Beschlussvorlage - B/16/3264-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Deckungsring Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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31.01.2018
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.02.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.000.000,00 EUR im Finanzplan 2018 bei dem Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2018 ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
7230.00 | Erstattungen an Gemeinden | 1.000.000 EUR |
Deckungsvorschlag
Erhöhung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Mit Ratsbeschluss vom 27.11.2017 (B/16/3121-01) wurde eine Rückstellung von 1.000.000 EUR für den Deckungsring Hilfen zur Erziehung in der Ergebnisrechnung 2017 berücksichtigt. Die Rückstellung war notwendig für die kostenerstattungspflichtigen Leistungen anderer Gemeinden. Andere Gemeinden gehen z.B. in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen eine Sonderzuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und eine Kostenerstattungspflicht nach §89.a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach 2 Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2018 Rechnungen für das Jahr 2017 begleichen lassen, für die oben genannte Rückstellung gebildet wurde.
Im Jahr 2018 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, gleichwohl aber auf die entsprechende Finanzrechnung, da zusätzliche liquide Mittel benötigt werden. Folglich wird der Ergebnisplan 2018 nicht belastet, es entstehen keine Mehraufwendungen.
Insgesamt sind im Rahmen des Finanzplans 2018 die Mittel zur Auszahlung der Rückstellung von 1.000.000 EUR bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Erhöhung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
