf diesen Nutzungszweck rechtfertigt.
Die Jugendverwaltung hat hinsichtlich des Standortes Ruhrorter Str. auf einen perspektivischen Bedarf der offenen Kinder- und Jugendhilfe im Quartier Lirich hingewiesen.
Eine wohnbauliche Nutzung ist ggf. an der Kapellenstraße und der Duisburger Straße -vorbehaltlich weiterer Prüfungen - perspektivisch vorstellbar. Insbesondere der Bedarf an Kleinwohnungen für unterschiedliche Bewohnergruppen könnte durch entsprechende Nutzung gedeckt werden.
Aktuell und bis auf Weiteres werden die Standorte allerdings für die Flüchtlingsunterbringung benötigt.
