Beschlussvorlage - B/16/3298-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Oberhausen ruft mit sofortiger Wirkung

Herrn Klaus Gohlke

als stellvertretendes Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW des Aufsichtsrates der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH ab.

2. Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet mit sofortiger Wirkung

Herrn Frank Bohnes

als stellvertretendes Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW in den Aufsichtsrat der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0052-01 vom 30.06.2014

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  keine

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern des Sozialausschusses der Stadt Oberhausen sowie dem Mitglied nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW. Zur Vertretung eines jeden Aufsichtsratsmitgliedes im Falle seiner Verhinderung an der Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung benennt der Rat der Stadt jeweils namentlich ein stellvertretendes Mitglied.

Der Rat der Stadt ist nach § 113 GO NRW für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.

In seiner Sitzung am 30.06.2014 hat der Rat der Stadt Herrn Klaus Gohlke als stellvertretendes Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der BFO entsandt. Herr Klaus Gohlke ist zum Ende des Jahres 2017 aus dem Dienst der Stadt Oberhausen ausgeschieden, so dass ein stellvertretendes Mitglied im Sinne des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nachzubesetzen ist.

 

 

Kurzfassung

 

- entfällt -

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