Beschlussvorlage - B/16/3298-01
Grunddaten
- Betreff:
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Entsendung/Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Oberhausenhier: Nachbesetzung für den Aufsichtsrat der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Marion Grevenbroich
- Verantwortung:
- Herr Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Oberhausen ruft mit sofortiger Wirkung
Herrn Klaus Gohlke
als stellvertretendes Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW des Aufsichtsrates der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH ab.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet mit sofortiger Wirkung
Herrn Frank Bohnes
als stellvertretendes Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW in den Aufsichtsrat der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern des Sozialausschusses der Stadt Oberhausen sowie dem Mitglied nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW. Zur Vertretung eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes im Falle seiner Verhinderung an der Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung benennt der Rat der Stadt jeweils namentlich ein stellvertretendes Mitglied.
Der Rat der Stadt ist nach § 113 GO NRW für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.
In seiner Sitzung am 30.06.2014 hat der Rat der Stadt Herrn Klaus Gohlke als stellvertretendes Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der BFO entsandt. Herr Klaus Gohlke ist zum Ende des Jahres 2017 aus dem Dienst der Stadt Oberhausen ausgeschieden, so dass ein stellvertretendes Mitglied im Sinne des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nachzubesetzen ist.
Kurzfassung
- entfällt -
