Beschlussvorlage - B/16/3327-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt,

den Vertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen,

Herrn / Frau __________________

anstelle von Herrn Matthias Wissing als Beiratsmitglied in der FMR für die Betriebsstätte Vonderort vorzuschlagen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

  •         Drucksache B/16/2604-01 vom 22.05.2017

Entsendung von Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat,  Einrichtung eines Beirats

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

§ 18 des Gesellschaftsvertrages der FMR sieht die Einrichtung von Beiräten an den jeweiligen Betriebsstätten vor. Die Entscheidung darüber obliegt der Gesellschafterversammlung. Am 22.05.2017 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Bildung eines Beirates entsprechend der Regelung in § 18 des Gesellschaftsvertrages vorzuschlagen und hinsichtlich der Besetzung die Mitglieder des Verwaltungsrates der ehemaligen Revierpark Vonderort GmbH Herrn Motschull, Herrn Krey und Herrn Wissing zu benennen. Der entsprechende Beschluss der Gesellschafterversammlung der FMR ist am 12.10.2017 gefasst worden.

Herr Wissing ist zum 01.11.2017 aus dem Rat der Stadt Oberhausen ausgeschieden, sodass sich die Notwendigkeit einer Nachbesetzung ergibt.

Der Rat der Stadt ist nach § 113 GO NRW für Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Beiräten, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien von juristischen Personen zuständig. Soweit eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie vorgeschlagen war, entscheidet der Rat der Stadt gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW mit einfacher Mehrheit über die Nachfolge.

Der Beirat soll zunächst bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt bestehen bleiben.

Kurzfassung

- entfällt -

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