Beschlussvorlage - B/16/3306-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt

  1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse

 

  1. beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000,- € für das Jahr 2017 für den Deckungsring Fremdleistungen Bereich 6-1, D40000061.

 

 

Deckungsvorschlag: Mehrerträge in entsprechender Höhe bei der Auftragsnummer 610002160102 – Rettungstransport, Sachkonto 432100 - Benutzungsgebühren.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Feuerwehr ist nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) verpflichtet, die Gefahrenabwehr sowie den Rettungsdienst sicherzustellen. Die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlichen Beschaffungen wie z.B. für Dienstbekleidungen, Verbrauchsmaterialien etc. werden durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, auf Veranlassung durch den Bereich 6-1, durchgeführt. Der Bereich 6-1 erhält einmal monatlich eine Abrechnung durch die OGM GmbH über die in Vorleistung erbrachten Aufwendungen (Rechnung über bezogene Drittleistungen; Projekt: Beschaffung von Ge- und Verbrauchsgütern). Die Summen der mtl. Rechnungen variieren z.T. erheblich.

Zwischenzeitlich liegen die Abrechnungen der OGM GmbH für die Monate November und Dezember 2017 vor. Für diese beiden Monate werden durch die OGM GmbH Summen in einer Gesamthöhe von ca. 340.000,- € in Rechnung gestellt. Diese Kosten verteilen sich auf die Produkte 025101 – Gefahrenabwehr und 021601 – Rettungsdienst des Bereiches 6-1.

Da im Haushaltsjahr 2017 für die Begleichung der vorliegenden Rechnungen nur noch restliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 40.000,- € zur Verfügung stehen, werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300.000,- € benötigt.

Die Mehraufwendungen des Jahres 2017 resultieren u.a. daraus, dass im Jahr 2017 Tarifbeschäftigte für den Rettungsdienst eingestellt wurden, die entsprechend ausgestattet und eingekleidet werden mussten. Diese Einstellung und die damit einhergehenden Kosten konnten bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2017 nicht berücksichtigt werden. Zudem waren im Jahr 2017 u.a. durch Unfälle erhebliche Reparaturen an den Fahrzeugen der Feuerwehr erforderlich, deren Kosten in der entstandenen Höhe nicht bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt werden konnten. Außerdem müssen die Gerätschaften der Feuerwehr in verschiedenen Intervallen geprüft werden. Hierfür gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) die sog. „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ heraus. Durch diese Prüfgrundsätze ist die Feuerwehr angehalten, die wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren. Die wiederkehrenden Prüfungen sind im wesentlichen Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfungen, bei denen der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt wird. Diese Prüfungen müssen von Sachkundigen oder von Sachverständigen durchgeführt werden. Durch die Duplizität der Prüfungen, die im Jahr 2017 anstanden, konnten diese nicht alleine von der Feuerwehr bewältigt werden. Um die anfallenden Prüfungen zu kompensieren, wurden daher Fachfirmen beauftragt, die Prüfungen durchzuführen. Zudem gibt die „DGUV“ Haltbarkeitsdaten vor, die für bestimmte Gerätschaften gelten. Folglich musste ein kontinuierlicher Austausch dieser Geräte erfolgen.

Zudem steigen die Einsatzzahlen im Rettungsdienst seit Jahren kontinuierlich an. Damit verbunden sind kontinuierliche Mehraufwendungen für die erforderlichen medizinischen Verbrauchsmittel sowie für den Betrieb und Instandsetzung der Rettungsdienstfahrzeuge.

Sämtliche anteiligen Aufwendungen zur Sicherstellung des Rettungsdiensts (Personalkosten, Verbrauchsmittel etc.) fließen in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes ein und führen nach einer Anpassung der Gebühren in Folgezeit zu Mehrerträgen im Produkt 021601 - Rettungsdienst, Sachkonto 432100 – Benutzungsgebühren.

 

 

 

 

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