Beschlussvorlage - B/16/3316-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer zunächst bis zum 31.12.2018 befristeten Planstelle (Vollzeit, EG 13 TVöD) zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Nachlasses von Rudolph Holtappel. Die Personalkosten werden im Rahmen einer Förderung durch den LVR zu 100 % refinanziert.

 

Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen in Höhe von 65.000 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Deckungsvorschlag:

Ertragskonto 414 150 – Personalzuweisung in Höhe von 65.000 EUR vom Land (LUDWIGGALERIE Oberhausen).

 

In Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung verzichtet der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 25.09.2017 (Drucksache Nr. B/16/2908-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Witwe des Fotografen Rudolph Holtappel hatte der LUDWIGGALERIE Schloss Oberhausen den Nachlass ihres Mannes zum Kauf angeboten. Seine Arbeiten geben ein Zeugnis von Geschichte und Entwicklung der Städte und Landschaften des Ruhrgebiets an und stellen einen kunsthistorischen Schatz mit ganz eigener Sprache dar.

 

Der Kauf der Nachlasses wurde durch den Rat der Stadt Oberhausen in der Sitzung am 25.09.2017 beschlossen (Drucksache Nr. B/16/2908-01).

 

Der Nachlass umfasst mehrere 10.000 Filme und mehrere hundert Abzüge.

Die LUDWIGGALERIE wird den Nachlass durch ein Werkverzeichnis sichten. Die wissenschaftliche Bearbeitung soll in eine große Retrospektive im Haupthaus und in einem umfangreichen Katalog münden. Außerdem wird das Museum die Fotografien sachgerecht verwahren und im Rahmen der Ausstellungspräsentationen und Publikationen lebendig halten.

 

Der Landschaftsverband – Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege ‑  hat der LUDWIGGALERIE mit Förderbescheid vom 29.12.2017 eine Förderung in Höhe von 80.000 EUR für das Jahr 2018 für die wissenschaftliche Aufbereitung des Nachlasses von Rudolph Holtappel gewährt. Eine Förderung in gleicher Höhe wird für das Jahr 2019 im Rahmen einer weiteren Antragstellung in Aussicht gestellt.

 

Die Personalkosten werden in Höhe von 65.000 EUR jährlich gefördert (Vollzeit, EG 13 TVöD), so dass auch unter Berücksichtigung individueller persönlicher Voraussetzungen eine vollständige Refinanzierung gegeben ist.

Die zeitlich befristete Planstelle wird extern im Rahmen eines Zeitvertrages zunächst bis zum 31.12.2018 besetzt.

 

Die Förderung hat bereits am 01.01.2018 begonnen, um die Fördergelder abrufen, nutzen und mit der wissenschaftlichen Aufbereitung des Nachlasses von Rudolph Holtappel beginnen zu können, ist die kurzfristige Einrichtung der Planstelle sowie die Einstellung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters notwendig.

 

Im Falle einer weiteren Förderung wird geprüft, ob das Projekt mit der jetzt vorgeschlagenen personellen Ausstattung fortgeführt wird.

 

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