Beschlussvorlage - B/16/3261-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Fassaden- und Hofprogramm im Programmgebiet Innenstadt Sterkrade im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/1159-01 „Festlegung der Konkretisierung des integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade als Handlungsrahmen im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Entscheidung über die Vergrößerung des Projektgebietes“

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

Für die Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms ist im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes ein Fördervolumen von 300.000 EUR kalkuliert worden. Bei diesen 300.000 EUR handelt es sich um den Anteil aus der Städtebauförderung. Die übrigen mindestens 300.000 EUR sind über die privaten Eigentümer, deren Höfe und / oder Fassaden saniert werden, aufzubringen. Die veranschlagte Summe orientiert sich an Erfahrungswerten aus anderen Oberhausener Stadtteilprojekten, die bereits ein Fassaden- und Hofprogramm umgesetzt haben.

 

Der Umsetzungszeitraum des Fassaden- und Hofprogramms umfasst fünf Jahre. Mit der Förderantragstellung für das STEP 2016 (Zuwendungsbescheid Nr.:04/052/16) sind bereits zuwendungsfähige Gesamtkosten von 160.000 EURO bewilligt worden. Die Stadt Oberhausen hat dabei einen Eigenanteil von 20 % der jährlich zu beantragenden Fördermittel für das Fassaden- und Hofprogramm und somit für die bereits bewilligten Mittel maximal 32.000 EUR zu tragen. Aufgrund der bereits jetzt schon hohen Nachfrage nach dem Fassaden- und Hofprogramm wurden mit der Förderantragstellung für das STEP 2018 weitere 70.000 EURO zuwendungsfähige Gesamtkosten beantragt, sodass ausreichende Mittel für das erste Umsetzungsjahr zur Verfügung stehen können.

 

Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 sind maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten zuwendungsfähig, jedoch maximal 40,00 EUR je Quadratmeter, sofern sich der Grundstückseigentümer mit mindestens 50 % an den Gesamtkosten beteiligt. Die Mittel sind derzeit unter der Auftragsnummer 5400 0902 0171 / Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Sterkrade und dem Sachkonto 531800 / Zuschüsse an übrige Bereiche in den Haushaltsjahren 2018 / 2019 / 2020 im städtischen Haushalt berücksichtigt.

 

 

b) Sonstige

 

keine  [ x ]

 

ja  [    ]

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 15.09.2014 wurde die Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171 b (1) Baugesetzbuch und des „Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade“ als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage beschlossen.

 

Für die Umsetzung und Fortführung des im Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade wurde als Folgemaßnahme das Citymanagement Sterkrade installiert. Dieses nahm am 01.07.2015 seine Arbeit im Stadtteilbüro Sterkrade auf. Das Citymanagement tritt als Mittlerin zwischen Anwohnenden, Anliegern, Gewerbetreibenden, Politik und Verwaltung auf.

 

Als eine der Teilmaßnahme hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen per Einzelförderantrag Mittel zur Initiierung eines Fassaden- und Hofprogramms für die Aufwertung, Modernisierung und Attraktivierung des Erscheinungsbildes des Immobilienbestandes innerhalb des Programmgebiets Innenstadt Sterkrade beantragt. Im ersten Zuwendungsbescheid wird die Maßnahme mit 160.000 EUR berücksichtigt. Es handelt sich um ein Zuwendungsbudget das durch eine jährliche Antragsstellung über den gesamten Programmzeitraum fortgeführt wird.

 

Ziele

 

Der Aufwertungsbedarf in der Sterkrader Innenstadt ist an einer Vielzahl von Gebäuden sichtbar. Hier sind bereits mit der Analyse im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes hinreichende Informationen zusammengeflossen, die den allgemeinen Aufwertungsbedarf sowohl in den Wohnquartieren als auch im engeren Innenstadtbereich belegen. Viele der Wohngebäude verfügen über nur geringe, für die Bewohnerschaft nutzbare Freiflächen. Der Bebauungs- und Versiegelungsgrad der Innenhöfe ist insbesondere in den zentraleren Lagen sehr hoch. Die Potenziale diverser großer Grundstücke werden derzeit im Sinne einer gesunden und lebenswerten Wohnumfeldgestaltung vielfach nicht genutzt.

 

Zentrales Ziel dieser Fördermaßnahme ist es daher, die private Initiative und das Engagement von Haus- und Grundstückseigentümern, die das äußere Erscheinungsbild ihrer Immobilien und Außenanlagen zum öffentlichen Raum hin aufwerten möchten, weiter zu aktivieren, prozessbegleitend zu beraten und finanziell im Rahmen einer Zuschussförderung zu unterstützen. Durch diese Maßnahme wird eine nachhaltige Wohnumfeld- und Gestaltungsverbesserung erzielt und mittelbar zu einer optischen sowie ökologischen Aufwertung der Sterkrader Innenstadt beigetragen. Zusammen mit den geplanten gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie soll die Sterkrader Innenstadt insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Durch die Fördermaßnahme wird somit zum Zwecke der Profilierung und Standortaufwertung der gestalterische Mehraufwand für den Umbau oder die Herrichtung von Gebäuden und ihres grundstücksbezogenen Gebäudeumfeldes im Bereich Wohnen, aber auch in den Bereichen Handel, Dienstleistung und Gewerbe aktiv unterstützt.

 

Umsetzung

 

Über die Vergabe der Mittel des Fassaden- und Hofprogramms entscheidet die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Oberhausen nach pflichtgemäßem Ermessen auf Basis der zu beschließenden Richtlinie. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet. Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen in Kraft. Vor einem ersten Mittelabruf ist die Richtlinie der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen.

 

 

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